Polizeigewalt in Deutschland: Erschossen, erledigt - DER SPIEGEL
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Polizeigewalt in Deutschland Erschossen, erledigt

Ein Polizist tötet im Dienst einen Angreifer. Jahrelang versucht der Bruder des Toten vergeblich, den Schützen vor Gericht zu bringen. Deckt die niedersächsische Justiz einen Täter?
Polizist mit Dienstwaffe
Polizist mit Dienstwaffe

Polizist mit Dienstwaffe

Foto: Friso Gentsch/ picture alliance / dpa
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Schon der Ruf zum Einsatz lässt Unheil erwarten. Es ist der 1. August 2012, als Dirk T.* und Ralf B.* gegen 13 Uhr erfahren, wohin sie noch am Mittag aufbrechen sollen. Die beiden sind Polizeibeamte im niedersächsischen Brake. Im nahen Elsfleth soll ein Mann in die Psychiatrie eingewiesen werden, wenn nötig mit Zwang: Horst Scheffler, 51, schizophren - und gewaltbereit.

Die Schwester von Scheffler hat den Hausarzt angerufen, ihr Bruder nehme keine Tabletten mehr, trage einen Hammer bei sich und laufe mit einem Kochtopf auf dem Kopf umher.

Um 14.12 Uhr trifft die Streife vor Schefflers Bauernhaus ein. Die Polizisten wollen sich im Hintergrund halten, das besprechen sie kurz mit dem zuständigen Mitarbeiter des Landkreises und mit dem Hausarzt. Nur nicht provozieren. Das Quartett geht durch die Scheune zur Wohnungstür, Scheffler erscheint und fragt, was denn los sei. "Ich hab nix", sagt er dann. "Es geht mir gut."

Attacke vor der Haustür

Was in den folgenden Augenblicken geschieht, ist in den Details bis heute nicht lückenlos geklärt. Feststeht, dass der Beamte B. aus dem Hintergrund hervortritt. Daraufhin zückt Scheffler unvermittelt einen Zimmermannshammer und geht auf B. los. Der Beamte sprüht Pfefferspray in Richtung des Angreifers und fällt, rückwärts laufend, zu Boden. Da greift Kollege T. zur Waffe - und schießt zweimal unmittelbar nacheinander.

Die Kugeln treffen Scheffler in Leiste und Oberkörper, er geht zu Boden. Es vergehen wohl etwa 20 bis 30 Sekunden, wie sich aus Zeugenaussagen rekonstruieren lässt, in dieser Zeitspanne will Scheffler sich wieder aufrichten. Da schießt der Beamte T. erneut, aus knapp anderthalb Metern, wie die Ermittlungen später ergeben. Dieser Schuss ist tödlich: Die Kugel trifft Scheffler von hinten ins Herz. Er stirbt noch am Tatort.

Seit in den USA tödliche Schüsse von Polizisten vermehrt Proteste auslösen, ist die Sensibilität für das Thema gestiegen. Zwar handelt es sich in Deutschland um ein seltenes Phänomen, im Jahr 2015 gab es zehn Fälle, im Jahr 2014 sieben. Jeder Fall aber verlangt eine Rechtfertigung dafür, dass der Staat das letzte Mittel einsetzt, um Gewalttäter zu stoppen.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg stellte ein Verfahren wegen Totschlags gegen den Schützen mangels Tatverdacht ein. Alle Schüsse, auch der tödliche letzte Schuss, seien erlaubt gewesen. Es habe sich um Nothilfe für den Kollegen gehandelt, der mit einem Hammer geschlagen worden sei.

Reinhold Scheffler hat daran starke Zweifel, auch nach vier Jahren. Der 55-Jährige ist der Zwillingsbruder des Getöteten. "Ich wache morgens mit Wut auf, jeden Tag", sagt der Elektromechanikermeister. Er wirft der Staatsanwaltschaft vor, die Wahrheit zu unterschlagen. Polizei und Justiz, das sei eine Familie, sie decke ein Mitglied zu Unrecht. Mehrfach hat Scheffler versucht, den Fall neu aufrollen zu lassen - ohne Erfolg.

