Prozess: Kachelmann-Anwalt scheitert mit Befangenheitsantrag - DER SPIEGEL
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Jörg Kachelmann: Vom Wettermann zum Angeklagten

Foto: Alex Grimm/ Getty Images

Prozess Kachelmann-Anwalt scheitert mit Befangenheitsantrag

Es ist eine Schlappe für Jörg Kachelmanns Anwalt: Die psychologische Sachverständige Luise Greuel bleibt Gutachterin - das Gericht wies einen Befangenheitsantrag zurück. Zwischen Anklage und Verteidigung sind vor allem die lückenhaften Angaben des mutmaßlichen Opfers umstritten.
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Kachelmann-Prozess

Mannheim - Im ist Verteidiger Johann Schwenn mit einem Befangenheitsantrag gegen die psychologische Sachverständige Luise Greuel gescheitert. Greuel soll die Glaubwürdigkeit der Aussage von Jörg Kachelmanns Ex-Geliebter beurteilen. Die 37-Jährige beschuldigt den Moderator, sie Anfang Februar 2010 vergewaltigt und mit einem Messer bedroht zu haben. Kachelmann, 52, bestreitet die Tat.

Das Landgericht Mannheim wies Schwenns Antrag am Montag zurück. Eine einseitige Parteinahme zu Ungunsten des Angeklagten sei nicht zu erkennen, erklärte das Gericht. In ihrem schriftlichen Gutachten war Greuel zu einem offenen Ergebnis gekommen. Ein "etwaiger Erlebnisgehalt" lasse sich nicht bestätigen.

Kachelmanns früherer Verteidiger Reinhard Birkenstock hatte das Gutachten stets als entlastend interpretiert. Schwenn hatte es dagegen als spekulativ kritisiert. Die Schlussfolgerungen Greuels sei weder spekulativ, noch zeugten sie von einer "Jagdneigung" der Gutachterin, so das Gericht.

Trauma-Experte unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt

Zudem befragte das Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit erneut den Trauma-Experten Günter Seidler. Seidler ist Therapeut von Kachelmanns Ex-Geliebter und vertritt die These, die Erinnerungslücken des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers an die angezeigte Tat seien auf eine Traumatisierung zurückzuführen. Ein seelisches Trauma mit möglichen Erinnerungslücken könne unter anderem durch besonders belastende und einschneidende Erlebnisse verursacht werden.

Diese Erklärung für die lückenhaften Angaben der Frau ist zwischen Anklage und Verteidigung umstritten. Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn hatte den Psychotherapeuten bei einer Befragung Anfang Dezember als "Scharlatan" bezeichnet und Unterlagen von ihm beschlagnahmen lassen.

Am 24. Verhandlungstag nahm neben Schwenn, der in der Vergangenheit Gericht, Gutachter und Medien scharf angegriffen hatte, ein weiterer Anwalt aus der Kanzlei des Hamburger Strafverteidigers an dem Verfahren teil.

"Wieso soll er auf seinen Job verzichten?"

Nach Kachelmanns kurzem Comeback im Radio ist seine Rückkehr in der ARD - zumindest vor der Urteilsverkündung - weiter ausgeschlossen. "Wir werden das Prozessende abwarten, bevor wir uns dazu äußern", sagte eine Sprecherin der ARD-Programmdirektion am Montag auf Anfrage.

Die ARD hatte bereits nach der Freilassung Kachelmanns aus der Untersuchungshaft vor rund sechs Monaten verkündet, eine Entscheidung über die künftige Zusammenarbeit mit dem Chef des Wetterdienstes Meteomedia nicht vor dem Urteil zu treffen. Vor seiner Festnahme hatte Kachelmann unter anderem das Wetter in den "Tagesthemen" und auch vor der "Tagesschau" angesagt.

Dagegen schließt Kachelmann auch im deutschen Radio eine Rückkehr ins Berufsleben als Wettermoderator nach Medieninformationen vom Sonntag nicht mehr aus. Das sagte Urs Knapp, Sprecher von Meteomedia. Über ein Wiedersehen im Fernsehen fügte Knapp an: "Man soll nie nie sagen."

Der Chefredakteur von Radio Basel, Christian Heeb, sagte am Sonntag, solange Kachelmann nicht verurteilt sei, gelte weiter die Unschuldsvermutung: "Wieso soll er auf seinen Job verzichten? Dies ist keine PR-Geschichte."

Kachelmann moderierte um 12.40 Uhr am Freitag in feinstem Schweizerdeutsch das Winterwetter auf dem Sender, mit dem er seit eineinhalb Jahren einen Vertrag hat.

wit/dpa

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