Pascal-Prozess: Die Anklage beginnt zu bröckeln - DER SPIEGEL
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Pascal-Prozess Die Anklage beginnt zu bröckeln

Überraschende Wendung im Saarbrücker Pascal-Prozess: Der Richter in dem Verfahren um Missbrauch und Tod des fünfjährigen Jungen hat jetzt den Haftbefehl gegen vier der Angeklagten aufgehoben. Mehr Klarheit hat das in den verworrenen Prozess jedoch nicht gebracht.
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Frankfurt - Für einen der Angeklagten, den 51 Jahre alten Günter L., ist das Verfahren, in dem es um das Verschwinden des damals fünfjährigen Jungen am 30. September 2001 in Saarbrücken-Burbach geht, vorläufig - und demnächst wohl auf Dauer - zu Ende: Nach mehreren Untersuchungen in Folge eines Schlaganfalls, den er wohl bereits am 23. September in der Haft erlitten hatte und der zunächst weder diagnostiziert noch behandelt wurde, erklärten die Ärzte L. jetzt für haft- und verhandlungsunfähig.

Die Kammer, so der Vorsitzende Ulrich Chudoba, sehe bei den vier Personen keinen dringenden, sondern nur noch hinreichenden Tatverdacht. Auch sei denkbar, "falls die Kammer vom angeklagten Geschehen ausgehen sollte", dass sich die jetzt auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten "lediglich der unterlassenen Hilfeleistung" an jenem 30. September vor vier Jahren schuldig gemacht hätten. Die Saarbrücker Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich 13 Personen wegen Mordes an dem Jungen angeklagt.

Zwei davon befinden sich mangels dringenden Tatverdachts seit längerem schon auf freiem Fuß. Die Leiche des Kindes wurde bis heute nicht gefunden, Indizien wie Faser- oder Gewebespuren fehlen ebenso. Die Anklage gründet sich allein auf die Angaben von vier zum Teil geistig beschränkten oder geistig behinderten Personen (darunter zwei der jetzt aus der Haft Entlassenen) aus dem Burbacher Kneipenmilieu.

Am 29. September hatte der Vorsitzende für Mitte November eine "Zwischenbilanz" des mittlerweile schon 71 Verhandlungstage währenden Prozesses angekündigt. "Die Kammer will sich bemühen, bis dahin alle Einlassungen der Angeklagten einzuführen", sagte Chudoba. Umso überraschender jetzt die Aufhebung der vier Haftbefehle, da noch nicht einmal die Verlesung aller Angaben einer der Hauptangeklagten, der 41 Jahre alten Andrea M., beendet ist. Sie hatte in 16 Vernehmungen eine Fülle höchst widersprüchlicher und immer detailreicher werdender Aussagen gemacht, wovon gut die Hälfte erst vor Gericht erörtert wurde.

Suggestivfragen und Schuldgefühle

L.s Verteidigerin Brigitte Bertsch und andere Anwälte kritisierten die nicht vorhersehbare Vorgehensweise von Gericht und Staatsanwaltschaft. "Man hat meinen schwerkranken Mandanten am vergangenen Freitag um 7.30 Uhr auf die Straße gesetzt", so Bertsch, "wissend, dass er weder Geld noch eine Unterkunft hat." So verbrachte L. denn auch die ersten Nächte bei einer Milieubekanntschaft, die im Laufe des Ermittlungsverfahrens schon einmal behauptet hatte, L. habe Pascals Leiche bei ihr zu Hause mit Salzsäure übergossen und beseitigt.

Wer den Prozess regelmäßig verfolgte, konnte nicht den Eindruck gewinnen, als hätten sich mittlerweile so viele neue, unerwartete Erkenntnisse ergeben, dass sich die Aufhebung von Haftbefehlen zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufdrängte. Seit Wochen, ja Monaten verlas das Gericht Vernehmungsprotokolle und befragte Vernehmungsbeamte dazu. Neues ergab sich dabei nicht. Allerdings wurde deutlich, dass den geistig beschränkten Angeklagten (und Zeugen) vielfach Suggestivfragen gestellt wurden. Durch Vorhalte aus Vernehmungen ihrer Bekannten, Freunde, Feinde und so fort geriet der eine und andere offensichtlich immer tiefer in ein konstruiertes Tatgeschehen hinein, das sich bis heute als höchst fraglich darstellt. All das ist nicht neu, sondern bereits den Akten zu entnehmen. Wieso war der Tatverdacht aber bis jetzt dringend und ist nun nur noch hinreichend?

Einige Verteidiger hatten im Juni die Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens zur Glaubhaftigkeit der Angaben zum Beispiel Andrea M.s beantragt und den forensisch erfahrenen und wissenschaftlich ausgewiesenen Psychologie-Professor Burkhard Schade dafür vorgeschlagen.

