Prozess Krankgeschriebene läuft Marathon
Offiziell war sie krank und doch schwang sie sich zu sportlichen Höchstleistungen auf. Nachdem ihr Arbeitgeber der 41-Jährigen daraufhin das Gehalt strich, zog die Frau vor Gericht - und verlor.
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Mannheim - Wer Marathon laufen kann, ist nicht krank: Weil sie trotz einer Krankschreibung an einem Langstreckenlauf teilgenommen hat, hat ihr Arbeitgeber der 41-jährigen Frau keinen Lohn gezahlt. Dagegen klagte die Frau vor dem Arbeitsgericht Mannheim und verlor.
Die Richter wiesen die Klage ab, weil das Attest durch ihre sportliche Aktivität unglaubwürdig geworden sei. Die Frau habe keine weiteren Beweise für ihre Arbeitsunfähigkeit vorgelegt, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Freitag.
Die 41-Jährige behauptete, psychisch krank gewesen zu sei. Deshalb habe ihr Arzt ihr empfohlen, Sport zu treiben. Das Gericht bezweifelte dies jedoch und verwies darauf, dass auch ein Marathon psychisch belastend sei.
jdl/dpa