Prozess: Ernst August reduziert Schmerzensgeldforderung - DER SPIEGEL
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Prozess Ernst August reduziert Schmerzensgeldforderung

Ernst August Prinz von Hannover hat seine Schmerzensgeldforderung gegen seinen früheren Anwalt von 250.000 auf 5000 Euro reduziert. Der Grund: Er will so zeigen, dass es ihm um die Sache gehe und nicht ums Geld.
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Hannover - Im Prozess gegen seinen ehemaligen Anwalt hat Ernst August Prinz von Hannover seine ursprüngliche Schmerzensgeldforderung von 250.000 auf 5000 Euro reduziert.

Mit diesem "symbolischen Betrag" wolle der Kläger deutlich machen, dass es ihm in dem Verfahren nicht um Geld, "sondern um die Sache" gehe, sagte Ernst Augusts Anwalt Wolfgang Euler am Donnerstag bei der Zivil-Verhandlung vor dem Landgericht Hannover. Der Prinz werde etwaige Schadensersatzzahlungen an Kinder in Kenia spenden.

Die Forderung nach öffentlicher Richtigstellung bleibe jedoch unverändert bestehen.

Euler nannte die Erklärung, die der beklagte Anwalt Jochen Heidemeier als Ernst Augusts Strafverteidiger in dem Verfahren um eine Attacke auf einen deutschen Hotelier in Kenia abgegeben habe, "wahrheitswidrig" und zudem von Ernst August "nicht autorisiert".

Heidemeier muss sich seit Donnerstag vor dem Landgericht Hannover verantworten, weil der Welfen-Prinz ihm vorwirft, 2004 beim Verfahren wegen eines Angriffs auf einen Hotelier in Kenia ein falsches Geständnis abgelegt zu haben, das seinen Ruf geschädigt habe.

Der Fall hatte ihm den Beinamen "Prügel-Prinz" eingebracht. Unter anderem habe der Anwalt über seinen Mandanten gesagt, dass dieser an dem fraglichen Abend "erheblich getrunken" hatte und nicht ausschließen könne, dass einer seiner Begleiter ihm vor dem Vorfall "einen Gegenstand in die Hand gedrückt hatte".

Mit dieser Erklärung, über die weltweit in den Medien berichtet worden sei, sei seinem Mandaten "enormer" Schaden entstanden, betonte Euler.

Ernst August hatte zuvor immer angegeben, dem Hotelier lediglich zwei Ohrfeigen verpasst zu haben.

Das Landgericht Hannover hatte Ernst August im November 2004 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro verurteilt. Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung war in der Berufungsverhandlung aufgehoben worden.

Das Gericht war nach der Erklärung des Anwalts zum Ergebnis gekommen, dass der Prinz im Januar 2000 mindestens fünf Mal mit einem Schlagring oder einem ähnlichen Gegenstand auf den Hotelier eingeschlagen und ihm dabei potentiell lebensbedrohliche Verletzungen zugefügt habe.

Heidemeier räumte ein, dass das Geständnis von Ernst August nicht autorisiert gewesen sei. Diese Erklärung sei vor Gericht aber weder abgegeben noch verlesen worden. Einen Angriff auf die Persönlichkeitsrechte, der den Anspruch auf Schmerzensgeld rechtfertigen würde, sehe er nicht, sagte Heidemeier. Vielmehr habe er durch sein Handeln Schaden von seinem Mandanten abwenden wollen.

Ernst August war zu dem Termin nicht anwesend. Ein Urteil wird für den 27. Oktober erwartet.

bog/ Ddp/AP/dpa