Kachelmann-Prozess: Bericht aus Wolkenkuckucksheim - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Kachelmann-Prozess Bericht aus Wolkenkuckucksheim

Elf Jahre dauerte die merkwürdige Beziehung zwischen Jörg Kachelmann und seiner Geliebten Simone - warum machte sie das so lange mit? Im Prozess gegen den Moderator sagten nun die Menschen aus, die das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer am besten kennen: ihre Eltern.
Skizze aus dem Gericht: Der Angeklagte Jörg Kachelmann und sein Anwalt
Skizze aus dem Gericht: Der Angeklagte Jörg Kachelmann und sein Anwalt

Skizze aus dem Gericht: Der Angeklagte Jörg Kachelmann und sein Anwalt

Foto: DPA/ Yann Ubbelohde
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Nächste Runde im Prozess gegen Jörg Kachelmann: Als an diesem Mittwochvormittag als erste Zeugin die Mutter des mutmaßlichen Opfers Simone auf ihrem Stuhl vor der Richterbank Platz nimmt, stellt der Vorsitzende Michael Seidling eine Frage, mit der die sichtlich mitgenommene 70-jährige Frau auf Anhieb nichts anzufangen weiß: "Wir überlegen, Sie in nicht-öffentlicher Sitzung zu vernehmen. Was meinen Sie dazu?"

Die Zeugin: "Ich versuch', mein Bestes zu geben. Ich bin sehr angespannt." Ihr Kopf zittert in ängstlicher Erwartung, was da jetzt wohl auf sie zukommen wird.

Die Staatsanwaltschaft ist dafür, die Öffentlichkeit auszuschließen. Auch die Verteidigung regt eine nicht-öffentliche Vernehmung an. Warum? Es gehe um die Erörterung von Umständen aus dem engeren Familienbereich, entscheidet schließlich das Gericht, dabei überwögen die persönlichen Belange der Zeugin das öffentliche Interesse.

Natürlich hätten die Zuschauer im Saal gern gewusst, wie die Eltern jener Simone, die nach eigener Aussage in der Nacht vom 9. auf den 10. Februar von Kachelmann in ihrer Schwetzinger Wohnung vergewaltigt wurde, über die elf Jahre währende Beziehung ihrer Tochter zu dem Angeklagten dachten. Einer Beziehung, die sich auf gelegentliche Stundenbesuche Kachelmanns beschränkte.

Simone war meist allein. Und wartete.

In Simones Wohnung gab es nicht einmal eine Zahnbürste oder ein Kleidungsstück Kachelmanns, nichts, was darauf hindeutete, dass er demnächst oder später, ja ob er irgendwann einmal die Ehe mit der jungen Frau einzugehen gedachte. Sie verbrachten keines der vielen Weihnachtsfeste miteinander. Sie fuhren nicht zusammen in Urlaub, jedenfalls nicht so, wie sich die meisten Menschen einen gemeinsamen Urlaub oder gemeinsam verbrachte Freizeit vorstellen. Simone war meist allein. Und wartete.

Wie kam das den Eltern vor? Fragten sie ihre Tochter nach diesem ungewöhnlichen Liebhaber, der ab und zu vorbeischaute und nach ein paar Stunden wieder spurlos verschwand? Von welchen Perspektiven sprach die Tochter? Äußerten die Eltern Misstrauen? Sie wohnten nebenan. Schließlich hatten sie ein gutes Verhältnis zu ihrer Tochter, man ging beieinander ein und aus. Oder begnügten sie sich damit, dass die Tochter glücklich zu sein schien in dem Wolkenkuckucksheim, das ihr der Angeklagte mehr als ein Jahrzehnt lang vorgaukelte?

Nach solchen Dingen gefragt zu werden, vor allem wenn das Sexualleben der eigenen Tochter bereits in vielen Medien ausgebreitet worden ist, ist höchst unangenehm. Dass das Gericht der Zeugin den ohnehin belastenden Auftritt erleichterte, beweist Feingefühl.

