Kevin-Prozess "Es gab viel problematischere Fälle"
Bremen Zwischendurch war er da, dieser Wille, alles anders zu machen. Bernd K. wollte ein neues Leben beginnen. Er nahm sich vor, seinem Ziehsohn Kevin ein guter Vater zu sein. Er wollte sich um das Kind kümmern, es gesund und munter sehen. Das wurde an diesem Verhandlungstag des Kevin-Prozesses vor dem Bremer Landgericht erneut klar.
Doch K., ein großer Mann mit blauen Augen, schulterlangen, zum Zopf gebundenen Haaren und Geheimratsecken, wäre überhaupt nicht dazu in der Lage gewesen, sein Leben aus eigener Kraft zu ändern ganz zu Schweigen davon, allein ein kleines Kind aufzuziehen. Er schleppte zu viele Probleme mit sich herum. K. war drogensüchtig und im Methadon-Programm, zusätzlich soll er sich mit anderen Mitteln zugedröhnt und getrunken haben. Der vorbestrafte Mann wurde als aggressiv erlebt, aber auch als tieftraurig, weil er den Tod seiner Freundin, Kevins Mutter, nicht verwinden konnte. Dennoch ließ man ihn mit dem hilflosen Jungen allein.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft: Mord
Seit Oktober 2007 muss sich der 42-Jährige vor Gericht verantworten. Er soll Kevin immer wieder misshandelt und schließlich umgebracht haben. Die verfaulte Leiche des Zweijährigen wurde am 10. Oktober 2006 gefunden sie lag in mehrere gelbe Plastiktüten und Stoff-Fetzen eingewickelt in K.s Kühlschrank. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt den Angeklagten des Mordes, die Große Strafkammer verhandelt wegen Totschlags und schwerer Misshandlung Schutzbefohlener. K. sitzt auf der Anklagebank und schweigt. Es wird immer deutlicher, dass er sich schuldig gemacht hat - aber auch, dass ihn daran niemand hinderte.
Nach dem Tod seiner Freundin Sandra K. im November 2005 kämpfte der Angeklagte dafür, Kevin in seine Obhut nehmen zu dürfen. Das Unglaubliche: Der Junge kam tatsächlich zu seinem trauernden Ziehvater. Das Kind sollte dem labilen Mann Halt geben. Der Angeklagte selbst schien daran zu glauben, sich und das Kind durchbringen zu können. Das bestätigte ein Zeuge, von Beruf praktischer Arzt, der heute im Sitzungssaal 231 des Landgerichts auftrat. K. habe geplant, "sich um Kevin zu kümmern". Der Ziehvater habe das Kind im Dezember 2005 in die Praxis gebracht. Er habe den Jungen am Ende der Vorsorgeuntersuchung impfen lassen.
Er wolle "sein Leben selbst in den Griff" bekommen das soll K. auch im März 2006 in einem Telefonat mit einer Mitarbeiterin der Lebenshilfe gesagt haben. Er habe um Hilfe gebeten und gesagt, dass auch Kevin Hilfe brauche, sagte die Frau, die an einem Verhandlungstag im Januar als Zeugin auftrat. Sie habe einen Spielkreisplatz organisiert, aber Kevin sei dort nie erschienen. Weil sie in Sorge gewesen sei, habe sie sich immer wieder an den zuständigen Sozialarbeiter, den so genannten Case-Manager gewandt. "Der hat mich beruhigt und gesagt, er sieht das Kind regelmäßig."
K. nannte ihn "Mein Dicker"
Es bleibt zu bezweifeln, dass der Mann, der seit Kevins Geburt im Januar 2004 für den Jungen, dessen Mutter Sandra K. und Bernd K. zuständig war, tatsächlich regelmäßig ein Auge auf das Geschehen hatte. Er schien seine Aufgaben nicht gerade pflichtbewusst zu erfüllen. So versäumte er zum Beispiel, seine Akten auf dem neuesten Stand zu halten. "Er sagte mir, dass er nicht immer aufgeschrieben habe, wenn er bei Herrn K. zu Besuch war und sich auch nicht immer notiert habe, dass der Angeklagte ihn im Büro besucht haben", sagte eine Staatsanwältin, die den Mann sechsmal vernommen hat.
Der Sozialarbeiter gehört zu den wichtigsten Zeugen des Prozesses, vernommen werden kann er vor Gericht dennoch nicht, weil gegen ihn ein Ermittlungsverfahren läuft der Case-Manager soll sich selbst im Fall Kevin schuldig gemacht haben. Um dennoch auf die Schilderungen des Mannes zurückgreifen zu können, wurde die Staatsanwältin als Zeugin geladen. "Uns geht es um die Frage, wie Herr K. sich schuldig gemacht hat", sagte der Vorsitzende Richter zu ihr.
