Erstochene Frauen Jeside wegen Doppelmordes schuldig gesprochen
Angeklagter im Landgericht Lüneburg (Archivfoto)
Foto: Philipp Schulze/ dpaMit rund 40 Messerstichen wurden die Frauen in Lüneburg getötet, die Wohnungstür war zuvor abgeschlossen worden: Ein aus dem Irak stammender Jeside hat Anfang Januar 2015 seine Ehefrau und deren Freundin ermordet. Dafür hat ihn das Landgericht Lüneburg zu lebenslanger Haft verurteilt. Es stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Eine Freilassung nach 15 Jahren ist damit nur im Ausnahmefall möglich.
Nach Überzeugung des Gerichts wollte die Ehefrau den Mann verlassen und zum Christentum übertreten. Die ebenfalls umgebrachte Freundin soll der Täter dafür mitverantwortlich gemacht haben.
Das Landgericht hatte den Angeklagten bereits im September 2015 zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung aber auf, weil der Vorsitzende Richter während der Verhandlung für eine Zeugenvernehmung den Saal verlassen hatte - und verwies den Fall zurück ans Landgericht.
Im erneuten Prozess gab der Angeklagte in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung zu, seine Ehefrau und deren christliche Freundin erstochen zu haben. Er bestritt aber, den Tod der Frauen geplant zu haben. Der Verteidiger hatte auf eine Affekttat im Streit plädiert, er will eine Revision prüfen. Für ihn war es eine "lupenreine Beziehungstat". Sein Mandant folgte dem Verfahren regungslos mit gesenktem Kopf, in seinem Schlusswort entschuldigte er sich bei den Angehörigen.
Der aus dem Irak stammende Angeklagte hatte laut Polizei verschiedene Identitäten, zu seinem Alter gibt es unterschiedliche Angaben. Er war Ende der Neunzigerjahre nach Deutschland gekommen. "Es gibt keine erkennbare Integrationsleistung", sagte der Vorsitzende Richter Axel Knaack mit Blick auf die mangelnden Deutschkenntnisse und die fehlende Ausbildung. "Er hat sich in 15 Jahren nicht bewegt." So habe er in seiner Lebensvorstellung die Heimat nie verlassen und sei jahrhundertealten Werten gefolgt. Er habe den Verlust der Kinder und den Verlust für seine Glaubensgemeinschaft gesehen.
Vor der Tat hatte der Mann die Frauen noch zu einem Gottesdienst begleitet, die drei Kinder des Paares wurden zu seinem Bruder geschickt. Nach Überzeugung des Gerichts handelte er mit Tötungsvorsatz. Die eingeschlossenen Frauen hätten keine Chance gehabt. "Das ist eine absolut aussichtslose Lage", sagte Knaack. Der Angeklagte habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt, klassische Mordmerkmale. So habe er zuvor den Eindruck vermittelt, über den Kirchenbesuch sprechen zu wollen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert und beantragt, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Die Nebenklägeranwälte der Angehörigen hatten sich angeschlossen. Das Gericht folgte in einem wichtigen Punkt aber der Anklage nicht. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft soll der Mann gehofft haben, seine Ehefrau werde nach dem Tod der Freundin aus Angst bei ihm bleiben. Das bezeichnete Knaack als "absurd".
Die drei Kinder des Ehepaares waren bei der Tat acht, neun und elf Jahre alt, die getötete Freundin hinterließ zwei minderjährige Töchter.