Gericht stellt Befangenheitsanstrag gegen Gutachter vorläufig zurück.

Gleiches gilt für den Beschluss, einen Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft gegen den von der Verteidigung präsentierten Rechtsmediziner Bernd Brinkmann nicht wie gewünscht sofort zu bescheiden, sondern erst einmal zurückzustellen. Ein solches Vorgehen dämpft erfahrungsgemäß so manche Attacke und nimmt ihr die Schärfe.

Die Ankläger halten den langjährigen Chef des Rechtsmedizinischen Instituts der Universität Münster Brinkmann für ein "ungeeignetes Beweismittel" - nicht weil Zweifel an seiner Sachkunde bestünden, sondern weil er sich den "Anschein einseitiger Parteinahme zugunsten des Angeklagten" gegeben haben soll.

Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge zitierte lange Passagen aus Brinkmanns Expertise, aus denen auch hervorging, dass Simone offenbar schon 2008 blaue Flecken an ihren Beinen fotografiert und auf ihrem Computer gespeichert hatte und deren Verlauf fotografisch festhielt.

"Der erstaunlichste Ablehnungsantrag, den ich je gehört habe."

Brinkmann zweifelte in seinem Gutachten an den von Simone behaupteten Verletzungen, die Kachelmann ihr zugefügt haben soll. Er bezeichnete es als "wahrscheinlich", dass sie sich diese selbst beigebracht habe. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft habe er in seinem Gutachten "auf ein Szenario hingearbeitet, das dem Wunsch seines Auftraggebers", also der Verteidigung, entspreche.

Oberstaatsanwalt Oskar Gattner milderte Oltrogges harsche Kritik an Brinkmann ein wenig ab: Es gehe nicht um die Frage, dass die Hypothese einer Selbstverletzung nicht erörtert werden solle, erklärte er. Es gehe der Staatsanwaltschaft allein um die Art und Weise, wie Brinkmann sein Gutachten erstattet habe und welcher Diktion er sich darin befleißige - nämlich in Richtung des Eindrucks, er arbeite auf das "gewünschte Ergebnis" hin.

Das wirft grundlegende Fragen auf:

  • Welche Wortwahl hat ein Sachverständiger zu treffen?
  • Welchen Ton hat er anzuschlagen?
  • Ist taktisches Schwanken ein Beweis für Neutralität? Oder ist, wer sich deutlich artikuliert, automatisch befangen?

Verteidiger Reinhard Birkenstock, amüsiert über Oltrogges Eifer, zeigte sich gelassen: "Das ist der erstaunlichste Ablehnungsantrag, den ich je gehört habe. Die klare Diktion Professor Brinkmanns mag Ihnen gefallen oder nicht, Herr Staatsanwalt." Das Ergebnis des Gutachtens habe seiner Auffassung nach jedenfalls in die Beweiswürdigung durch das Gericht einzufließen.

Schließlich wurden noch zwei weitere Zeugen gehört: Beide sind Angestellte in dem Hotel, in dem Kachelmann nach seinem - vermutlich letzten - Besuch bei seiner Schwetzinger Geliebten übernachtete, ehe er zu den Olympischen Winterspielen nach Vancouver abflog. Sie konnten jedoch zur Aufklärung des Falls nicht viel beitragen. Kachelmann sei freundlich gewesen, berichteten sie. Er habe das Meldeformular ausgefüllt und gegen halb vier Uhr früh sein Zimmer bezogen. Es habe ein Problem mit der elektronischen Registrierung gegeben. Als er vormittags gegen halb elf abgereist sei, habe er gescherzt: Wenn er nicht richtig eingecheckt worden sei, dann müsse er vielleicht ja gar nicht bezahlen.

Am kommenden Mittwoch wird der Prozess fortgesetzt.

Mehr lesen über

Verwandte Artikel