Die 35-Jährige begann zu erzählen sie fasste zusammen, was sie sich in ihrem 137 Seiten starken Vernehmungsprotokoll notiert hatte. Kevin sei ein stilles Kind gewesen, das in seiner Entwicklung verzögert war, sagte der Case-Manager demnach. Weinend habe er ihn nie erlebt. Der Junge habe nicht frei, aber am Tisch laufen können. Er sei stets versorgt und zufrieden gewesen. Bernd K. habe das Kind "Mein Dicker" genannt. Er sei liebevoll mit dem Jungen umgegangen, nie grob oder brutal und habe immer Knabberzeug für ihn dabei gehabt. Die Wohnung, in der er lebte, sei stets aufgeräumt, sauber und kindgerecht eingerichtet gewesen.
Viele Anzeichen - und viel Ignoranz
Bei ihrer Vernehmung hielt die Staatsanwältin dem Case-Manager eine ganze Reihe von Vorfällen vor. Schon nach der Geburt des Jungen gab es Ärger. Die Familienhebamme und die Klinik rieten dringend davon ab, das Baby in die Hände der beiden drogenabhängigen Eltern zu geben. K. hatte in der Geburtsklinik sogar Hausverbot, weil er dem Personal gegenüber aggressiv geworden war. Er soll Sätze wie "Ich bringe euch alle um" gesagt haben. Doch der Case-Manager habe angegeben, eine solche Ausdrucksweise "sei bei dieser Klientel ganz normal".
Ein Kinderarzt berichtete, der kleine Junge habe stark an Gewicht verloren. Die Familienhebamme sagte dem Sozialarbeiter, sie habe beobachtet, dass Sandra K. es nicht geschafft habe, ihren Sohn zu füttern weil sie den Löffel nicht zum Mund führen konnte. Einmal, im August 2004, war Sandra K. betrunken und schleuderte Kevin in die Luft, schlug auf ihn ein. Der Case-Manager aber gab an, es habe keine Gefahr für das Kind bestanden. Ein anders Mal kam Kevin in die Klinik. Er sei im Gitterbett hängen geblieben. Außerdem habe eine Nachbarin den Jungen wohl zu hart angefasst, erklärte K. Weil die Eltern bekundeten, sie hätten mit der Sache nichts zu tun, habe er das geglaubt, sagte der Sozialarbeiter. Die Eltern hätten schließlich immer liebevoll und engagiert gewirkt. Im November 2004 wurde Sandra K. im Treppenhaus vor ihrer Wohnung gefunden. Sie schlief, der verletzte Kevin schrie. Danach habe es ein Gespräch mit der Familie gegeben, sagte der Case-Manager. Abschließend sei wiederum festgestellt worden, dass dem Kind Zuhause keine Gefahr drohe.
Bei all den Schilderungen wurde den Zuhörern klar, dass sich bei der Frage nach der Schuldigkeit des Angeklagten immer wieder auch die Frage aufdrängt, warum der Case-Manager sich nicht veranlasst sah, das Kind aus der Familie zu nehmen. Immer wieder verließ dieser sich auf einen Arzt, der angeblich regelmäßig nach der Familie sah. Eine direkte Absprache habe es darüber zwar nicht gegeben, aber dennoch sei dies klar gewesen.
Es passierte - nichts
Nach dem Tod von Sandra K. gab der Ziehvater an, zu seiner Mutter ziehen zu wollen - in einen kleinen, etwa anderthalb Autostunden von Bremen entfernten Ort. Dort ist der Angeklagte aufgewachsen. Er wolle Kevin dort gemeinsam mit seiner Mutter aufziehen, sagte er dem Case-Manager. Tatsächlich fuhr der Angeklagte über Weihnachten mit Kevin zu seiner Mutter, die beiden befanden sich aber am 27. Dezember schon wieder auf dem Rückweg. Sie wurden in Hannover von der Polizei aufgegriffen: K. war betrunken und mit einer Gaspistole bewaffnet. Von einer Waffe sei ihm nicht berichtet worden, sagte der Sozialarbeiter in seiner Vernehmung. Auch nachdem eine Tagesmutter feststellte, dass Kevin einen verdrehten Fuß und blaue Flecke im Genitalbereich hatte, außerdem alte und neue Verletzungen, passierte nichts. Kevin habe sich beim Spielen verletzt, habe K. ihm erklärt, gab der Case-Manager an. Diese Erklärung habe er geglaubt denn auch beim Krabbeln könne man sich verletzen.
Insgesamt habe der Sozialarbeiter in der Vernehmung angegeben, über 100 Fälle in Bearbeitung zu haben, sagte die Zeugin. Außerdem sagte er, es habe noch viel problematischere Fälle gegeben als den von Kevin.
Die Verhandlung wird am 20.03.2008 fortgesetzt.