Prozess gegen Elternmörder Das Muttersöhnchen mit dem Hammer
"Ich wünschte, der Fäustel wäre nicht im Keller gewesen", sagt F. vor dem Landgericht Erfurt. Denn hätte der Fäustel, wie der Angeklagte den schweren Hammer bezeichnet, dort nicht gelegen, wäre seine fragile Scheinwelt nicht zerstört worden - sein Vater und die Mutter wären wohl noch am Leben. Doch sie mussten sterben, weil ihr Sohn sich nicht anders zu helfen wusste.
Matthias F. ist ein dicker Mann mit rundem, gutmütig wirkenden Gesicht. Die braunen, lockigen Haare passen zu seinem weichen, nachgiebigen Charakter, den der Vorsitzende Richter Frieder Liebhart detailliert beschreibt.
Gefasst nimmt der Angeklagte sein Urteil auf: Er muss wegen zweifachen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen.
In der Begründung des Urteils erläutert der Richter auch den Werdegang des 30-jährigen Erfurters. Nach der Realschule, die Matthias F. nach Aussage seines Lehrers nur mit Mühe abschloss, wurde er Koch. Anschließend leistete er seinen Wehrdienst und bemühte sich vergeblich um Übernahme in die Bundeswehr.
Nach zweijähriger Arbeitslosigkeit vermittelte ihn 2001 eine Zeitarbeitsfirma zu einem Betrieb, der Kunststoffe verarbeitet. Die Arbeit als Maschinen- und Anlagenbediener gefiel ihm, die Firma stellte ihn fest an. Doch nach fünf Jahren fühlte er sich von seinen Kollegen gemobbt. Zu Ende März 2006 kündigte er. Seinen Eltern verschwieg er diesen Entschluss.
Die Arbeitslosigkeit verschwieg er, das Konto überzog er
Matthias F. tat so, als sei nichts passiert. Einem fiktiven Schichtplan gemäß verließ er jeden Tag sein Elternhaus und "fuhr zur Arbeit". Seine angeblichen Schichten verbrachte er zeitungslesend auf Parkplätzen. Bevor er sich nach Hause zurück wagte, klärte er zunächst mit einem Anruf, ob sein Possenspiel etwa aufgeflogen sei. Arbeitslos gemeldet hatte sich F. nicht - Post von der Arbeitsagentur hätte ihn bei den Eltern verraten.
Doch der Druck auf den labilen Mann wuchs: Im Frühsommer 2007 waren seine Ersparnisse aufgebraucht, F. überzog sein Konto.
Im Juni 2007 kündete ein Brief vom Amtsgericht deswegen ein Mahnverfahren gegen ihn an. Die Eltern halfen ihrem Sohn und überwiesen ihm die fehlenden 3500 Euro. "Die Eltern regelten also auch dieses", stellt der Richter heute fest. "Es hätte das Signal für den Angeklagten sein können, sich zu öffnen." Doch F. ließ alles weiter laufen. Bis zum Nachmittag des 14. August, als ein Brief von der Krankenkasse auf dem Wohnzimmertisch lag.
Das Schreiben mahnte ausstehende Beiträge an. Der Vater stellte F. zur Rede. Der tat ahnungslos, bezeichnete den Brief als einen Irrtum und inszenierte ein Telefonat mit seinem Arbeitgeber. Morgen werde der Betrieb die Angelegenheit prüfen, verkündete F. seinen Eltern.
"Fauler Sack, dumme Nuss" - Matthias F. griff zum Hammer
Doch der Vater, ein 61-jähriger pensionierter Polizist, war misstrauisch und glaubte ihm nicht. Es entwickelte sich ein Streit, dabei fielen die Worte "fauler Sack", "dumme Nuss" und "der kriegt nichts auf die Reihe", wie Matthias F. vor Gericht aussagte. Außerdem habe ihm der Vater mit "Rausschmiss" gedroht.
F. verzog sich zunächst in den Garten. Kurz darauf wollte er sich eine Flasche Wasser aus dem Keller holen. Dort traf er auf seinen Vater, die beiden stritten erneut. Während Hans-Joachim F. vor den Kühlschrank kniete und dort Mäusegift streute, soll er zu seinem Sohn gesagt haben; "Ich rufe nachher bei deiner Firma an. Ich will wissen, was los ist."
