Kachelmann-Prozess: Der Feldzug des Verteidigers - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Kachelmann-Prozess Der Feldzug des Verteidigers

Seit Johann Schwenn die Verteidigung Jörg Kachelmanns übernahm, wird vor Gericht nicht nur gestritten, sondern erbittert gekämpft. Der Prozess ist mitunter an Peinlichkeiten kaum zu überbieten. Nun will der Anwalt die Redaktionsräume von "Focus" und "Bunte" durchsuchen lassen.
Anwalt Schwenn: Antrag auf Durchsuchung der Redaktionsräume zweier Zeitschriften
Anwalt Schwenn: Antrag auf Durchsuchung der Redaktionsräume zweier Zeitschriften

Anwalt Schwenn: Antrag auf Durchsuchung der Redaktionsräume zweier Zeitschriften

Foto: Uwe Anspach/ dpa
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

So etwas hat es in Mannheim wohl noch nicht gegeben. Die Strafkammer, die mit dem Fall Kachelmann befasst ist, hatte sich vom Oberlandesgericht Karlsruhe im Sommer schon derbe Schelte zugezogen, als sie den Wettermoderator nicht aus der Untersuchungshaft entlassen wollte. Dass die Stimmung bei einer Kammer dadurch nicht steigt und dies - aus Verteidigersicht - nicht unbedingt zum Besten für den Angeklagten ist, versteht sich.

Nun haben die Richter seit kurzem mit dem Hamburger Verteidiger Johann Schwenn zu tun, der nicht nur seinen Vorgänger Reinhard Birkenstock bei jeder Gelegenheit öffentlich madig macht, sondern auch das Gericht attackiert, die Staatsanwaltschaft sowieso, die vielleicht wichtigste Sachverständige ebenfalls - von den Medien ganz zu schweigen. Seit Schwenn verteidigt, wird nicht nur gestritten, sondern Krieg geführt. Ein Krieg um die Unschuld des Angeklagten? Oder Krieg gegen alles und jeden?

Wenn Verteidiger streiten, wenn einer versucht, den anderen in den Schmutz zu ziehen, ist das selten von Vorteil für einen Angeklagten. Birkenstock hatte versucht, mit dem Gericht in einen Gedankenaustausch zu treten über die Anklagevorwürfe, und war damit, so schien es zuletzt, nur noch auf Widerstand gestoßen.

Der Eindruck, hier verhandle ein befangenes und in seiner Befangenheit nicht zu irritierendes Gericht, verstärkte sich zunehmend. In einer solchen Situation wirkt es manchmal Wunder, wenn plötzlich andere Töne angeschlagen und offensichtlich festgefahrene Positionen durcheinandergewirbelt werden.

Befangenheitsantrag mit wenig Aussicht auf Erfolg

Von der Öffentlichkeit durchweg positiv aufgenommen wurden zunächst Schwenns Bemühungen, den fast kompletten Ausschluss des Publikums in Frage zu stellen, der den Kachelmann-Prozess geradezu zu einem Geheimverfahren werden zu lassen drohte. So manche Ex-Freundin Kachelmanns hatte - als Zeugin geladen - darauf bestanden, ohne Öffentlichkeit aussagen zu dürfen, erzählte aber hinterher in Illustrierten freimütig und ohne Rücksicht auf irgend jemandes Persönlichkeitsrechte, was sie mit Kachelmann erlebt hatte. Das was skandalös, und dies hätte einem Gericht zu denken geben müssen.

Allerdings, das ist die andere Seite, hatte Kachelmann früher ebenfalls darauf bestanden, dass die Frauen unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen. Schließlich geht es auch um seine Persönlichkeitsrechte. Offenbar sieht er dies jetzt anders.

Schwenns Befangenheitsantrag gegen die namhafte Psychologie-Professorin Luise Greuel hingegen - was war das? Ein Warnschuss für die Sachverständige, sich in der Hauptverhandlung bloß nicht zu ausführlich mit der Hypothese einer Opfertraumatisierung zu befassen? Ob das mutmaßliche Opfer aussagetüchtig und ob es wirklich traumatisiert war, als es Kachelmann beschuldigte, diese Fragen soll der vom Gericht beauftrage forensische Psychiater Hans-Ludwig Kröber beantworten.

Was nützt das Vorgehen dem Angeklagten?

Als Schwenn dann noch am Mittwoch die Durchsuchung der Redaktionsräume von "Focus" und "Bunte" beantragte, da stockte doch manchem Beobachter der Atem. Schwenns Kritik an "nachteiliger Tendenz" in der Berichterstattung und "selektivem Präsentieren vermeintlich belastender Umstände" mag berechtigt sein. Kein Zweifel auch, dass vieles, was in den Burda-Blättern erschienen war, einem Verteidiger als "üble Nachrede" und "Beeinflussung des Verfahrens" erscheinen muss.

