Kriminalität: Wenn ein Leben zum Alptraum wird - DER SPIEGEL
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Kriminalität Wenn ein Leben zum Alptraum wird

Das Leben von Tschawdar Kenev ist eine einzige Flucht. Er wurde verfolgt, verhaftet und konnte entkommen, immer wieder. Vor 25 Jahren schoss ein Polizist ihn zum Krüppel. Seither begeht der Mann regelmäßig Kaufhausdiebstähle - die einzige Abwechslung in seinem Alltag.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Gerechtigkeit? Es gibt Lebensläufe, angesichts derer diese Frage wie Hohn klingt. Die Geschichte Tschawdar Kenevs zum Beispiel, die tief in die Irrungen und Wirrungen der europäischen Nachkriegsgeschichte verstrickt ist.

1951 in Bulgarien in eine demokratisch gesinnte Familie hineingeboren - man beschimpfte sie später als Kapitalisten -, musste Kenev das Studium der Elektrotechnik abbrechen und als einfacher Arbeiter sein Geld verdienen. Anlässlich von Unruhen, an denen er gar nicht beteiligt war, wurde er erstmals festgenommen und misshandelt. Er kam zum Militär, beging Fahnenflucht und wurde 1971 zu schwerem Kerker verurteilt. An den Haftbedingungen ging er fast zugrunde.

Zusammen mit einem Freund gelang ihm die Flucht. An der Grenze wurde sein Begleiter erschossen. Kenev, schwer verletzt, kam wieder in Haft. Strafe: zehn Jahre Kerker. Wieder gelang ihm die Flucht: über Jugoslawien nach Serbien, wo ihn Milizen hetzten. Dann setzte er sich nach Österreich ab, wo er um politisches Asyl bat, was ihm aber nicht gewährt wurde. Nirgends gewährte man ihm Asyl. 1975 stand er wieder auf der Straße. Er beging die ersten Diebstähle und Einbrüche. Denn von irgendetwas musste er schließlich leben.

Er schlägt sich nach Paris durch. Dort darf er nur für drei Monate bleiben. Die Angst vor dem bulgarischen Geheimdienst treibt ihn nach Deutschland. Mittlerweile wird er mit internationalem Haftbefehl gesucht. Wo er geht und steht: nicht erwünscht, nicht geduldet, gesucht, gejagt, verfolgt. Immer wieder organisiert er sich das Allernötigste auf illegale Weise, etwas anderes als das Leben in der Illegalität kennt er kaum noch. Er verstößt gegen die Gesetze der Länder, durch die er flieht, allein deshalb, weil er nichts zu essen hat, weil er Geld braucht, um weiterzukommen und nicht den bulgarischen Häschern in die Hände zu fallen.

Gab es für ihn eine Alternative? Zur Zeit des kalten Krieges stand es ihm seit der Fahnenflucht nicht mehr frei, zwischen Recht und Unrecht zu wählen. Die Gelegenheit, sich doch noch für ein bürgerliches, wohlanständiges Leben zu entscheiden, war verpasst. Was danach kam, ließ sich nicht mehr aufhalten.

1976 gerät er auf dem Münchner Hauptbahnhof in eine Polizeikontrolle. Seine Papiere sind gefälscht. Er hat eine - ungeladene - Pistole bei sich. Ein Jahr auf Bewährung. Wieder entwischt er, aus Angst vor Auslieferung an die bulgarischen Verfolger. Wieder Paris, wieder ist der Pass gefälscht. Woher sollte er auch Papiere bekommen? Wieder verurteilt und abgeschoben nach Deutschland. Er landet im Untersuchungsgefängnis München-Stadelheim. Das Oberlandesgericht München verfügt nun endgültig seine Auslieferung. Er werde doch bloß nach Jugoslawien gebracht, hieß es beschwichtigend, zwecks Verbüßung der auf den Fluchten begangenen Straftaten. Doch wer wollte das glauben? Kenev nicht und auch nicht der Münchner Rechtsanwalt Klaus Hagen, der sich damals als einziger seiner annahm.

