Kriminalfall Kalinka Deutscher Arzt beteuert seine Unschuld
Paris - Der nach Frankreich verschleppte und vor Gericht gebrachte deutsche Arzt Dieter K. hat sich auf der Anklagebank erstmals geäußert: "Ich habe Kalinka nicht umgebracht", sagte der 75-Jährige. Ihm wird die Tötung seiner Stieftochter im Sommer 1982 vorgeworfen.
"Ich möchte betonen, dass ich dazu gar nicht in der Lage wäre, dass ich Kalinka nicht getötet habe und dass ich Kalinka nicht vergewaltigt habe", sagte der Mediziner auf Französisch am zweiten Prozesstag im Pariser Justizpalast. Der leibliche Vater des Mädchens wirft dem Deutschen vor, Kalinka sexuell missbraucht und durch eine Spritze getötet zu haben, nachdem ihre Mutter mit dem Mädchen zu dem Arzt an den Bodensee gezogen war.
"Ich bin heute viel beruhigter als gestern Morgen noch", sagte Kalinkas Vater, André Bamberski. "Der Prozess wird endlich stattfinden." Bamberski hatte sich fast dreißig Jahre lang darum bemüht, dass K. sich vor Gericht verantworten muss; vor eineinhalb Jahren griff er schließlich zur Selbstjustiz und ließ den Mediziner aus Scheidegg am Bodensee nach Frankreich entführen.
Die Entführung ist einer der umstrittenen Punkte des Verfahrens. Die Verteidigung argumentiert damit, dass Frankreich sich ein schweres Verbrechen zunutzemache, indem es K. vor Gericht stelle - schließlich sitze der Arzt nur deshalb auf der Anklagebank, weil sein Jäger Bamberski das Recht in seine Hand genommen habe.
Deutschland hatte sich geweigert, K. nach Frankreich auszuliefern, weil aus deutscher Sicht kein Grund dafür bestand: Das Oberlandesgericht München hatte das Ermittlungsverfahren gegen den Mediziner fünf Jahre nach Kalinkas Tod in letzter Instanz eingestellt, weil es keinen Beweis für dessen angebliche Schuld fand.
Das Pariser Schwurgericht entschied nun jedoch, das umstrittene Verfahren gegen K. fortzusetzen. Die drei Richter und neun Schöffen lehnten die Anträge der Verteidigung ab, den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) über die Zulässigkeit des Prozesses entscheiden zu lassen.
Das Verfahren ist nach Ansicht der Verteidigung auch wegen einer weiteren rechtspolitischen Frage nicht rechtens: Das Verbot der doppelten Strafverfolgung macht den Prozess gegen K. laut Kritikern unmöglich, weil die deutsche Justiz den Arzt bereits letztinstanzlich entlastet hat. Laut einem europäischen Rechtsgrundsatz kann ein Angeklagter nicht zweimal wegen desselben Verbrechens verurteilt werden, wenn es keine neuen Fakten gibt. Das Verfahren soll bis zum 8. April dauern.