NSU-Prozess: Zeuge mit Anliegen - DER SPIEGEL
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NSU-Prozess Angeklagter mit Anliegen

Hat Carsten S. Geld zum Waffenkauf für Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt erhalten? Im Protokoll der Vernehmung wird ein Satz zitiert, den der Angeklagte S. vor Gericht so nicht stehen lassen will.
Beate Zschäpe mit ihrem Anwalt Mathias Grasel.
Beate Zschäpe mit ihrem Anwalt Mathias Grasel.

Beate Zschäpe mit ihrem Anwalt Mathias Grasel.

Foto: Andreas Gebert/ dpa
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Carsten S. kann sich irgendwann nicht mehr zurückhalten. Kurzentschlossen drückt er den Knopf seines Mikrofons. Ein rotblinkendes Lämpchen signalisiert dem Gericht Redebedarf. Und Carsten S., Angeklagter im NSU-Prozess, hat dringenden Redebedarf.

Der 36-Jährige will, dass der Kriminaloberkommissar des Bundeskriminalamts (BKA), der an diesem 293. Verhandlungstag da vor ihm im Zeugenstand des Oberlandesgerichts München sitzt, etwas klarstellt. Das hatte zuvor auch schon sein Verteidiger versucht. Geklappt hat es nicht. Also versucht Carsten S. es jetzt selbst.

Es geht um die Ceska, die Pistole, mit der Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Menschen türkischer und griechischer Herkunft in den Kopf geschossen haben. Carsten S. hat früh gestanden, den mutmaßlichen NSU-Terroristen im April oder Mai 2000 in einem Abbruchhaus im sächsischen Chemnitz die Waffe samt Schalldämpfer und 50 Schuss Munition übergeben zu haben.

Am Telefon habe Mundlos oder Böhnhardt vorab nach einer Waffe verlangt, so Carsten S. an einem früheren Verhandlungstag. Sie hätten ihn an Ralf Wohlleben verwiesen. Wohlleben habe ihn dann damit "beauftragt", in einem rechten Szeneladen in Jena nach einer Waffe zu fragen. Wohlleben habe ihm auch das Geld für die Waffe gegeben, sagt Carsten S. Wohlleben bestreitet beides. Er habe Carsten S. weder den Auftrag noch das Geld für den Waffenkauf gegeben, sagt Wohlleben. Im NSU-Prozess müssen sich beide nun wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen verantworten.

"Wie lautete die Frage?"

Der BKA-Beamte, der an diesem Tag als Zeuge im NSU-Prozess aussagt, hat Carsten S. unter anderem im Februar 2012 vernommen. Im Protokoll dieser Vernehmung wird Carsten S. mit einem Satz zitiert, den der Angeklagte so nicht stehen lassen will, weil er seiner Ansicht nach falsch ist. Immer wieder wird der Zeuge an diesem Tag mit diesem Satz konfrontiert.

"Ich wiederhole den Satz jetzt zum 38. Mal", sagt Carsten S. schließlich zu dem BKA-Beamten und liest ihn aus dem Vernehmungsprotokoll vor. Der Satz, den Carsten S. gesagt haben soll, lautet: "Ich kann mich nicht einmal konkret erinnern, dass ich das Geld von Wohlleben bekommen habe."

38-mal war der Satz an diesem Tag vor Gericht noch nicht zu hören, aber doch etliche Male. Carsten S. kann ihn offenkundig nicht mehr hören, drückt er doch das Gegenteil dessen aus, woran sich S. nach eigenen Angaben noch heute ohne jeden Zweifel erinnert: Dass Wohlleben ihm das Geld für die Ceska gegeben hat.

Carsten S. hofft, dass der Satz nicht mehr danach klingt, als wisse er nicht genau, ob Wohlleben ihm das Geld gegeben habe, wenn klar wird, welche Frage ihm der Beamte damals eigentlich gestellt hat. Doch die Frage des BKA-Beamten ist nicht protokolliert. "Wie lautete die Frage?", fragt der Angeklagte fast flehentlich. Doch der Vernehmungsbeamte kann sich nicht erinnern.

Carsten S. wirkt leicht verzweifelt. "Ich habe doch gleich in meiner ersten Einlassung gesagt: ,Ich habe das Geld von Wohlleben erhalten.' Habe ich das jemals in Zweifel gezogen?", fragt er den BKA-Beamten.

Wohlleben als Geldgeber

Eine Frage, die von einem Zeugen natürlich unmöglich zu beantworten ist. Und doch scheint der Kriminaloberkommissar nun zu verstehen, worum es Carsten S. eigentlich geht. Denn nun gibt der BKA-Mann Carsten S.s Antwort einfach in eigenen Worten wieder, so wie er sie verstanden hat. Der BKA-Mann sagt: "Ich kann mich nicht an eine Stückelung des Geldes, auch nicht an irgendwelche Details erinnern. Ich kann mich ja nicht einmal konkret an die Situation erinnern."

Der Zeuge hat Carsten S. damals offenbar so verstanden, dass er sich nicht mehr an die Situation der Geldübergabe erinnere. Er hat Carsten S. aber offenbar nicht so verstanden, dass er an Wohlleben als Geldgeber zweifelt.

"Danke", sagt Carsten S. fast erleichtert.

Vielleicht sei es einfach ein Protokollierungsfehler sagt der Angeklagte später, als der Zeuge schon nicht mehr im Saal ist, zum Richter.

Zu Beginn des Tages hatten Wohllebens Verteidiger versucht, den BKA-Mann in die Mangel zu nehmen, um die Glaubhaftigkeit der Aussagen von Carsten S. zu erschüttern. Der BKA-Beamte zeigte sich von den Versuchen wenig beeindruckt. Am Dienstag wird der Prozess fortgesetzt.

Zusammengefasst: Der Angeklagte Carsten S. hat früh gestanden, den mutmaßlichen NSU-Terroristen eine Waffe übergeben zu haben. Den Auftrag und das Geld habe er von Ralf Wohlleben erhalten. Wohlleben bestreitet das. S. befürchtet, dass ein Satz aus dem Vernehmungsprotokoll danach klingt, als wisse er selbst nicht genau, ob er das Geld wirklich von Wohlleben bekommen hat.

NSU-Chronik
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