NSU-Prozess Zschäpe will Fragen zu Fall Peggy schriftlich beantworten
Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe (2004)
Foto: DPA/ BundeskriminalamtNach dem Fund von DNA-Spuren des mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt am Fundort der getöteten Schülerin Peggy geht das Münchner Oberlandesgericht einem möglichen Zusammenhang der beiden Fälle auf den Grund. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl fragte die Hauptangeklagte Beate Zschäpe im NSU-Prozess, ob sie über Informationen zu Peggy verfüge, die sie nicht aus den Medien habe. Zschäpe antwortete nicht sofort - ihr Anwalt Hermann Borchert kündigte eine schriftliche Beantwortung an.
Vor zwei Wochen war bekannt geworden, dass am Fundort der Skelettteile des 2001 verschollenen Mädchens aus Oberfranken Genmaterial von Böhnhardt entdeckt worden war - an einem kleinen Stoffstück. Seither wird spekuliert, ob es tatsächlich einen Zusammenhang zwischen den beiden Komplexen NSU und Peggy geben könnte. Auch eine Verunreinigung der Probe ist nicht hundertprozentig ausgeschlossen.
Zudem will das Gericht Berichten über angeblich kinderpornografische Bilder auf einem Computer auf den Grund gehen, der im November 2011 im Brandschutt der letzten Wohnung des NSU-Trios in Zwickau gefunden wurde. Götzl will von Zschäpe nun wissen, wer diesen Computer nutzte, ob sich darauf Bilder von Kindern und Jugendlichen befanden und welche Informationen sie gegebenenfalls zu diesen Bildern habe.