Presserecht Prinz muss negative Berichte dulden
Karlsruhe - Vergeblich berief sich die Anwältin des Welfen-Oberhauptes vor dem BGH darauf, dass nach dem sogenannten Caroline-Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom Juni 2004 auch in diesem Fall eine Berichterstattung unzulässig gewesen sei.
Der Urenkel des letzten deutschen Kaisers hatte nach erneuten Berichten über einen ihm unangenehmen Rechtsverstoß in Frankreich im August 2003 von mehreren Medien-Unternehmen - darunter auch SPIEGEL ONLINE - Unterlassungserklärungen verlangt; beim Landgericht Berlin hatte er damit zunächst Erfolg, das Kammergericht Berlin urteilte dagegen - wie jetzt auch der BGH - zu Gunsten der Presse. Ob Ernst August sich nun an das Bundesverfassungsgericht wenden wird, ist nach Angaben seiner Karlsruher Anwältin noch nicht entschieden.
Dietmar Hipp