Mord an Seniorin Gericht verurteilt Hausmeister zu lebenslanger Haft
München - Im neu aufgerollten Prozess um den Mord an einer Seniorin aus Rottach-Egern hat das Landgericht München den Angeklagten erneut zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Vorsitzende Richterin Petra Beckers sah es als erwiesen an, dass der 51-jährige Manfred G. die 87-Jährige im Oktober 2008 in einer Badewanne ertränkt hatte, um zu vertuschen, dass er sie in einem Streit verletzt hatte.
Der Angeklagte habe die Seniorin zunächst nicht in Tötungsabsicht geschlagen oder gestoßen, so das Gericht. Er habe dann jedoch Sorge gehabt, die alte Dame könne ihn wegen des Übergriffs anzeigen, weshalb er sie in ihre Badewanne legte und ertränkte.
Der Angeklagte war bereits im Frühjahr 2010 nach monatelangen Verhandlungen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Wegen eines Verfahrensfehlers hob der Bundesgerichtshof das Urteil Anfang dieses Jahres jedoch auf und verwies den Fall zurück an das Münchner Landgericht.
Der frühere Hausmeister und enge Vertraute der Frau hatte die Tat stets bestritten. Schon im ersten Prozess waren Fragen offen geblieben: Ursprünglich war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass Manfred G. die Tat begangen habe, um einen Diebstahl zu verschleiern. Dies ließ sich jedoch nicht bestätigen, sodass die Ankläger ihm dann vorwarfen, er habe die Frau umgebracht, um die Körperverletzung zu vertuschen (mehr zu dem strittigen Fall lesen Sie hier ).
Das Gericht folgte mit dem Urteil nun der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.