NSU-Prozess Verteidiger werfen Bundesanwaltschaft Tricksereien vor
Angeklagte Zschäpe mit Verteidiger Grasel
Foto: Matthias Schrader/ APDie Verteidiger des mutmaßlichen NSU-Helfers Ralf Wohlleben haben der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, entlastende Aktenstücke bewusst zurückzuhalten und "selektiv" nur belastendes Material zum Prozess zu geben.
Einer der Anwälte von Beate Zschäpe, Mathias Grasel, schloss sich den Vorwürfen an. Die Verteidiger forderten die Bundesanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht München auf, sämtliche vertraulichen Akten aus den derzeit noch laufenden Ermittlungen zu den NSU-Morden vorzulegen.
Gleichzeitig forderten die Wohlleben-Anwälte, Verbindungen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" zur Gruppierung "Blood & Honour" und zu der verbotenen Rechtsrock-Band Landser zu untersuchen. Nach Darstellung der Anwälte gebe es darüber noch Protokolle von Telefonüberwachungen und Vernehmungen.
Wohlleben soll die Waffe mit Komplizen beschafft haben
Die Dokumente würden nahelegen, dass die Mordwaffe vom Typ "Ceska" aus der Schweiz nach Jena geschmuggelt worden sein könnte. Die Mittelsmänner sollen nach Ansicht der Wohlleben-Anwälte der frühere Chef der "Blood & Honour"-Sektion Sachsen und der ehemalige V-Mann "Primus" alias Ralf M. gewesen sein.
Die Bundesanwaltschaft beschuldigt Wohlleben, die Waffe aus der Schweiz mithilfe anderer Komplizen organisiert zu haben. Mit der Pistole sollen die NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen haben. Zschäpe ist als einzig überlebendes Mitglied des NSU angeklagt.
Die sächsischen Behörden fordern nun doch die Auslieferung des Neonazis und früheren V-Manns des Verfassungsschutz, Ralf M. Das bestätigte das Justizministerium in Dresden. Gegen den in der Schweiz lebenden M., der von 1992 bis 2002 in Zwickau als V-Mann "Primus" zumindest im Umfeld der Rechtsterroristen vom "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) tätig war, liegt seit 2012 ein Vollstreckungshaftbefehl vor. Dabei geht es um eine Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung.
Chancen, dass er ausgeliefert wird, bestünden aber kaum, so ein Sprecher. Vielmehr gehe es um den formalen Akt, die Verjährungsfrist zur Vollstreckung der Geldstrafe zu verlängern, die ansonsten im kommenden Jahr auslaufen würde.