Madeleine "Maddie" McCann: Gerichte uneins über Bewährungsantrag von Christian B. - DER SPIEGEL
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Tatverdächtiger im Fall Madeleine McCann Gerichte uneins über Bewährungsantrag von Christian B.

Christian B. soll Madeleine McCann getötet haben. Im Fall einer anderen Tat hatte er vorzeitige Haftentlassung beantragt. Der Bundesgerichtshof soll nun das Gericht benennen, das darüber entscheiden soll.
Christian B. auf einem Foto der italienischen Polizei aus dem Jahr 2018
Christian B. auf einem Foto der italienischen Polizei aus dem Jahr 2018

Christian B. auf einem Foto der italienischen Polizei aus dem Jahr 2018

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ITALIAN CARABINIERI / AFP

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Der Hauptverdächtige im Fall Madeleine McCann sitzt aktuell in Kiel eine Strafe ab und hatte einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt. Nun soll sich der Bundesgerichtshof dazu äußern.

Der Grund: Zwischen den Gerichten in Kiel und Braunschweig bestünden unterschiedliche Auffassungen darüber, welche Strafvollstreckungskammer für die Entscheidung örtlich zuständig sei, teilte das Landgericht Braunschweig mit. Daher sei entschieden worden, das Verfahren dem BGH in Karlsruhe vorzulegen.

Der in Kiel Inhaftierte 43-Jährige steht im Verdacht, 2007 die dreijährige Madeleine McCann aus einer Ferienanlage in Portugal entführt zu haben . Die Ermittler in Deutschland sind überzeugt, dass das Kind tot ist.

Der Mann ist wegen Sexualstraftaten an Kindern vorbestraft und verbüßt in Kiel derzeit eine Strafe, die 2011 das Amtsgericht Niebüll gegen ihn verhängte. Dabei ging es um den Handel mit Drogen. Die Haft soll im Frühjahr 2021 enden, zwei Drittel dieser Strafe sind verbüßt.

Den Antrag, den Rest zur Bewährung auszusetzen, hatte das Landgericht Kiel nach Braunschweig zurückgewiesen, weil sich das Gericht dort bereits mit der Frage befasst habe, als der Verurteilte vor seiner Verlegung nach Kiel noch in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel inhaftiert gewesen sei. Die Kollegen in Braunschweig sind allerdings der Ansicht, dass ihre Zuständigkeit abgeschlossen ist, weil der Antrag in Braunschweig zurückgenommen wurde.

Wie das am Ende zuständige Gericht entscheiden würde, ist offen. Selbst im Fall einer Genehmigung des Antrags käme B. vermutlich nicht auf freien Fuß. In der Zwischenzeit wurde B. vom Landgericht Braunschweig wegen Vergewaltigung einer 72-Jährigen an der Algarve zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt.

Er hatte sich 2005, rund eineinhalb Jahre vor dem Verschwinden des britischen Mädchens, in Praia da Luz an der Amerikanerin vergangen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die Revision liegt beim Bundesgerichtshof.

Darüber hinaus ist auch die Anordnung von Untersuchungshaft etwa wegen Fluchtgefahr denkbar - genauso wie wegen der Vorwürfe zum Verschwinden Madeleine McCanns. Als das Mädchen in Praia da Luz an der Algarve verschwand, war der Mann 30 Jahre alt. Er hielt sich zwischen 1995 und 2007 regelmäßig in der Region auf. Sowohl in Deutschland als auch in Portugal wurde er mehrmals straffällig. Sein Strafregister weist 17 Einträge auf.

sen/dpa/AFP