Pflege-Erbstreit: Bis dass das Geld euch scheidet - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Pflege-Erbstreit Bis dass das Geld euch scheidet

Ursula Garke pflegte ihren Lebensgefährten bis zu seinem Tod. Danach hoffte sie vergebens auf Pflegegeld. Doch ohne Testament haben Frauen wie sie keine Chance. Ist unser Erbrecht noch zeitgemäß?
Ursula Garke: "Ich habe dafür das Herz auf meiner Seite"
Ursula Garke: "Ich habe dafür das Herz auf meiner Seite"

Ursula Garke: "Ich habe dafür das Herz auf meiner Seite"

Foto: SPIEGEL ONLINE
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Berlin - "Das ist genug für dich" - fünf Worte, über die Ursula Garke nicht hinwegkommt. Sie stehen am Ende einer 15 Jahre dauernden Liebesgeschichte, einer eheähnlichen Beziehung, die der Tod geschieden hat. Ursula Garke hat in diesen Jahren ihren Lebensgefährten Sigi umsorgt, ihn nach mehreren Krebserkrankungen gepflegt, ihn beim Sterben begleitet.

Obwohl etwa ein Drittel aller Pflegebedürftigen zu Hause betreut wird, wird die Leistung, einen kranken Menschen zu pflegen, beim Verteilen des Nachlasses nur unter ganz bestimmten Umständen berücksichtigt.

Bis vor wenigen Monaten glaubte Ursula Garke fest daran, für die Pflege ihres Partners entschädigt zu werden. Wie ihr geht es Tausenden in Deutschland. Doch Ansprüche haben nur sogenannte Abkömmlinge wie Kinder, Enkel und Urenkel. Sie können für kostenlos erbrachte Pflegeleistungen einen Ausgleich verlangen - wenn kein Testament gemacht wurde, in dem der Verstorbene konkrete Angaben macht.

Aber ist dieses Erbrecht überhaupt noch zeitgemäß in einer Zeit, in der es so viele Patchworkfamilien gibt und der Pflegebedarf im Alter steigt?

"Sigi war verwitwet, ich auch, aber wir fühlten uns wie verheiratet. Zusammen haben wir sieben Kinder, wir waren eine richtige Patchworkfamilie", sagt Ursula Garke. Sie ist 75 Jahre alt, hat kurze Haare und lebhafte blaue Augen und sitzt in ihrem Wintergarten. Eine unkomplizierte, geduldige Frau, die oft lacht, wenn sie in ihren Erinnerungen kramt.

Vier Monate Zeit, um alles zu regeln

Ursula und Sigi lernen sich im Februar 1996 in der Wiener Conditorei kennen, einem Kaffeehaus in Berlin. Er, mit 62 Jahren gerade Witwer geworden, umgarnt die zwei Jahre jüngere Berlinerin, weicht ihr nicht mehr von der Seite. Schnell stellen sie einander den jeweiligen Familien vor, die Kinder nehmen die Partner von beiden Seiten her herzlich auf. Sie machen Radtouren, gehen im Teufelssee schwimmen, fahren gemeinsam in den Urlaub. Die neue Liebe ist wie ein neues Leben. Sie schmieden Zukunftspläne, wollen auswandern, sie nach Teneriffa, er aufs spanische Festland.

Eine Blutung in Sigis Hirn im Sommer 1999 lässt den Traum platzen, sie ziehen in eine Souterrain-Wohnung in einem schmucken Haus im Berliner Westend mit Blick ins Grüne. Sigi erholt sich nicht mehr. Erst ein Tinnitus, dann Morbus Menière, eine schwere Erkrankung des Innenohres mit starkem Gehörverlust. Unerwartet überkommen ihn nun immer wieder Schwindelanfälle, die in stundenlangem Erbrechen enden.

Im Jahr 2000 ereilt ihn die Diagnose Nierenkrebs, vier Jahre später ein Schlaganfall, 2006 Prostatakrebs.

Die Krankheiten setzen Sigi zu. Sein Wesen habe sich verändert, sagt Ursula Garke. Seine Unbeschwertheit, die Leichtigkeit - sie weichen Hilflosigkeit und Todesangst, beides schlägt, so sagt sie, auch mal in unberechenbare Wutanfälle um. Ursula weiß, dass er fremdbestimmt ist, erträgt seine Launen und steht ihm bei. Keine Sekunde denkt sie an Trennung, auch wenn es Momente gibt, in denen sie sich wie seine Leibeigene fühlt. Das Versprechen, beieinander zu bleiben, ist ungebrochen.

Ende August 2010 dann die erschütternde Diagnose: Knochenkrebs, viel Zeit bleibe Sigi nicht mehr, sagen die Ärzte. Die Lunge hat sich bereits vergrößert, das Sprachzentrum ist betroffen. Seit einem Schlaganfall im Januar kann Sigi ohnehin nur noch unverständlich murmeln, manchmal lallt er wie ein Betrunkener. Es ist der Beginn der letzten vier Monate im Leben des pensionierten Polizeidirektors.

