Kachelmann-Prozess: Heftiger Streit um Schweizer Zeugin - DER SPIEGEL
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Kachelmann-Prozess Heftiger Streit um Schweizer Zeugin

Haben "Focus" und "Bild am Sonntag" eine Zeugin aus der Schweiz bezahlt, die behauptet, Jörg Kachelmann habe ihr Gewalt angetan? Davon ist der Verteidiger des Moderators überzeugt. Er beantragte, die Chefredakteure beider Printmedien sollten die Vereinbarung vorlegen.
Anwalt Schwenn, Mandant Kachelmann: Neuer Schlagabtausch mit der Staatsanwaltschaft
Anwalt Schwenn, Mandant Kachelmann: Neuer Schlagabtausch mit der Staatsanwaltschaft

Anwalt Schwenn, Mandant Kachelmann: Neuer Schlagabtausch mit der Staatsanwaltschaft

Foto: Ronald Wittek/ dpa
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Mannheim - Zwei Wochen war Pause im Prozess gegen Jörg Kachelmann. Johann Schwenn scheint, in dieser Zeit neue Energie getankt zu haben: Am Montag ging der Verteidiger des Wettermoderators Jörg Kachelmann in die Vollen und erhob erneut den Vorwurf der Zeugenbezahlung durch das Nachrichtenmagazin "Focus" und "Bild am Sonntag".

In beiden Blättern waren Anfang März detaillierte Berichte über die angebliche Aussage der Schweizer Zeugin veröffentlicht worden. Danach berichtete die Frau von angeblich brutalen Übergriffen Kachelmanns. Schwenn vermutet, dass die Frau von den Presseorganen Geld bekam.

Schwenn beantragte vor dem Landgericht Mannheim, die Chefredakteure beider Printmedien sollten die Vergütungsvereinbarung mit der Schweizer Zeugin vorlegen. Falls diese den Vertrag nicht vorlegten, müssten die Redaktionsräume durchsucht werden.

Die Frau war am 15. Februar 2011 in Zürich im Rahmen der Rechtshilfe vernommen worden. Sie soll nach Angaben der beiden Medienorgane ausgesagt haben, dass Kachelmann bei einem Treffen in ihrer Wohnung geschlagen, am Hals gepackt und an den Haaren gezogen hätte. Der behauptete Vorfall soll sich rund drei Wochen vor der angeblichen Vergewaltigung in Schwetzingen ereignet haben, wegen der Kachelmann sich vor dem Landgericht Mannheim verantworten muss.

Hat die Zeugin ein "wirtschaftliches Interesse"?

Die Vernehmung der Zeugin erfolgte im Rechtshilfeverfahren, weil sie nicht vor einem deutschen Gericht erscheinen wollte. Sie hatte dabei beantragt, dass bei der Verlesung ihres Aussageprotokolls in Mannheim die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden solle, um ihre Intimsphäre zu schützen. Die Strafkammer des Landgerichts war dem Antrag gefolgt. Dennoch erschienen wenige Wochen später Berichte mit detaillierten Angaben über ihre angebliche Aussage.

Schwenn hält die Frau selbst für die Informantin. Sie habe ein "wirtschaftliches Interesse", sagte er. Sie habe den Ausschluss der Öffentlichkeit nicht zum Schutz ihrer Intimsphäre beantragt, sondern weil sie "in Wahrheit nur ein Geschäft machen will."

Die Strafkammer stellte die Entscheidung über den Beweisantrag zurück. Zunächst wurde eine frühere Freundin Kachelmanns unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen.

jjc/dapd

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