Mitglied der Hells Angels gesteht Angriff auf Chef der Outlaws - DER SPIEGEL
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Prozess in Kaiserslautern Mitglied der Hells Angels gesteht tödliche Attacke

Vor drei Jahren soll ein Mitglied der Hells Angels den Chef der verfeindeten Outlaws ermordet haben. In Kaiserslautern hat nun der Prozess gegen den 30-Jährigen begonnen - mit einem Geständnis des Angeklagten. Er habe seinem Opfer eine Lektion erteilen wollen.
Polizist im Landgericht Kaiserslautern: Zum Prozessauftakt ein Geständnis
Polizist im Landgericht Kaiserslautern: Zum Prozessauftakt ein Geständnis

Polizist im Landgericht Kaiserslautern: Zum Prozessauftakt ein Geständnis

Foto: Jan Peter/ dpa
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Kaiserslautern - Ein Mitglied der Rockerbande Hells Angels hat zum Prozessauftakt in Kaiserslautern die tödlichen Stiche auf einen Rivalen gestanden. Der Angeklagte Björn S. gab zu, vor drei Jahren mehrmals auf den Chef der verfeindeten Outlaws eingestochen zu haben.

Dabei sei ihm klar gewesen, dass die Stiche tödlich sein könnten, sagte der 30-Jährige am Dienstag vor dem Landgericht. Zusammen mit zwei Komplizen hatte er das Opfer verfolgt, um ihm eine Lektion zu erteilen. Dabei war seiner Aussage zufolge "kein Kampf auf Leben und Tod" geplant. Mit seinem Angriff habe er lediglich verhindern wollen, dass der Rivale eine Waffe zieht.

S. ist wegen Mordes angeklagt. Gemeinsam mit zwei Komplizen soll er im Juni 2009 auf der Landstraße 386 bei Stetten den örtlichen Outlaws-Präsidenten Dirk O., 45, gestoppt, von seinem Motorrad gerissen, ihn zusammengeschlagen und schließlich erstochen haben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wollte sich Björn S. dafür rächen, dass er von Mitgliedern der Outlaws verprügelt worden war. Außerdem habe er damit gerechnet, mit der Tat in der Hierarchie der Hells Angels aufzusteigen.

S. steht erst jetzt vor Gericht, weil er nach der Tat ins Ausland geflohen war. Zweieinhalb Jahre später, Ende 2011, stellte er sich auf Mallorca.

Anfang Mai 2010 waren bereits seine zwei Komplizen Danny A. und Marcus S. zu siebeneinhalb und vier Jahren Gefängnis verurteilt worden - A. unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge, S. wegen Beihilfe.

aar/dpa/dapd