Sigi will nicht sterben, er klammert sich an das Leben - und an Ursula. Die lässt ein Krankenbett mit Gittern in das kleine Wohnzimmer wuchten, richtet sich daneben ein Schlaflager, lässt ihren Lebensgefährten nicht mehr alleine. Durch die Bestrahlung verliert er seine Haare, an vielen Tagen auch den Lebenswillen. "Es war zuletzt ein 24-Stunden-Job, ihn zu betreuen", sagt Ursula Garke.

Quittung für ein gekochtes Ei

Mehr als 110 Jahre ist das deutsche Erbrecht kaum geändert worden. Erst im Herbst 2010 wurde das Gesetz reformiert: Seither wird die Pflegeleistung aus dem Nachlass bezahlt, der Rest wird unter den Erben aufgeteilt. Vorher war es üblich, dass das Erbe zwischen zwei Kindern zum Beispiel gerecht verteilt wurde - unabhängig davon, wer wie viel Zeit in die Pflege des Verstorbenen investiert hatte. Voraussetzung war bis dahin nur, dass der Pflegende seinen Job aufgegeben oder Einkommenseinbußen in Kauf genommen haben musste. Diese Bedingung wurde durch die Reform abgeschafft.

Die Bewertung der Leistung orientiert sich an der gesetzlichen Pflegeversicherung - und das bringt oft zusätzlichen Ärger mit sich: Oft zweifeln Miterben die Arbeit der Pflegerin/des Pflegers an. "Entscheidend ist, was jemand wie lange getan hat - und das gilt es zu beweisen", sagt Klaus Michael Groll, Gründungspräsident des Deutschen Forums für Erbrecht.

Demnach müsste jede Fahrt ins Krankenhaus, jeder Einkauf, jedes Bettmachen dokumentiert werden. Doch das hält Groll nicht für realisierbar. "Man kann ja nicht mit dem Leitz-Ordner ans Bett des Kranken treten und sich abzeichnen lassen, dass man das Bett gemacht oder ein Ei gekocht hat. Das wäre die Verrechtlichung eines Bereichs, der sehr persönlich ist."

Um dies zu vermeiden, rät Groll entweder zum Testament oder zu Vergütungen zu Lebzeiten. "Man kann die betreffenden Personen in einem Testament berücksichtigen oder sie beispielsweise mit einer kostbaren Briefmarkensammlung oder anderen Wertgegenständen vergüten."

Doch nur ein Viertel aller Deutschen machen ein Testament. Die anderen verdrängen das Thema, so Groll.

So auch Sigi und Ursula. Immer wieder habe man auch an die Zukunft gedacht, darüber geredet. Nach einer Hüftoperation unterschreibt Ursula eine Patientenverfügung, händigt sie ihrer ältesten Tochter aus, überredet Sigi, das Gleiche zu tun. "Ich hielt es für eine gute Idee, denn manchmal dachte ich: Ich schaffe es nicht mehr, Sigi zu pflegen", sagt Garke.

Ihre Idee ist es auch, dass Sigi seinem Ältesten eine Bankvollmacht aushändigt. "Ich fand das fair, und ich hätte es in seiner Situation ebenso mit meinen Kindern gemacht."

"Ich baue auf Euren Respekt"

Ende Oktober verfasst Sigi schließlich handschriftlich eine Erklärung. "Liebe Kinder, Ihr wisst: Ursula Garke und ich haben in Lebensgemeinschaft gelebt, d.h. alles, was wir in unseren Wohnungen seit 1996 eingebracht haben, befindet sich in Gütergemeinschaft", schreibt er. Dies alles sei nach seinem Tod "alleiniges Eigentum von Ursula Garke", was sie damit anstelle, "obliegt ihren Verfügungen".

Am Ende betont der Vater: "Ich bitte Euch, diesen Wunsch zu respektieren und keinerlei Druck auf Uschi auszuüben (…). Ich baue auf Euren Respekt vor uns, Euer Vater." In auffallend krakeliger Schrift fügt er ganz am Ende noch an: "Es geht plötzlich alles in Eile - das war nicht vorauszusehen." Seinen jüngsten Sohn bittet er, das Dokument als Einverständnis zu unterschreiben, was dieser auch tat.

Doch trotz des nahenden Todes ändert Sigi nicht sein Testament. Stattdessen bestellt er Mitte November seine Kinder ein, sagt ihnen, dass er bald sterben wird. Er spricht mit jedem einzeln.

Der Tochter sagt er, seine Lebensgefährtin solle nach seinem Tod zehn Prozent des Erbes bekommen - das sei sein ausdrücklicher Wunsch. "Die Tochter erzählte es mir nach dem Gespräch selbst", erinnert sich Ursula Garke. "Und auch Sigi kam dazu und sagte, sie habe sofort zugestimmt und es ihm in die Hand versprochen."

