"Knöllchen-Horst" scheitert mit Klage gegen Dolly Buster - DER SPIEGEL
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Angebliche Beleidigung "Knöllchen-Horst" scheitert mit Klage gegen Dolly Buster

Ein Rentner aus dem Harz wollte Schmerzensgeld von Dolly Buster, weil er sich von ihr beleidigt fühlte. Doch das Gericht hat die Klage von "Knöllchen-Horst" abgewiesen - mit einer bemerkenswerten Begründung.
Dolly Buster (Oktober 2014): Erfolg vor Gericht
Dolly Buster (Oktober 2014): Erfolg vor Gericht

Dolly Buster (Oktober 2014): Erfolg vor Gericht

Foto: imago
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Osterode - Der als "Knöllchen-Horst" bekanntgewordene Jäger von Falschparkern ist mit einer Beleidigungsklage gegen Dolly Buster gescheitert. Das Amtsgericht in Osterode am Harz wies die Klage auf Schmerzensgeld ab.

Ex-Erotikstar Dolly Buster soll in einer Fernsehsendung gesagt haben, "Knöllchen-Horst" geile sich wohl daran auf, wenn er Parksünder anzeige. Das Gericht befand, das Wort "geil" aus dem Munde einer Pornodarstellerin sei keine Herabwürdigung, sondern ein zu der von ihr verkörperten Rolle passender Sprachgebrauch. Außerdem habe der Begriff aus gesellschaftlicher Sicht einen Wandel erfahren und sei nicht mehr nur negativ belegt.

"Knöllchen-Horst" hatte mehrere Hundert Euro Schmerzensgeld von Dolly Buster verlangt. Das Gericht wies seine Klage unter anderem auch ab, weil er von dem Sender RTL schon 400 Euro wegen der Äußerung erstritten hatte. Für die von ihm empfundene Beleidigung habe er somit bereits eine Kompensation erhalten, befand das Gericht.

In den vergangenen Jahren zeigte "Knöllchen-Horst" in seiner Heimat nicht nur Tausende Falschparker an, sondern dokumentierte die Fälle auch in einem eigenen Register. Sein spektakulärster Fall: Der Rentner zeigte die Besatzung eines Rettungshubschraubers wegen Parkens auf einem Gehweg an.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg nannte den Rentner vor anderthalb Jahren einen Verleumder: Wer das Hobby habe, Falschparker aufzuschreiben, gehe einer "denunziatorischen Tätigkeit" nach. Auch an anderer Stelle musste der selbsternannte Ordnungshüter einstecken: Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung wehrte er sich mit allen Mitteln vor Gericht gegen die Zahlung von zehn Euro Bußgeld - jedoch ohne Erfolg.

"Knöllchen-Horst" (links, Archivbild): Hat nun gegen Dolly Buster verloren

"Knöllchen-Horst" (links, Archivbild): Hat nun gegen Dolly Buster verloren

Foto: Mark Härtl/ dpa
wit/dpa