In einer Stellungsnahme schreibt er: "Die fast zweijährigen Vernehmungen sind für Frau M. ein psychologischer Lernprozess gewesen, der durchaus auch therapeutische Aspekte beinhaltet. So wird zum Beispiel deutlich, dass Unrechtsbewusstsein, Scham, Schuldgefühle, ein schlechtes Gewissen psychische Erlebnisinhalte sind, die im Befragungszeitraum bei Frau M. immer stärker hervortreten. Was passiert sei, mache ihr schwer zu schaffen. Sie habe das auf keinen Fall gewollt. Sie schäme sich und sei deswegen traurig."

Schade diagnostizierte: "Es können vor dem Hintergrund ihrer jetzigen Einstellungen und Gefühle zum Beispiel im Zusammenhang mit einem zunehmenden Schuldkomplex eine Aggravierung ihrer Aussage im Sinne eines Eingeständnisses nicht ausgeschlossen werden und auf der anderen Seite aber aufgrund der starken Emotionen beziehungsweise der Schuldgefühle und schlechten Gewissens auch Abwehrmechanismen aufgetreten sein, die ihre Erinnerungsfähigkeit beeinflussen." Frau M. sei nicht in der Lage, "einem Befragungsdruck zu widerstehen und Erwartungen bezüglich bestimmter Aussagen nicht nachzugeben". Schade hält es für möglich, dass die Angeklagte M. inzwischen vom Wahrheitsgehalt ihrer kaum entwirrbaren Angaben überzeugt ist - "von denen sie ursprünglich wusste, dass sie keinen Erlebnishintergrund haben. Die Aussagen werden durch immer mehr Situationen und Details aufgefüllt".

Angeklagter im Hungerstreik

Die 1. Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken hat sich bisher zu diesem und ähnlichen Anträgen nicht geäußert. Sie hat auch nicht öffentlich erkennen lassen, ob sie sich selbst für kompetent hält, die diffusen Angaben und "Geständnisse" einer geisteskranken Frau wie Andrea M. zu bewerten. Von Transparenz scheint die Saarbrücker Justiz ohnehin nicht übermäßig viel zu halten. Die Verteidigung hat heute unter anderem beantragt, die Pflegemütter von Kevin (Name geändert), dem jüngsten Sohn von Andrea M., als Zeuginnen zu laden.

Denn über Kevin, der angeblich sexuell missbraucht wurde, führte einst der Weg in die Burbacher "Tosa-Klause", dem angeblichen Tatort im Pascal-Prozess. Doch ob Kevin tatsächlich dort missbraucht wurde, ja, ob er überhaupt missbraucht wurde, und ob er diesbezüglich etwas von Pascal weiß, erscheint fraglich. Im Zuge der Ermittlungen hatte der Berliner Psychologie-Professor Max Steller die Bekundungen des Jungen begutachtet und ein "hohes Suggestionspotential in der Entstehungsgeschichte" seiner Aussagen festgestellt. Gibt die Kammer zumindest einigen der Anträge der Verteidigung statt, könnte sich durchaus ein noch umfassenderes Bild davon ergeben, worauf die Staatsanwaltschaft ihre Anklage gründet.

Noch tritt der Pascal-Prozess auf der Stelle, die Aufhebung einiger Haftbefehle ändert daran nichts. Gleichwohl hat die Erosion der Anklage eingesetzt. Denn selbst wenn die Richter noch den Tod des Jungen in der "Tosa-Klause" für möglich halten sollten - so, wie die Staatsanwaltschaft das Tatgeschehen darstellt, kann es kaum gewesen sein. Die Zweifel beginnen bereits beim Angeklagten D. Er hat laut Anklage Pascal in die "Tosa-Klause" gebracht. Diese Aussage hat er vielfach widerrufen, die Widerrufe allerdings auch und so fort. Seine Angaben, so einer der Verteidiger, seien das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben stehen. Warum sitzt er noch in Haft? Kürzlich hat er wieder gesagt, er sei an jenem 30. September überhaupt nicht in der "Tosa" gewesen. Kann sein, kann nicht sein, wer weiß.

Heute ist ein weiterer Angeklagter, der 50 Jahre alte Jupp W., im Sitzungssaal zusammengebrochen. Er befindet sich seit vier Tagen im Hungerstreik. Zum vermuteten Tatzeitpunkt war er wohl beim Fußballspielen im französischen Forbach. Man müsste unterstellen, er sei wie der Blitz von dort nach Burbach geeilt, um beim Missbrauch Pascals mitzumachen: Was nicht passt, wird passend gemacht. W. jedenfalls will auch entlassen werden wie die anderen. Warum auch nicht? So rasch, wie es manche wünschen, wird der Prozess voraussichtlich nicht zu Ende gehen. Dafür sind noch zu viele Fragen offen. Zum Beispiel, wo Pascal ist. Doch das werden auch die Richter nicht herausfinden.

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