Prozess in Leipzig: Mitjas Mörder gesteht - und schweigt - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Prozess in Leipzig Mitjas Mörder gesteht - und schweigt

Er nahm den kleinen Mitja mit in seine Wohnung, vergewaltigte und erdrosselte den Neunjährigen aus Leipzig. Uwe K. gestand heute die Tat vor Gericht. Sein Anwalt versucht, den Mord als Folge einer missratenen Lebensgeschichte zu verklären.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Leipzig - Noch zu Beginn des ersten Prozesstages gegen den Leipziger Maurer Uwe K. war unklar, ob der Angeklagte ein Geständnis ablegen würde. Dem 43-Jährigen wird vorgeworfen, am 22. Februar den neunjährigen Mitja vergewaltigt und dann ermordet zu haben. Die Strafkammer des Landgerichts Leipzig mit dem Vorsitzenden Richter Johann Jagenlauf hatte dafür vorsichtshalber Zeit eingeplant. Dann aber ging der erste Prozesstag doch viel rascher zu Ende als erwartet.

Zunächst hatte Oberstaatsanwältin Claudia Laube die Anklage vorgetragen - wie K. gegen 16.40 Uhr mit dem Jungen an einer Leipziger Straßenbahnhaltestelle ins Gespräch kam, wie er ihn in seine Wohnung mitnahm und dort vergewaltigte, dabei drosselte und am Schreien zu hindern versuchte, und wie er nach der sexuellen Befriedigung den Entschluss fasste, das Kind durch Ersticken zu töten. Dann verlas K.s Verteidiger, der Leipziger Rechtsanwalt Malte Heise, eine Erklärung des Angeklagten sowie eine weitere Erklärung der Verteidigung.

Dass Analverkehr stattgefunden und dass er den Jungen getötet habe, sei richtig, sagte der Verteidiger in Namen seines Mandanten. Heute bestimme Scham dessen Verhalten. Er "schämt sich sehr" und ahne das Leid der Eltern. Er entschuldige sich, "wissend, dass es keine Entschuldigung für die Tat" gebe.

Zur Vorgeschichte von Mitjas Tod führte der Anwalt aus, sein Mandant sei im Februar 1998 letztmals verurteilt worden. Er hatte unter Alkoholeinfluss einen Jungen sexuell zu nötigen versucht. Im Juli 1998 sei er in den Maßregelvollzug eingewiesen worden zwecks einer Alkoholtherapie. Diese sei zunächst erfolgreich verlaufen. Es habe Lockerungen gegeben, so dass K. sogar außerhalb der Klinik arbeiten durfte.

"Gutmütig, ruhig, zuverlässig und pünktlich"

Ende 1999 jedoch ein Rückfall: Er sei nicht mehr an der Arbeitsstelle erschienen, worauf er den Job verlor. Die Klinik strich daraufhin sämtliche Lockerungen, beendete die Maßregel und schickte K. zurück ins Gefängnis, aus dem er nach Verbüßung der zweijährigen Haftstrafe entlassen wurde. Er trennte sich von seiner Ehefrau und ging eine neue Beziehung ein, der eine Tochter entstammt. "Er versorgte die Familie und lernte, Alkohol kontrolliert zu trinken", sagte Verteidiger Heise. Während der Schwangerschaft seien jedoch die "sexuellen Beziehungen eingeschlafen", sein Mandant habe sich in seinen Garten zurückgezogen und wieder mehr getrunken. Im Oktober 2006 trennte sich das Paar. Das Kind blieb bei der Mutter.

K. bemühte sich fortan um ein Umgangsrecht mit seiner Tochter. "Es schmerzte ihn sehr, dass dies nicht klappte und dass die Mutter im Lauf der Streitigkeiten behauptete, er sei gewalttätig", so der Anwalt. Dabei gelte sein Mandant allgemein als "ausgesprochen gutmütig, ruhig, zuverlässig und pünktlich".