Am 2. Juli 1979 dann die Zäsur. Anlässlich einer polizeilichen Vorführung in der Münchener Universitätsnervenklinik - Kenev sollte untersucht werden, man befürchtete einen Suizid - gelingt ihm wieder die Flucht. Dabei schießt ihn ein Polizeibeamter von hinten nieder, weil er irrtümlich meint, einen gefährlichen Schwerverbrecher dingfest machen zu müssen.

Ein Jahr danach begegnen sich beide jungen Männer im Gerichtssaal wieder: der eine als Angeklagter, der nicht ohne Warnung einfach drauflos hätte schießen dürfen, der andere als Querschnittgelähmter. Kenev hatte einen Rückenmarksteckschuss in Höhe des dritten Brustwirbels erlitten. Die Münchener Zeitungen berichteten damals unter der Überschrift "Ausbrecherkönig landete im Rollstuhl" über den Fall.

Der Beamte wurde zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten und einer Geldbuße von 1200 Mark verurteilt und musste aus dem Polizeidienst ausscheiden. Kenev sitzt im Rollstuhl. Inzwischen seit 25 Jahren.

Im zweiten Teil lesen Sie, warum Stehlen die einzige Abwechslung im Leben von Tschawdar Kenev ist

Man sagt so leicht: Er lebt doch, immerhin. Er hat sogar eine Frau mit Kind gefunden, die ihn 1999 geheiratet hat. Doch was es heißt, die Beine nie mehr bewegen zu können, keine Kontrolle über die Verdauung zu haben, für die intimsten Verrichtungen der Hilfe zu bedürfen, impotent und zeugungsunfähig zu sein und jede Gefühlswahrnehmung unterhalb der Brust verloren zu haben, kann kein Gesunder ermessen. Druckgeschwüre, Harnwegsinfekte, Nervenwurzelstörungen ähnlich den Phantomschmerzen Amputierter, schmerzhafte Muskelverkrampfungen - von den psychischen Folgen gar nicht zu reden: Ein solches Dasein ist nicht das, was die meisten Menschen unter Leben verstehen.

Wegen der starken Schmerzzustände ist er medikamentenabhängig geworden. Er ist oft depressiv und reizbar - und begeht dann Kaufhausdiebstähle. Er klaut Dinge, die er nicht braucht, mit denen er nichts anfangen kann, selbst wenn ihn ein Detektiv beobachtet. Und das seit 20 Jahren.

Im Gutachten eines bayerischen Landgerichtsarztes aus dem Jahr 2002 heißt es dazu lapidar: "Diese Diebstähle sind Ausdruck einer gewissen dissozialen Gewohnheitsbildung". Gegenüber einem Psychiater, der sich mehr als Arzt verstand denn als Gehilfe der Justiz, sagte Kenev: Wenn er überlege, was in ihm so vorgehe, wenn er Waren stehle, müsse er zugeben, dass es für ihn eine Art "Kick" bedeute. Der Psychiater dazu: "In einer Welt ohne wesentliche Abwechslung im Reizmuster erscheinen dem Patienten die gespannte Aufmerksamkeit seiner Umgebung, wie er sich wohl verhalten möge, die Vorstellung, unentdeckt zu entkommen, und auch die Vorstellung, entdeckt zu werden, um dann im Mittelpunkt zu stehen, gleichermaßen als Belohnung. Sie bietet ihm eine Perspektive und lockert die sonst bestehende Eintönigkeit im Ablauf der Tage ohne Aussicht auf ein positives Ende auf... Eine Verhaltenstherapie könnte durchaus die Möglichkeit bieten, ihm andere Verstärker zu präsentieren, die hinsichtlich des Anreizwertes höher sind als das emotionale Hochgefühl in der Situation des Stehlens."