Das war zu viel für F. Er wollte den Keller verlassen, da fiel sein Blick auf den Hammer. Er schlich sich von hinten an den Vater heran und schlug auf ihn ein. Einmal, zweimal, dreimal. Dann schloss er die Tür, hinter der sein Opfer lag und nur noch röchelte.
Doch in diesem Moment wollte die Mutter Leergut in den Keller bringen. Die 60-jährige Frau hörte das Röcheln und sah den Hammer in der Hand des Sohnes. Sie ahnte wohl Schlimmes, ging am Sohn vorbei in den Keller. Der Angeklagte, der die Entdeckung der ersten Tat befürchtete, schreckte nun vor der Ausübung einer zweiten nicht mehr zurück. "Ich war in Trance, Punkt", sagte er dem Gericht. "Erst im Gefängnis wurde mir richtig klar, dass ich das selbst war, der das getan hatte."
Im Keller die getöteten Eltern - F. saß vorm Fernsehen
Den Abend und die Nacht nach den Morden verbrachte F. vor dem Fernseher. Dieses Verhalten legt ihm später der Gutachter nachteilig aus. "Der Angeklagte war nach der Tat nicht tief erschüttert", gibt der Richter die Einschätzung des Psychiaters wieder. "Er war eher erlöst von der Last seines Scheinlebens".
F. kümmerte sich nun um Alltägliches, empfing den Pflegedienst für seine ebenfalls im Haus lebende Großmutter und - schaute fern. Über diese Wochen sagte F.: "Ich fühlte nichts, ich dachte an nichts, mir kam es so vor, als ob nichts geschehen war."
Die verwesenden Leichen ließ er im Keller liegen und besprühte sie mit Raumspray. Seiner Oma, seiner Tante und seiner älteren Schwester erklärte er, die Eltern seien in den Urlaub gefahren. Den Entschluss, sich der Polizei zu stellen, schob er - wie alle seine Probleme - vor sich her. Erst drei Wochen später rang er sich dazu durch, weil seine im Ruhrgebiet lebende Schwester sich nicht mehr von einem Besuch abbringen ließ.
Es ist eine einmalige Beziehungstat, die da vor dem Landgericht Erfurt verhandelt wurde. "Da ist auf der einen Seite ein autoritärer Vater, der immer unzufriedener wird, sich immer mehr ausgenutzt fühlt", beschreibt der Richter die beiden Hauptakteure. Auf der anderen Seite steht der ängstliche, unsichere, vom Wohlwollen der Eltern abhängige Angeklagte. "Aus dieser Dynamik heraus entwickelten sich die Taten."
F. ist voll schuldfähig, handelte "effektiv und kaltblütig"
Auch der Verteidiger Oskar Helmerich beschreibt F. als konfliktscheu und wenig sozialisiert. F. pflegte ausschließlich Kontakt mit Familienmitgliedern, in seinem Handy fand das Gericht später nur Telefonnummern von Angehörigen. Der Verteidiger ist der Meinung, die ermordeten Eltern hätten seinem Mandanten alle Probleme abgenommen, ihn so stark vom Leben ferngehalten, bis er es allein nicht mehr beherrschte.
Dennoch will der psychiatrische Gutachter dem Angeklagten keine Persönlichkeitsstörung attestieren. Er spricht lediglich von einer "Persönlichkeitsakzentuierung" und hält F. für voll schuldfähig. Er habe auch nicht im Affekt gehandelt, denn der tatauslösende Streit hielt nach Ansicht des Psychiaters über einen langen Zeitraum an. F. habe "effektiv und kaltblütig" gehandelt.
Im Gegensatz zum Verteidiger, der sich auf den Standpunkt stellte, die Eltern hätten den Sohn schon vor Jahren aus dem Hause werfen müssen, hielt die Staatsanwältin Gabriele Decker das "Hotel Mama" nicht für die Wurzel allen Übels. "Es gibt viele, die zu Hause wohnen und dort bekocht werden", sagte Decker. "Was man daraus macht, das liegt ein bisschen in einem selbst."