Damit sind jegliche rechtliche Ansprüche vom Tisch. Sigi vertraut seinen Kindern, Ursula ihrem Sigi. Es wird schon alles gutgehen, denkt die Rentnerin. "Mich haben die Ereignisse einfach überrollt, man hängt doch am gemeinsamen Leben und will nicht dauernd über Testamente und Vollmachten reden."

Ein typisches Verhalten, wie Erbrecht-Experte Groll weiß. "Viele Frauen in dieser Situation trauen sich nicht, das Thema anzusprechen und einzufordern, dass ihre Leistungen honoriert werden."

Sigi stirbt - und Ursula Garke wartet auf Pflegeleistung

Sigis Zustand verschlechtert sich dramatisch. Ursula stößt an ihre Grenzen, sie bittet Sigis Kinder um Unterstützung. Sie geben den Vater in ein Pflegeheim in Pankow. Sigi leidet, Ursula auch. Sie holt ihn zu sich zurück, pflegt ihn rund um die Uhr. In den letzten zwölf Tagen seines Lebens unterstützt sie ein mobiler Pflegedienst.

Am 7. Januar 2011 stirbt Sigi, im Februar wird er in einem Urnengrab beigesetzt. Im März meldet sich sein ältester Sohn bei Ursula Garke, fragt nach ihrer Kontonummer. Er will ihr 5000 Euro überweisen. "Ist das nicht ein bisschen wenig?", fragt die 75-Jährige. Zehn Prozent von 170.000 Euro, die der Verstorbene hinterlassen hat, seien 17.000 Euro.

Der Sohn rechnet hingegen vor, der Vater habe seiner Lebensgefährtin bereits zu Lebzeiten 10.000 Euro gegeben, zudem 2000 Euro, die sie selbst abgehoben hätte - macht 17.000 Euro.

Ursula Garke widerspricht. Die 10.000 Euro habe Sigi zu Renovierungen in der Wohnung dazugegeben. Das Paar hatte das Bad behindertengerecht umbauen, einen Teil der Außenfassade ausbessern lassen - insgesamt hätten sich die Kosten auf 20.000 Euro belaufen, sagt sie. Die 2000 Euro seien ausstehendes Haushaltsgeld gewesen, Sigi hatte sich pro Monat mit 600 Euro an den laufenden Kosten ihrer Eigentumswohnung und Sonstigem beteiligt.

"Das ist genug für dich", soll sein Sohn Ursula Garke entgegnet haben, Ende der Durchsage. "Das war wie eine Ohrfeige für mich", sagt die Rentnerin.

"Er hätte sein Testament geändert, wenn er gewollt hätte"

"Es war der Wunsch unseres Vaters, dass sie von seinem Erbe zehn Prozent bekommt - und das hat sie unserer Meinung nach auch bekommen", sagt der Sohn. Vor dem Tod der Mutter habe der Vater "ganz bewusst" ein sogenanntes Berliner Testament aufgesetzt, wonach im Falle eines Ehepartners zuerst der überlebende Partner erbt, dann die Kinder. "Wenn er jetzt nach seinem Tod seiner Lebenspartnerin mehr Geld hätte zukommen lassen wollen, dann hätte er sein Testament entsprechend geändert", erklärt der Älteste und verweist auf die handschriftliche Erklärung wegen des gemeinsamen Mobiliars. "Daran haben wir uns ja auch gehalten, das war selbstverständlich für uns."

Ursula Garke sagt: "Ich hätte Sigi doch zu Lebzeiten ausnehmen können wie eine Weihnachtsgans, wenn ich das gewollt hätte. Er hat ja auch mal einen Urlaub bezahlt oder zum Beispiel einen Fernseher, ich habe dafür etwas anderes bezahlt." Wo also beginnt die Grenze? Können die Verwandten auch andere Ausgaben rückwirkend als Schenkung verbuchen?

Der Gründungspräsident des Deutschen Forums für Erbrecht stellt klar: "Frauen wie Ursula Garke steht nichts zu. Sie kann argumentieren, dass die 10.000 Euro für die Badrenovierung eine Gegenleistung des Kranken war, weil der Umbau auch zu seinen Gunsten stattfand - aber grundsätzlich können die Erben des Verstorbenen in Bezug auf die Lebensgefährtin machen, was sie wollen."

Der Fall Garke ist kein Einzelfall. Laut Gesetz kann man den Kindern des Verstorbenen keine Vorwürfe machen. Im Gegenteil: Sie hätten der Lebensgefährtin ihres Vaters nicht einmal die 5000 Euro zahlen müssen. Ursula Garke hat mit dem Fall abgeschlossen: "Sie haben das Recht auf ihrer Seite, ich habe dafür das Herz auf meiner Seite."