Mordprozess in Freiburg: Urteil wird sich verzögern - DER SPIEGEL
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Getötete Studentin in Freiburg Mordprozess dauert wohl länger als geplant

Der Mordprozess gegen Hussein K. in Freiburg sollte am 8. Dezember enden. Nun wird das Verfahren vermutlich länger dauern.
Hussein K. in Handschellen vor Gericht (Archiv)
Hussein K. in Handschellen vor Gericht (Archiv)

Hussein K. in Handschellen vor Gericht (Archiv)

Foto: Patrick Seeger/ dpa
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Seit Anfang Oktober steht Hussein K. in Freiburg vor dem Landgericht. Ihm werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung an einer Studentin vorgeworfen. Das Urteil in dem Prozess war ursprünglich für den 8. Dezember geplant. Doch nun verschiebt sich der Zeitplan.

Dieser Termin werde vermutlich nicht zu halten sein, sagte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk beim neunten Verhandlungstag. Grund seien weitere Beweisanträge, die zeitintensive Vernehmung von Zeugen sowie komplizierte Rechtshilfeersuchen an Griechenland. Anfang November werde das Gericht entscheiden, ob und wie der Zeitplan konkret geändert werde.

Hussein K. hat zugegeben, im Oktober vergangenen Jahres eine 19-Jährige vergewaltigt, gewürgt und ins Wasser des Flusses Dreisam gelegt zu haben. Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau im Jahr 2013 war er in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Danach war er untergetaucht und im November 2015 nach Deutschland gekommen.

Auch die Tat in Griechenland soll in dem Freiburger Prozess thematisiert werden, sagte die Richterin. Hierzu sei geplant, Polizisten aus Griechenland als Zeugen zu laden sowie möglicherweise das damalige Opfer. Hierzu dienten Rechtshilfeersuchen, die voraussichtlich mehrere Wochen in Anspruch nehmen würden.

Im Freiburger Prozess hat unterdessen der erste von insgesamt zehn Sachverständigen ausgesagt. Der Angeklagte habe über Monate hinweg und in größeren Mengen Cannabis konsumiert, sagte der Rechtsmediziner. Das belegten Haarproben. Auch Kokain sei in geringen Mengen festgestellt worden. Belastbare Beweise für übermäßigen, regelmäßigen Alkoholkonsum gebe es dagegen nicht. Vereinzelte Alkoholexzesse könne er aber nicht ausschließen.

Hussein K. hatte angegeben, zur Tatzeit betrunken und bekifft gewesen zu sein. Die Ein Drogeneinfluss ist für die Frage von Bedeutung, ob Hussein K. vermindert schuldfähig ist. Das wirkt sich in der Regel strafmildernd aus.

Hussein K. hatte als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling in Freiburg bei einer Pflegefamilie gelebt. Eine behördliche Genehmigung, ihn in dem Wohnhaus aufzunehmen und zu betreuen, hatten die Pflegefamilie sowie die vom Jugendamt beauftragte private Jugendhilfeeinrichtung nicht, sagte ein Sprecher des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald. Die nötige Genehmigung sei erst nach der Festnahme des jungen Mannes gestellt worden. Das vom Jugendamt zu viel gezahlte Geld für die Betreuung habe die Organisation inzwischen zurückgezahlt, der Fall sei daher erledigt.

Juristisch spiele dieser Aspekt keine Rolle, sagt Oberstaatsanwalt Eckart Berger. Hussein K. sei nachweisbar kein Jugendlicher mehr, ihm hätten daher Betreuung sowie Sozialleistungen in dieser Form gar nicht zugestanden. Es handele sich um Betrug. Entsprechende Ermittlungsverfahren gegen das Jugendamt sowie Hussein K. seien aber eingestellt worden und würden nicht neu aufgenommen.

Der Pflichtverteidiger des Angeklagten, Sebastian Glathe, forderte dagegen, die unrechtmäßige Betreuung von Hussein K. erneut vor Gericht zu thematisieren.

bbr/dpa