Mutter findet vermisste 15-Jährige durch Facebook-Aufruf - DER SPIEGEL
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Nach Suchanzeige bei Facebook Vermisste 15-Jährige auf Sex-Plattform im Internet entdeckt

Eine Woche lang wurde bundesweit nach einer vermissten 15-Jährigen gesucht. Eine Aufruf der Mutter bei Facebook brachte schließlich den ersehnten Durchbruch. Von einem Happy End kann aber dennoch nicht die Rede sein.
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Itzstedt - Mit einem Trick hat eine Mutter ihre vermisste 15-Jährige Tochter wiedergefunden. Von der Jugendlichen aus dem schleswig-holsteinischen Itzstedt fehlte seit Anfang vergangener Woche jede Spur. Weil die Polizei zunächst keinen Grund für eine öffentliche Fahndung gesehen hatte, startete die Mutter eine Such-Kampagne auf Facebook. "Mit aller Wahrscheinlichkeit ist sie mit einem Nachbarn weggefahren, wahrscheinlich irgendwo auf einem Campingplatz vielleicht auch in Richtung Hamburg", zitierten Medien aus dem Facebook-Aufruf.

Mehr als 100.000 Mal wurde die Internetseite angeklickt, bald ging der entscheidende Hinweis bei der Familie ein: Ein Anwohner machte die Mutter auf eine Sex-Plattform aufmerksam, auf der drei Fotos der Tochter zu sehen seien - "im BH, im Minikleid und oben ohne", sagte die Mutter der "Bild"-Zeitung. In einem Text habe sich die Tochter als 19-Jährige ausgegeben und sexuelle Dienste in einer Auktion angeboten. Die Familie folgte der Spur, informierte die Polizei und bot zum Schein bei der Auktion mit. Für 180 Euro erhielten sie den Zuschlag und arrangierten ein Treffen mit dem Mädchen auf einem Campingplatz in Baden-Württemberg.

Polizisten fanden die Ausreißerin schließlich wohlbehalten in einem Wohnwagen des 63 Jahre alten Nachbarn der Familie und übergaben das Mädchen dem Jugendamt. Sie sei weder entführt noch gefangengehalten worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Jugendliche sei freiwillig dort gewesen. Es gebe aber Hinweise, dass die 15-Jährige bereits sexuelle Kontakte mit anderen Männern gehabt habe.

Gegen den Nachbarn der Familie wurde inzwischen Haftbefehl wegen des Verdachts der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger erlassen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft könne auch der Straftatbestand des Entziehens Minderjähriger vorliegen. Dafür müssten aber die Erziehungsberechtigten einen Strafantrag stellen, dieser liege bisher nicht vor. Der 63-jährige Rentner sitzt derzeit in Untersuchungshaft.

las/dpa