Kachelmann-Prozess: Der Streit um den Gutachter - DER SPIEGEL
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Kachelmann-Prozess: Verhandlung hinter verschlossenen Türen

Foto: Ronald Wittek/ dpa

Kachelmann-Prozess Der Streit um den Gutachter

Der Ton im Kachelmann-Prozess wird schärfer: Die Verteidigung des Wettermoderators hat dem Gericht nun "mangelndes Verständnis für den Beruf des Rechtsmediziners" vorgeworfen. Ob sie damit erreicht, dass ihr wegen Befangenheit abgelehnter Gutachter doch noch gehört wird?
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Kachelmann-Prozess

Eigentlich ist der deutsche Strafprozess öffentlich. Ausnahmen von der Regel, dass das Publikum einer Verhandlung folgen können soll, sind im Gesetz festgelegt. Manches Mal versteht es sich auch von selbst, dass die Öffentlichkeit den Saal zu verlassen hat. Im vor dem Landgericht Mannheim war dies zum Beispiel der Fall, als die Eltern der Frau, die der 52 Jahre alte Wettermoderator laut Anklage in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar vergewaltigt haben soll, als Zeugen gehört wurden.

Was sie über ihr Familienleben, die Beziehung ihrer Tochter zu Kachelmann, etwaige Beobachtungen zu deren Intimleben und Äußerungen bezüglich des Anklagevorwurfs zu berichten wussten, musste nicht vor Zuschauern erörtert werden. Für die Eheleute aus Schwetzingen war die Sache schon peinlich und belastend genug.

Doch dann kamen die Ex-Geliebten des Angeklagten. Einzelne davon hatten sich bereits in Illustrierten bereitwillig über ihre Erlebnisse mit ihm hervorgetan. Sicher: Niemand steht gegenüber einem Presseorgan unter Wahrheitspflicht. Eine dieser Damen hatte sich denn auch in der polizeilichen Vernehmung weitaus zurückhaltender geäußert als gegenüber Journalisten, möglicherweise deshalb, weil sie von denen eine "Aufwandsentschädigung" in unbekannter - variabler? - Höhe bekam. Was über Kachelmanns Intimleben längst in der Öffentlichkeit breitgetreten worden ist, stammt vorwiegend aus dem Mund jener Illustrierten-Informantinnen.

In der Mannheimer Hauptverhandlung jedoch bestehen ausgerechnet diese Zeuginnen auf einen Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Gericht berät nicht einmal mehr länger als fünf Minuten über entsprechende Anträge.

Haftrichter bezweifelt Kachelmanns Darstellung

In Folge der häufig verschlossenen Türen kann sich die Öffentlichkeit kaum einen Eindruck vom Angeklagten und dessen Glaubwürdigkeit machen. Man erfuhr bislang nur, dass die Kripobeamtinnen, die die Nebenklägerin als erste vernommen hatten, von deren Schilderung des angeblichen Tatgeschehens überzeugt waren. Und man erfuhr, dass der Haftrichter - ein 60 Jahre alter Mannheimer Amtsrichter, der schon von Berufs wegen nicht blauäugig sein dürfte - Kachelmanns Darstellung bezweifelte.

"Ich ging davon aus, wenn eine Frau eine solche Beschuldigung macht, dann sind die Angaben auch wahrheitsgemäß", sagte dieser Richter als Zeuge. "Ich hielt es für ausgeschlossen, dass sich jemand solche Verletzungen, wie sie die Geschädigte vorwies, selbst beibringt. Mir leuchtete nicht ein, dass zwei Personen erst einvernehmlich Geschlechtsverkehr haben und man anschließend über Trennung spricht." Dass Kachelmann daher weiter in Haft zu bleiben hatte, war für diesen Mann damals keine Frage.

Mittlerweile ist gerade über die Frage einer möglichen Selbstbeibringung von Hämatomen an den Innenseiten der Oberschenkel der Nebenklägerin ein ernst zu nehmender Streit zwischen Gericht und Verteidigung entbrannt.

Kampf um Gutachter

Die Verteidigung hatte Mitte September beantragt, auch den von ihr als präsentes Beweismittel gestellten Rechtsmediziner Bernd Brinkmann als Sachverständigen zu vernehmen - unter anderem zur Frage einer Selbstbeibringung von blauen Flecken, einer Rötung am Hals und mehreren Schnitt- oder Kratzspuren. Dagegen erhob die Staatsanwaltschaft Einspruch und lehnte Brinkmann, der ihrer Auffassung nach ein "völlig ungeeignetes Beweismittel" sei, wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Man warf dem Rechtsmediziner vor, "gezielt auf ein Szenario hingearbeitet zu haben, das dem Wunsch seines Auftraggebers" - also Kachelmann - "entsprach".

Der 72 Jahre alte Brinkmann ist ein anerkannter Rechtsmediziner. Die Unterstellung, er fertige liebedienerisch tendenzielle Parteigutachten an, erscheint bis zum Beweis des Gegenteils abwegig. Was also hat den Zorn der Staatsanwaltschaft derart erregt, dass sie mit harschen Worten den renommierten Gutachter aus dem Prozess zu entfernen versuchte?

