Urteil in Köln Katzensitterin scheitert mit Klage wegen Flohbefalls
Das Landgericht und Amtsgericht in Köln (Archivbild)
Foto: DPA/Marius BeckerEine Katzensitterin ist vor dem Landgericht Köln mit einer Klage auf mehr als 5000 Euro Schadensersatz wegen Flohbefalls gescheitert. Die Klägerin hatte nach Gerichtsangaben geltend gemacht, sie sei bei der Betreuung der Katze eines Bekannten von Flöhen befallen worden. Anschließend soll sie nahezu ihre gesamte Kleidung, ihren Kühlschrank sowie ihr Auto habe entsorgen müssen und erhebliche Aufwendungen für Beseitigungsmittel gehabt haben.
Letztlich habe alles nichts geholfen, und sie habe aus ihrer Wohnung ausziehen müssen. Den Schadensersatz forderte sie von dem Bekannten. Das Landgericht wies die Klage jedoch ab. Zum einen bestehe kein vertraglicher Ersatzanspruch, weil es sich bei der Tätigkeit der Klägerin um eine reine Gefälligkeit gehandelt habe, die keine derartigen Ansprüche begründen könne.
Außerdem sei es zwar möglich, dass der Flohbefall von der Katze des Bekannten stamme. Einen konkreten Beweis hierfür habe die Klägerin jedoch nicht erbringen können. Zudem stelle sich ein möglicher Flohbefall bei der Betreuung einer Katze als allgemeines Lebensrisiko dar.