Lebenslange Haft für Morphium-Mord Narkoseärztin legt Revision ein
Lydia H. mit ihren Anwälten vor dem Landgericht Aachen: Revision vor dem BGH
Foto: dapdAachen - Die wegen Mordes an ihrem Ehemann verurteilte Narkoseärztin aus Aachen zieht vor den Bundesgerichtshof. Beide Verteidiger von Lydia H. hätten Revision eingelegt, sagte ein Sprecher des Landgerichts Aachen. Die Begründung wurde nicht mitgeteilt.
Vor knapp zwei Wochen verurteilte das Landgericht Aachen die 36-Jährige zu lebenslanger Haft. Die frühere Prostituierte hatte während des Prozesses gestanden, ihren 85-jährigen Mann im Februar 2011 mit einer Überdosis Morphium getötet zu haben. Die Verteidiger von Lydia H. hatten auf Totschlag in einem minder schweren Fall plädiert: H. habe nach "erniedrigenden Beschimpfungen ihres altersherrschsüchtigen Ehemannes" in der Tatnacht in völliger Wut eine Spritze mit Morphium aufgezogen und spontan in das Bein des alten Mannes gerammt, sagte Verteidiger Reinhard Birkenstock.
Nach Ansicht der Richter hatte die Narkoseärztin aber die Arg- und Wehrlosigkeit ihres alten Mannes ausgenutzt und ihn heimtückisch ermordet. Neben der Haftstrafe verhängten die Richter auch ein lebenslanges Berufsverbot.