Brinkmann hatte sich nicht nur mit den Verletzungen der Nebenklägerin auseinandergesetzt, die diese bei der mutmaßlichen Vergewaltigung erlitten haben will. Er hat sie auch in Beziehung gesetzt zu Fotos eines Hämatoms, die die Nebenklägerin offenbar ein Jahr zuvor bei sich selbst aufgenommen und auf ihrem Laptop gespeichert hatte. Da die Verursachung Handteller großer Hämatome laut Brinkmann erhebliche Schmerzen verursacht, wunderte sich der Sachverständige unter anderem, dass die Nebenklägerin angeblich keine Erinnerung daran hat, wie diese in jener Februarnacht entstanden sein könnten - und sich anscheinend ebenfalls nicht erinnert, dass es vor einem Jahr auch schon ziemlich weh getan haben muss.

"Mit einem schneidenden Instrument am Bauch"

Ebenso wunderte er sich, dass die Nebenklägerin in den Vernehmungen nichts dazu sagte, wie die Schnittverletzungen an Bauch, Oberschenkel und Arm entstanden sind. "Man stelle sich die Situation einer Frau vor", trug Verteidiger Reinhard Birkenstock vor Gericht vor, "wenn der Täter sich mit einem schneidenden Instrument am Bauch zu schaffen macht. Das muss eigentlich auffallen."

Die 5. Große Mannheimer Strafkammer mit dem Vorsitzenden Michael Seidling plagten solche Überlegungen offensichtlich nicht. Sie schloss sich der Auffassung der Staatsanwaltschaft an, bei Brinkmann sei Befangenheit zu befürchten. Obwohl dieser anbot, für weitere Stellungnahmen zur Verfügung zu stehen, machte man davon nicht Gebrauch. Irritierte die Kammer seine klare Ausdrucksweise?

In dem Beschluss der Kammer, den Sachverständigen als Gutachter abzulehnen, ist die Rede davon, dass seine Schlussfolgerungen aus Sicht des Gerichts durchaus "erörtungswürdig" seien.

Ließ Brinkmanns Aufzählung der vielen Merkwürdigkeiten in der Aussage der Nebenklägerin in Bezug auf die vorgebrachten Verletzungen die Kammer vor dem naheliegenden Gedanken zurückschrecken, es könnte sich möglicherweise doch um eine intentionale Falschaussage handeln?

Der Ton wird schärfer

Kachelmanns Verteidiger nahmen am Montag ausführlich Stellung zu dem Beschluss, den renommierten Rechtsmediziner nicht als Gutachter anzuhören - und forderten, die Entscheidung zurückzunehmen. Sie wiesen dabei auf den vorläufigen Charakter von Brinkmanns Ausführungen hin und auch auf dessen einschränkende Vorbehalte.

Wie weit darf ein Sachverständiger gehen? Darf, ja muss er nicht sogar bisweilen aus winzigen Befunden oder Ungereimtheiten Schlussfolgerungen ziehen? Wenn ihm Zweifel kommen - darf er sie nicht benennen?

Die Verteidigung warf dem Gericht vor, Brinkmanns Ausführungen "in Gänze nicht richtig wiedergegeben" zu haben. "Das mag an mangelnder Unbefangenheit oder Sorgfalt bei Ihrer Lektüre dieser Stellungnahme oder an mangelndem Verständnis für den Beruf des Rechtsmediziners liegen", so Verteidiger Birkenstock.

Der Ton wird also schärfer. Und dies zu Beginn der Woche, in der es im Kachelmann-Prozess ernst wird.

Am Mittwoch soll die Nebenklägerin vernommen werden - in Anwesenheit des forensischen Psychiaters Hans-Ludwig Kröber, Berlin, und des Rechtspsychologen Günter Köhnken, Kiel. Dabei sein werden noch der von der Staatsanwaltschaft beauftragte Heidelberger Rechtsmediziner Rainer Mattern, dem bislang an den Verletzungen der Nebenklägerin nicht so viel auffiel wie seinem Kollegen Brinkmann, sowie der Kölner Rechtsmediziner Markus Rothschild, den ebenfalls die Verteidigung hinzugezogen hatte. Neben ihnen werden sitzen die Aussagepsychologin Luise Greuel, die wohl als letzte am Ende der Beweisaufnahme ihr Gutachten erstatten wird, und der Psychiater Hartmut Pleines.

Auf wen wird der nächste Ablehnungsantrag zielen? Unter den genannten Sachverständigen sind mehrere, die ein klares Wort nicht scheuen.

Sollte Brinkmann nicht oder allenfalls als sachverständiger Zeuge vom Gericht gehört werden, wird er von der Aussage der Nebenklägerin nichts mitbekommen. Er wird nicht jene Fragen stellen können, die ihm beim Aktenstudium in den Sinn kamen.

Wirklich sachkundig fragen können weder die Richter noch die Staatsanwälte oder Verteidiger oder gar der Nebenklage-Vertreter, der ohnehin kaum wahrnehmbar dem Prozess beiwohnt. Kann das Gericht angesichts seiner Aufklärungspflicht auf Brinkmanns Erfahrung verzichten?

Selbst in einem Fall wie der Causa Kachelmann, in der Aussage gegen Aussage steht und von der Einschätzung der Sachverständigen viel abhängt, spricht das Urteil am Ende allein das Gericht.