Missbrauchsprozess "Die wussten von meiner Vorstrafe"
Berlin - Als Michael W. aufgefordert wird, seine "letzten Worte" vor dem Berliner Landgericht zu sprechen, erhebt er sich mit einem Block in der Hand. Es sind viele letzte Worte, die der massige Mann sagt. Über zwei Stunden rechtfertigt, gesteht, bereut, beschwört und weint der 43-Jährige. Die Situation ähnelt der zu Prozessbeginn. Damals gestand er in fünf Stunden drei Taten sexuellen Missbrauchs.
W. ist ein geschickter Redner. Vielleicht verdankt er diesem Können auch seine Einstellung bei der Arbeiterwohlfahrt (Awo), dem Träger eines Jugendclubs in Brandenburg. Im April 2001 durfte er dort trotz einer Vorstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen als Sozialarbeiter anfangen. Im Prozess sagt W.: "Die wussten von meiner Vorstrafe." Doch Ralf S., Geschäftsführer der Awo in der Region, will sich daran nicht mehr erinnern.
Dezember 1997, Amtsgericht Berlin. Wegen sexuellen Missbrauchs dreier Kinder und Jugendlicher, die W. als Einzelfallhelfer betreute, wird er zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die milde Strafe verdankt W. einer Selbstanzeige, seinem Geständnis und dem Willen zur Therapie. Vier Jahre dauert die Bewährung, in der ihm auch die Arbeit im Kinder- und Jugendbereich untersagt wird.
W. sucht einen neuen Job. Doch überall stolpert er über seine Vorstrafe. Er arbeitet zwölf Wochen lang als Streetworker, dann kündigt man ihm. Auch in der Altenpflege will man ihn nicht. Als er selbst in der Computerbranche nichts findet, wagt er sich trotz Warnungen von Frau und Freunden wieder in die Jugendarbeit. Zehn Monate vor dem Ende seiner Bewährungszeit stellt ihn die Awo ein. Einen Monat später endet seine Therapie. "Ich solle vorsichtig sein, er würde mich als noch nicht gefestigt sehen", erinnert sich W. an die Worte des Therapeuten.
"Ich habe mich überschätzt"
"Ich dachte, dass ich alles im Griff habe. Ich habe mich überschätzt", sagt der Angeklagte, der selbst als Zehnjähriger von seinem Trainer missbraucht worden war. Mit Elan kümmerte er sich um den lange geschlossenen Club, den nach seiner Aussage NPD-Jugendliche übernehmen wollten. Der Verein "war mein Ein und Alles. Da habe ich alles reingesteckt".
W. organisierte Spenden für Bedürftige, kümmerte sich um Schulschwänzer und Kleinkriminelle. Er nahm die Jungen zum Angeln und zu einer Flugschau mit. Dieses Engagement würdigt auch der Vorsitzende Richter Lutz Lange. "Doch die Medaille hat zwei Seiten und die andere war ganz und gar unansehnlich."
W. verreiste mit seinen Zöglingen, einmal auch nach München, wo er mit den Jungen bei einem Pädophilen übernachtete, den er im Internet kennengelernt hatte. Der Jugendclubleiter erfand die ominösen "SSV-Abende" - eine Abkürzung für Sauna, Schwimmen, Video. Abende mit Softpornos, Alkohol und Übernachtung im Club. "Wenn sie dann die Jugendlichen zu Bett brachten, war der Schritt zu sexuellen Handlungen nicht weit", sagt der Richter.
Der Fotoapparat "war immer dabei"
Im Sommer ging W. mit seinen Zöglingen schwimmen. Er cremte sie ein, massierte und fotografierte sie. "Der Fotoapparat war an der rechten Hand angewachsen", sagt er. "Der war immer dabei." Als sich Badegäste 2004 über ihn beschwerten, weil er am FKK-Strand ständig seine Jungs fotografierte, blieb das folgenlos.
Neun Minderjährige wurden zwischen Sommer 2000 und Frühjahr 2006 missbraucht. W.s jüngstes Opfer war elf Jahre alt. Die meisten Taten beging er an seinem Stiefneffen. Weil Fotos von diesem ins Internet gelangten, kamen Fahnder W. auf die Spur.
Doch warum mieden die Jungen nicht den Sozialarbeiter? "Der Missbrauch war der Preis dafür, dass er sich um uns gekümmert hat", zitiert der Staatsanwalt einen Jugendlichen. "Mit wem sollten wir denn reden? In der Pubertät sind Eltern doch die schlimmsten Feinde", referiert Nebenkläger Thomas Klatt eine andere Aussage. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit schildern die Opfer ihre Erlebnisse, die sie verdrängen wollen, weil sie ihnen peinlich sind.
Ein heute 17-Jähriger geht seit einem Jahr zum Psychologen, doch die meisten Jugendlichen wollen vergessen. Von der Awo erhalten sie keine Unterstützung: Geschäftsführer S. verlangte seinen Angestellten eine schriftliche Schweigeverpflichtung ab. Die berechtigten Fragen des Awo-Bezirksverbandes nach dem Fall W. übergab er seinen Anwälten. Diese antworteten, der Bezirksverband solle sich nicht in die Angelegenheiten des eigenständigen Kreisverbandes einmischen. Der Befragung vor Gericht entzieht sich S. mit einem Attest.
Acht Jahre Haft
In seinem Prozess leugnet W. zunächst jede Handlung innerhalb seiner Bewährungszeit und alle Taten an unter 14-Jährigen, die als schwerer sexueller Missbrauch von Kindern gewertet werden. Aus drei eingeräumten Taten werden später acht, für die sein Verteidiger Benno Bleiberg auf eine Haftstrafe von 42 Monate plädiert. Staatsanwalt Thomas Zissel fordert acht Jahre Gefängnis für 21 Missbrauchsfälle, darunter drei an Kindern. Dem folgt das Gericht und verbietet W. die Betreuung männlicher Jugendlicher und Kinder für fünf Jahre nach Haftende.
Für Nebenkläger Klatt ist der Fall W. noch nicht abgeschlossen. Er stellte gegen den Awo-Geschäftsführer einen Strafantrag wegen Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern. Dieser habe seine Kontrollpflichten vernachlässigt, so der Anwalt. Er hätte W. spätestens im Januar 2006 suspendieren müssen, als das Bundeskriminalamt den Jugendclub nach Beweisen für die Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie durchsucht hatte. Bei der Polizei begründete S. sein Nichthandeln mit der Angst vor den Nachfragen des Landesjugendamtes, der Stadt- und Kreisverwaltung. So konnte W. im April 2006 einen weiteren Missbrauch begehen.
"Pädophilie wird es immer geben", sagt Anwalt Klatt. Er verweist auf die seit 2005 bestehende Vorschrift im Sozialgesetzbuch, die den Beschäftigten im Kinder- und Jugendbereich ein Führungszeugnis ohne einschlägige Vorstrafen abverlangt. "Ich will, dass die Verantwortlichen das wirklich kontrollieren."