Ist Kenev also ein krimineller Gewohnheitsdieb? Oder ist er ein Mensch, der so armselig dran ist, dass Diebereien sein einziges Vergnügen sind? Die Justiz hat ihn mit der gleichen Hartnäckigkeit und Unverbesserlichkeit bestraft und wieder bestraft, wie er geklaut hat: 1981, 1987, 1988, 1989, 1993, 1997, 2000, 2001. Im Juni 2002 verurteilte ihn das Amtsgericht Passau schließlich zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hielt 2003 das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung Kenevs für "extrem hoch": "Die Sicherheit der Staatsbürger und deren Vertrauen in die Funktionstüchtigkeit der staatlichen Institutionen wird nur effektiv geschützt, wenn die Gleichbehandlung aller in Strafverfahren Beschuldigter über den staatlichen Strafanspruch durchgesetzt wird." Was wiegt dagegen das Schicksal eines Menschen? Sehr wenig.

Verteidiger Hagen hat aufopfernd gekämpft, um seinem Mandanten die Haft zu ersparen. Man hat ihn abgespeist mit Sätzen wie: "Die derzeitige gesundheitliche Lage rechtfertigt jedenfalls nicht, die ausgesprochene Strafe... anzuverbüßen." Anzuverbüßen! Oder: "Es ist für die Frage der Strafvollstreckung unerheblich, warum die Behinderung beim Verurteilten eingetreten ist." Denn Hagen hatte geltend gemacht, dass sein Mandant schließlich erst durch eine Straftat eines Staatsdieners zum Krüppel geworden war. Selbst schuld, so die Logik der Justiz: Wäre Kenev damals nicht weggelaufen, hätte niemand auf ihn geschossen.

Die berufsgenossenschaftliche Unfallklinik in Murnau, spezialisiert auf solch schwere Fälle, in der Kenev immer wieder behandelt wurde, hielt ihn nicht für haftfähig: "Der der Lähmung unterworfene Tagesablauf (verlängerter Zeitbedarf zur Körperhygiene, regelmäßiges Kathetern der Blase, Stuhlentleerung, regelmäßiges Entlasten der Weichteile, Transfers Bett/Rollstuhl etc.) wird sich auf Dauer nicht mit einem normalen Haftalltag vereinbaren lassen." Die Staatsanwaltschaft hielt dagegen, dass der Verurteilte "seinen schlechten körperlichen Zustand auch selbst zu vertreten" habe, da er trotz seiner Behinderung immer wieder Alkohol zu sich nehme.

Doch Hagen brachte den Fall bis vor den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags: Sein Mandant werde in der Haft nicht annähernd so versorgt, wie es sein Zustand erfordere, er habe sich aus Verzweiflung sogar den Bauch aufgeschlitzt, weil man ihm die nötigen Schmerzmittel verweigere, eine Therapie zur Verhaltensänderung sei von der Anstalt ausdrücklich abgelehnt worden und so fort. Nun geschieht plötzlich das Wunder: Gegen das Versprechen, die Eingabe zurückzuziehen, so dass der Anstalt ein Bericht über Kenevs unzulängliche Haftbedingungen erspart blieb, wird die Strafvollstreckung im Juli 2004 unterbrochen. Kenev durfte in seine kleine Wohnung im niederbayerischen Eggenfelden zurückkehren.

Und was nun? Anwalt Hagen bangt, dass sein Mandant wieder etwas mitgehen lässt. Denn die Situation ist, wie sie war. Nein, noch schlimmer: Während Kenev einsaß, suchte sich seine Ehefrau einen anderen Mann und verschwand mit Kind und Kegel. Sein behindertengerechtes Auto, das er sich mühsam zusammengespart hatte und mit dem er einmal in seine bulgarische Heimat fuhr, wurde ihm gestohlen. Von Verhaltens- oder Psychotherapie, wie sie einst angeregt wurde, um Kenevs Alltag ein wenig lebenswerter zu machen, ist weiterhin nicht die Rede. Welch ein Leben.