Ebenso legitim mag es für einen Strafverteidiger sein, den Verdacht zu äußern, dass geldgierige und/oder geltungssüchtige Frauen von einzelnen Medien zu Angaben verleitet worden sein könnten, die mit der reinen Wahrheit nichts zu tun haben.

Doch wann war Razzien in Pressehäusern je Erfolg beschieden? Viel Lärm um nichts also?

Die Kammer sagte zu diesem Antrag erst einmal nichts und will die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft abwarten. Dass die sich damit Zeit lässt, verwundert nicht. Frage: Was nützt dies alles dem Angeklagten? Ein Ende des Prozesses ist gegenwärtig weniger in Sicht denn je.

"Die dargestellten Umstände begründen die Gewissheit", trug Schwenn am Mittwoch vor, "dass sich in den Redaktions- und Verlagsräumen der genannten Blätter schriftliche Vereinbarungen von Inhalt und Art der mit der Zeugin geschlossenen (...) und aus Anlass vertraulicher Gespräche auch mit Amtsträgern angefallene Verzehrbelege befinden. Dieser Verdacht wird durch die Beobachtung gestützt, dass 'Focus' offenbar über einen zeitnah aktualisierten Aktenauszug verfügt und mitunter sogar über noch nicht einmal aktenkundig gewordene Vorgänge berichtet hat."

"Focus"-Sprecher Jonas Grashey konterte: "Die Chefredaktion von 'Focus' sieht in dem Auftritt des Kachelmann-Verteidigers Schwenn ein vordergründiges Ablenkungsmanöver." Er fügte hinzu: "'Focus' hält sich an die Aufgabe der Presse, über dieses Verfahren zu berichten und Realitäten aufzuklären."

"Bunte"-Chefredakteurin Patricia Riekel erwiderte: "Nur weil einem Anwalt die Berichterstattung über seinen Mandanten nicht gefällt, kann er nicht gleich eine Redaktion stürmen lassen." Sie versicherte: ""Bunte" hält sich selbstverständlich an die journalistische Sorgfaltspflicht und wird weiter ausgewogen und neutral über den Fall Kachelmann berichten."

Juristisch immerhin sind Schwenns Antragsbegründungen vom Feinsten und seine Art der Selbstinszenierung ist für Mannheimer Verhältnisse wohl unerhört. Auch ist sein Bemühen, eine Wende in den Köpfen der Richter herbeizuführen, aller Ehren wert. Doch die Frage, ob der Anklagevorwurf nun zutrifft oder nicht, ist nach wie vor unbeantwortet.

Ein an Peinlichkeit kaum zu überbietender Moment

Am Mittwoch wurde nach langem Disput endlich mit der Vernehmung des sachverständigen Zeugen Günter Seidler, dem Therapeuten des mutmaßlichen Opfers, begonnen. Seidler wurde begleitet von dem ehemaligen Senatsvorsitzenden am Düsseldorfer Oberlandesgericht, Wolfgang Steffen, der seinerzeit den Solingen-Prozess geleitet hatte, und der als Pensionär jetzt anwaltlich tätig ist.

Auch ihn attackierte Schwenn, etwa weil er als Zeugenbeistand eine Robe trug. Schwenn wandte sich zum Gericht: "Vielleicht sollten Sie dem jungen Kollegen sagen - er ist ja jung in seiner Rolle - , dass man als Beistand nicht in Robe auftritt!"

Und als Steffen dann auch noch zu einer Erklärung ansetzte, fuhr Schwenn hoch: "Herr Vorsitzender! Bitte etwas weniger Solidarität mit einem ehemaligen Kollegen! Herr Steffen hat kein Erklärungsrecht! Unterbinden Sie das, Herr Vorsitzender!" Es war ein an Peinlichkeit kaum zu überbietender Moment.

Noch eines war bemerkenswert an diesem Mittwoch. Der vom ersten Verteidiger Birkenstock mit einem Gutachten beauftragte Hirnforscher Hans Markowitsch war am vergangenen Sitzungstag von Schwenn ausgeladen worden, weil man ihn aus Sicht der neuen Verteidigung offenbar nicht braucht.

Schließlich gibt es ja für alle Fragen, die mit dem Thema Traumatisierung zusammenhängen, Herrn Kröber. Nun saß Markowitsch aber wieder da, allerdings auf der Seite der Staatsanwaltschaft, die ihn geladen hatte. Eine merkwürdige Situation.