NSU-Prozess Zschäpe fordert Prozesspause - und scheitert
Angeklagte Beate Zschäpe: Prozesspause gefordert
Foto: Marc Müller/ dpaBeate Zschäpe hat im Münchner NSU-Prozess eine Unterbrechung des Verfahrens beantragt. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl verlas ein Schreiben der Hauptangeklagten, in dem sie verlangt, bis zur Bestellung ihres vierten Pflichtverteidigers keine weiteren Zeugen zu vernehmen. Die Bundesanwaltschaft widersprach. Das Gericht zog sich kurz zur Beratung zurück - und lehnte den Antrag ab. Die Begründung: Zschäpe sei durch ihre drei Pflichtverteidiger ja bereits verteidigt.
Zschäpe ist unter anderem wegen Mittäterschaft an den zehn Morden des "Nationalsozialistischen Untergrunds" angeklagt. Sie wird von den drei Anwälten Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl vertreten. Stahl war an diesem Verhandlungstag nicht im Gericht und schickte stattdessen einen Anwalt aus seiner Kanzlei als Vertretung.
Das Gericht erwägt, Zschäpe den Rechtsanwalt Mathias Grasel aus München als vierten Verteidiger zur Seite zu stellen. Das Verhältnis zu ihren bisherigen drei Anwälten gilt seit längerer Zeit als belastet.
Zuletzt war Zschäpe mit dem Antrag auf Abberufung ihrer Anwältin Sturm gescheitert. Das Münchner Oberlandesgericht entschied: "Konkrete, hinreichende und nachgewiesene Anhaltspunkte dafür, dass das Vertrauensverhältnis zwischen der Angeklagten und der bestellten Pflichtverteidigerin so nachhaltig gestört ist, dass (...) die sachgerechte Ausübung des Mandats unmöglich ist", gebe es nicht.