München: Vergewaltigung mit Wolfsmaske - zwölf Jahre Haft - DER SPIEGEL
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Verbrechen mit Wolfsmaske Vergewaltiger einer Elfjährigen zu zwölf Jahren Haft verurteilt

Er hatte die Tat gestanden: Ein 45-Jähriger ist verurteilt worden, weil er ein Mädchen in München vergewaltigt hatte. Der Mann ist einschlägig vorbestraft.
Angeklagter im Gerichtssaal (Archiv)
Angeklagter im Gerichtssaal (Archiv)

Angeklagter im Gerichtssaal (Archiv)

Foto: Sven Hoppe / dpa
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Im sogenannten Wolfsmasken-Prozess hat das Landgericht München I den Angeklagten wegen Vergewaltigung eines damals elfjährigen Mädchens zu zwölf Jahren Haft und Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt.

Der 45-Jährige hatte zugegeben, sich im Juni 2019 mit einer Wolfsmaske getarnt und das Mädchen vergewaltigt zu haben. Das sieht auch das Gericht so. »Er war für die Tat vorbereitet«, sagte der Vorsitzende Richter.

Das Gericht nimmt an, dass sich der Mann sein Opfer gezielt aussuchte. Er soll das Kind zuvor in der S-Bahn beobachtet und fotografiert haben. Der Mann sei an jenem Tag mit dem Vorsatz losgefahren, das Mädchen zu missbrauchen. Zu diesem Zweck habe er auch die Wolfsmaske dabei gehabt. Er hatte nach der Tat damit gedroht, das Mädchen und seine Eltern zu töten, sollte es die Polizei rufen.

Weitgehendes Geständnis des Angeklagten

Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Der Anwalt des Mannes, der von Schuldunfähigkeit ausgeht und die Unterbringung in einer Psychiatrie gefordert hatte, sagte in dem Prozess, dass sein Mandant das Mädchen im Vorfeld beobachtet und fotografiert hatte. Aber der Entschluss, das Kind zu vergewaltigen, sei spontan gefallen: »Es gab so ein gewisses Hin und Her: Soll ich? Soll ich nicht?« Ansonsten gestand der Angeklagte die Vorwürfe über seinen Anwalt weitgehend ein.

Der Fall warf die Frage nach der Resozialisierung von Sexualstraftätern auf. Denn der Angeklagte befand sich in einer Lockerungsstufe des Maßregelvollzugs. Er war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern mehrfach vorbestraft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll er schon in seiner Jugend mit Sexualdelikten aufgefallen und außerdem bereits wegen Körperverletzung verurteilt worden sein.

Am Tattag durfte der Mann unbegleitet von seiner betreuten Wohngemeinschaft zu seiner Arbeitsstelle fahren. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war das die einzige Zeit in seinem Tagesablauf, in der er nicht unter Aufsicht stand. Auf diesem Weg, so räumt er ein, fiel er über das Kind her. »Die Ursache, wie es dazu kommen konnte, muss kritisch hinterfragt werden«, sagt sein Anwalt Adam Ahmed. »Welche Kontrollmaßnahmen gab es? Welche Fachgespräche gab es?«

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Straftäter können zu Freiheitsstrafen verurteilt werden, die in Justizvollzugsanstalten verbüßt werden, oder zum Maßregelvollzug in dafür besonders ausgestatteten psychiatrischen Kliniken und Entziehungsanstalten. Diese werden auch als forensische Kliniken bezeichnet. Das kann beispielsweise für drogenabhängige oder psychisch kranke Menschen zutreffen.

bbr/dpa