Kannibalen-Prozess: Verteidiger legen Revision ein - DER SPIEGEL
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Kannibalen-Prozess Verteidiger legen Revision ein

Der Bundesgerichtshof muss sich erneut mit dem Fall des "Kannibalen von Rotenburg" beschäftigen. Die Anwälte von Armin Meiwes haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main eingelegt. Die Richter hatten Meiwes wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
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Frankfurt am Main - Die Anwälte von Armin Meiwes hatten bereits nach dem Urteil angekündigt, Revision einlegen zu wollen. "Wir wollen, dass in diesem einzigartigen Fall durch Ausschöpfung des Rechtswegs endgültig Klarheit geschaffen wird", sagte Ermel. Die Verteidigung sieht die Tat als "Tötung auf Verlangen" an. Ermel schloss auch eine Verfassungsbeschwerde nicht aus, falls die Revision nicht erfolgreich sein sollte.

Der 44-jährige Meiwes wurde in der vergangenen Woche wegen Lustmordes verurteilt, weil er im März 2001 einen Ingenieur aus Berlin entmannt, getötet und schließlich Teile von ihm aufgegessen hatte. Ein erstes Urteil des Landgerichts Kassel, das den Mann aus dem osthessischen Rotenburg wegen Totschlags mit achteinhalb Jahren Haft bestraft hatte, war vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden.

ffr/dpa