Zwei Tage vor der Tat habe ihn sein Arbeitgeber gebeten, Urlaub zu nehmen, da es derzeit keine Arbeit mehr gebe. "Er war völlig frustriert und enttäuscht", so der Verteidiger. Folge: Am Vormittag des 22. Februar suchte er eine Bahnhofsgaststätte auf, trank etwa fünf Liter Bier und noch einmal fünf Liter in einem weiteren Lokal. Er stieg in die Straßenbahn, wo ihm rasch übel wurde. Er stieg wieder aus, kaufte Zigaretten - und da sei dann ein kleiner Junge an der Haltestelle auf ihn zugekommen und habe gefragt: "Wo kommst du denn her?" In der Straßenbahn sei der Junge dann nicht in der Nähe seines Elternhauses ausgestiegen, sondern habe erklärt: "Ich komme mit."

Hat sich das Kind also gleichsam selbst aufgedrängt? Wurde die Versuchung, der K. anscheinend rund zehn Jahre lang widerstand, übermächtig, auch wegen des beruflichen und familiären Frusts? Ob das der Wahrheit entspricht, wird das Gericht zu bewerten haben. Ob aber Alkohol - K. war offenbar stets nur unter Alkoholeinfluss straffällig geworden - sich bei einem Gewohnheitstrinker wie dem Angeklagten noch merklich auf die Schuldfähigkeit auswirkt, wird der Berliner Psychiater Hans-Ludwig Kröber beantworten.

Der Angeklagte ist nicht durch und durch pädophil

K. hatte die Leiche in seinem Kleingarten versteckt, er wollte sie dort vergraben. "Doch dafür fehlte ihm die Kraft", so Anwalt Heise. Schließlich habe K. sich vor die Straßenbahn geworfen, um sich umzubringen. Er überlebte jedoch und sitzt nun still im Gerichtssaal und lässt seinen Anwalt für sich reden, da es ihm "an Kraft fehlt, sich dem Geschehenen ausführlich zu stellen".

Dass dieser Angeklagte keine "Bestie" ist, wie es in manchen Medien hieß, versteht sich. Ebenso versteht sich, dass das Ziel dieses Strafprozesses nicht ist, einen Täter gänzlich zu vernichten, wie es Teile der Öffentlichkeit gern hätten. Dieser Angeklagte ist, wie es scheint, auch nicht durch und durch pädophil und sollte nicht, wie der Anwalt es nannte, "einfach als dissozial abgestraft werden". Er machte sich an Mädchen heran und an Jungen und unterhielt auch heterosexuelle Beziehungen zu erwachsenen Frauen. Er tötete Mitja nicht zur Befriedigung seines Sexualtriebs, sondern weil er fürchtete, das Kind würde ihn als Täter wiedererkennen. Das besorgte eine Videokamera in der Straßenbahn, durch deren Bilder man K. auf die Spur kam.

Der Angeklagte war schon lange justizbekannt: Vier offenbar einschlägige Vorstrafen in der ehemaligen DDR, von denen drei noch im Bundeszentralregister aufgeführt waren, als er sich 1997 erneut eines Jungen zu bemächtigen suchte. Und nun zehn Jahre später eine Kindestötung. Zu seinen Gunsten, so der Verteidiger, sei zu berücksichtigen, dass sein Mandant als Kind selbst zwei Mal Opfer sexueller Gewalt geworden sei. Als Sechsjähriger habe er am Geschlechtsteil eines Mannes manipulieren müssen. Und mit neun sei er vergewaltigt worden.

Handelt es sich bei der Tötung Mitjas möglicherweise um eine "Reinszenierung selbst erlittenen Leids"? Das fragte der Anwalt und kritisierte, dass die Alkoholtherapie nach K.s Rückfall abgebrochen wurde. Und dass ein "vermeintlicher Sexualtherapeut" 2004 eine weitere Therapie für nicht mehr nötig hielt.

Es werden sich wohl, wie üblich, auch in diesem Fall wieder zahlreiche kritikwürdige, beklagenswerte, unglückliche Umstände finden lassen, die den Weg K.s zur Tat säumen. Doch den Entschluss, das Kind durch Ersticken mundtot zu machen, fasste allein der Angeklagte.