Kachelmann-Urteil Staatsanwaltschaft Mannheim legt Revision ein
Jörg Kachelmann: Prozess geht in neue Runde
Foto: Ralph Orlowski/ Getty ImagesMannheim - Die Staatsanwaltschaft hatte in dem 44 Verhandlungstage dauernden Prozess gegen Jörg Kachelmann eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert. Das Mannheimer Landgericht sprach den 52-Jährigen jedoch am vergangenen Dienstag vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex-Geliebten frei - aus Mangel an Beweisen. Am Montag teilte die Ermittlungsbehörde mit, dass sie Revision gegen das Urteil einlegen wird.
"Die Einlegung der Revision dient zunächst dazu, nach Zustellung des Urteils eine ausführliche Prüfung seiner schriftlichen Begründung zu ermöglichen", so die Begründung der Staatsanwaltschaft.
Das schriftliche Urteil der Strafkammer des Landgerichts Mannheim wird spätestens Mitte August vorliegen. Danach hat die Staatsanwaltschaft Mannheim einen Monat Zeit, ihre Revision schriftlich zu begründen. Erst danach geht das Revisionsverfahren nach Karlsruhe.
Gegen Strafurteile der Landgerichte ist nur Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe möglich. Anders als bei Berufungsverfahren gibt es keine komplette Neuverhandlung vor dem BGH, vielmehr wird dort das schriftliche Urteil des Landgerichts auf Rechtsfehler überprüft.
Erfahrungsgemäß dauert es ein Jahr, bis der BGH über die Revision entscheidet. Verwerfen die Karlsruher Bundesrichter die Revision, wäre der Freispruch für Kachelmann rechtskräftig. Hätte die Revision der Staatsanwaltschaft dagegen Erfolg, würde der Fall an eine andere Kammer des Landgerichts Mannheim zurückverwiesen.
Bereits am vergangenen Freitag war durchgesickert, dass die Behörde Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wolle. Der Südwestrundfunk (SWR) hatte gemeldet, dass lediglich der formale Beschluss der Staatsanwaltschaft noch ausstehe.