Methadon-Tod eines Kindes 62-Jährige zu Bewährungsstrafe verurteilt
Konstanz - Nach dem Methadon-Tod eines Mädchens hat das Amtsgericht Konstanz eine 62-jährige Frau wegen fahrlässiger Tötung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte den Vergiftungstod der zehnjährigen Freundin ihrer Enkelin verursacht hat. Nach Einschätzung der Richter hat das Mädchen den Heroin-Ersatz Methadon versehentlich getrunken - aus einer neutralen Wasserflasche im Kühlschrank der Angeklagten. Die Frau habe das Medikament nicht sorgfältig verwahrt, sagte die Staatsanwältin.
Insgesamt sollen sich 216 Dosen Methadon im Besitz der Angeklagten befunden haben. Die Fläschchen seien offen zugänglich nicht nur im Kühlschrank, sondern auch auf dem Wohnzimmertisch und in Schubladen gelagert worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und neun Monate ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert.