Kölner Amok-Fall Staatsanwalt stellt Ermittlungen ein
Köln - Bei den Ermittlungen ging es um ein Gespräch, das die Polizei mit dem tatverdächtigen Schüler Rolf B. geführt hatte. Anschließend hatte sich der 17-Jährige das Leben genommen. Nach Angaben der Polizei hatte er vorübergehend einen Amoklauf an seiner Schule geplant, sich zuletzt aber dagegen entschieden.
"Es konnte nicht festgestellt werden, dass sich eine Person im Umgang mit dem Jugendlichen in strafrechtlich relevanter Weise verhalten und dadurch fahrlässig seinen Tod verursacht hätte", teilte Staatsanwalt Alf Willwacher in Köln mit. Zum Umgang mit dem 17-Jährigen waren Vorwürfe gegen die Polizei laut geworden. Dabei ging es um die Frage, ob der Schüler der Polizei vor seinem Selbstmord entwischt war. Experten hatten zudem kritisiert, dass die Eltern des Jungen nicht bei dem Gespräch mit der Polizei dabei gewesen waren.
Während der stellvertretende Schulleiter und ein Schulpsychologe gesagt hatten, der 17-Jährige sei während des Gesprächs mit der Polizei ausgerissen, hatte Polizeipräsident Klaus Steffenhagen versichert, der Schüler habe sich erst nach dem Ende des Gesprächs entfernt. Diesen Widerspruch erklärt Staatsanwalt Willwacher so: Aus Sicht der Lehrer sei der Schüler vorzeitig weggegangen, weil sie noch vorhatten, in seiner Anwesenheit seine Eltern anzurufen. Die Polizeibeamten sahen dies anders, weil sie ihr Gespräch mit ihm schon beendet hatten.
Als der 17-Jährige zu dem angekündigten Telefonat mit den Eltern nicht erschien, "hielt ein Polizist im Flurbereich kurz nach ihm Ausschau", so die Staatsanwaltschaft. "An der anschließenden, etwa drei- bis fünfminütigen Suche im Gebäude beteiligten sich die Polizeibeamten nicht mehr." Auch in diesem Punkt hatten sich die Darstellungen widersprochen, weil die Lehrer sagten, die Polizei habe noch mitgesucht, die Polizei dies aber bestritt.
Weder die Lehrer noch die beiden Polizisten hätten konkrete Anzeichen für einen beabsichtigten Amoklauf oder für eine Selbstmordgefährdung des Schülers gehabt, betonte die Staatsanwaltschaft. Das gelte auch für die Eltern. Anlass für das Gespräch mit der Polizei war gewesen, dass der 17-Jährige Bilder eines US-Schulmassakers auf seiner Website veröffentlicht hatte.
"Nach all dem ist im Umgang mit dem Jugendlichen keine strafrechtlich relevante Pflichtverletzung zu sehen", lautet das Ergebnis der Ermittlungen. "Seine Selbsttötung war für die Beteiligten nicht vorhersehbar."
jjc/dpa/AFP