Reinhold Scheffler, Zwillingsbruder des Getöteten

Reinhold Scheffler, Zwillingsbruder des Getöteten

Foto: SPIEGEL ONLINE

Inzwischen hat der erfahrene Strafverteidiger Fritz Willig aus Hannover die Sache übernommen. Willig hat vor Kurzem im Namen seines Mandanten Strafantrag gestellt gegen zwei Dezernenten der Staatsanwaltschaft Oldenburg und eine Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwalt. Der Vorwurf: Strafvereitelung im Amt. "Hier besteht Aufklärungsbedarf", sagte Willig SPIEGEL ONLINE.

Das Opfer könnte "durch einen gezielten und finalen Tötungsschuss" des Polizisten zu Tode gekommen sein. "Das wäre ein Totschlag gewesen." Der mit dem Fall befasste Staatsanwalt könnte eine Bestrafung des Polizisten wissentlich verhindert haben.

Die Staatsanwaltschaft erklärte 2012, Scheffler habe mit dem Hammer das Leben des Polizisten B. bedroht. Sämtliche Schüsse seien gefallen, nachdem Scheffler den Beamten B. mit dem Hammer am Kopf getroffen habe. Die Attacke sei erst mit dem dritten Schuss abgewehrt worden.

Die Generalstaatsanwaltschaft merkte später an, es sei auf Sekundenbruchteile angekommen. Da sei es gerechtfertigt, auch mehrere Schüsse abzugeben, zumal Scheffler durch Pfefferspray nicht zu stoppen gewesen sei.

Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft sagte SPIEGEL ONLINE, man sehe bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass den Kollegen Fehler unterlaufen seien. Die neuen Vorwürfe würden geprüft.

Prozess um Schmerzensgeld

Beflügelt offenbar durch das eindeutige Votum der Ermittler, verlangte der Beamte B. im Jahr 2014 Schmerzensgeld vom Zwillingsbruder Schefflers und von anderen Familienmitgliedern. Im Zivilprozess vor dem Amtsgericht Brake sagten beide Polizisten als Zeugen aus - und machten überraschende Aussagen.

Der attackierte Polizist B. sagte, er wisse nur, dass er "von irgendwas" am Kopf getroffen worden sei. Die Ärzte stellten am rechten Hinterkopf eine gut vier Zentimeter lange Schnittwunde fest, die von einem Schlag mit der stumpfen Seite des Hammers herrühren könne. Im jüngsten Strafantrag heißt es indes, die Verletzung sei durch den Sturz des Polizisten verursacht worden.

B. sagte, Scheffler habe, sich aufrichtend, vor dem dritten Schuss auf seine Beine einschlagen wollen. Was zugleich bedeutet: nicht auf den Kopf.

Schütze T. gab zu Protokoll, er habe Hammerschläge gegen den Kopf des Kollegen nicht gesehen. Die Richterin lehnte die Klage auf Schmerzensgeld ab. Einen konkreten Schlag auf den Kopf des Polizisten habe keiner der Zeugen gesehen. Eine Anfrage von SPIEGEL ONLINE für ein Gespräch mit T. lehnte seine Dienststelle ab.

Verteidiger Willig wirft den Ermittlern vor, sie hätten die neuen Erkenntnisse nicht zum Anlass genommen, die Akten wieder zu öffnen. "Vor dem dritten Schuss lag keine lebensbedrohliche Situation für den Polizisten B. vor." Schütze T. hätte als psychologisch geschulter Polizeibeamter mildere Mittel anwenden müssen. "Er hätte in dieser Situation maximal auf die Beine oder den Arm schießen dürfen."

Reinhold Scheffler, der Bruder, hat sich mit seiner Familie zerstritten wegen der Sache. Die anderen wollten nur ihre Ruhe, sagt er. Scheffler raucht wieder, joggt nicht mehr, er verzweifelt an dem Gefühl, ohnmächtig zu sein gegen eine Mauer der Justiz. Seit vier Jahren kämpft er, und er gibt nicht auf. "Ich will die Wahrheit."

*Namen geändert

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