Prügelei mit Polizisten Vier deutsche Hooligans in den Niederlanden verurteilt
Das Strafgericht im niederländischen Middelburg hat drei deutsche Hooligans wegen einer Gewaltattacke im Nordseebad Renesse zu vier Monaten Haft verurteilt und einen vierten Angeklagten zu fünf Monaten. Die Männer aus dem Ruhrgebiet hatten sich in der Nacht zum 12. April 2015 unter anderem mit Polizisten und Sicherheitsbeamten geprügelt.
Die vier Angeklagten erschienen nicht vor Gericht. Ob sie gegen das Urteil vom Mittwoch Berufung einlegen werden, ist noch nicht bekannt. Eine mögliche Haftstrafe könnten die Männer auch in Deutschland verbüßen.
Zu den Angeklagten gehörte auch ein Justizbeamter. Er war laut Gericht der Rädelsführer und auf den Bildern der Sicherheitskameras deutlich zu erkennen.
"Es war eine sehr starke und beängstigende Form von öffentlicher Gewalt", urteilte das Gericht. Die Männer hätten geschlagen, getreten und geboxt. "Die Opfer standen große Ängste aus." Die Anklage hatte neun Monate Haft gefordert. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert, da die Beweislage ihrer Ansicht nach zu dürftig sei.
Der Abend im April hatte fröhlich begonnen. Mit einem Doppeldeckerbus waren 78 Deutsche von den Ultras-Gelsenkirchen, dem harten Kern von Schalke-Fans, in das Nordseebad Renesse gefahren. Dort wollten sie den Abschied eines Kumpanen feiern, der in Deutschland eine Haftstrafe von 18 Monaten antreten musste.
Gegen 2.30 Uhr kam es zum Streit mit Niederländern. Die Polizei griff ein und wurde selbst zur Zielscheibe der Aggression. "Soviel Gewalt haben wir vorher noch nie mitgemacht", sagte einer der Beamten später. "Als ob wir gelyncht werden sollten", sagte ein anderer. Sicherheitsbeamte und Türsteher von Diskotheken kamen den sechs Polizisten zu Hilfe. Zwei Beamte mussten später mit Kopfverletzungen im Krankenhaus behandelt werden.
Insgesamt waren elf Deutsche angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wollte ein Urteil im Schnellverfahren, aber der Prozess in den sieben anderen Fällen wurde vertagt. Da nicht alle Angeklagten auf den Bildern der Überwachungskameras zu identifizieren waren, müssten mehr Zeugen befragt werden.