Prozess Leichenfledderer fordern Freispruch
Nürnberg - Eine morbide Angelegenheit: Sechs wegen Diebstahls von Leichen-Zahngold verurteilte frühere Friedhofsarbeiter wollen in einem Berufungsverfahren in Nürnberg ihren Freispruch erreichen.
Die Verhandlung begann am Montag vor dem örtlichen Landgericht. Es geht es um die Frage, ob die Entnahme von Zahngold in einem Nürnberger Krematorium juristisch als Diebstahl zu werten ist.
"Das es ein moralisches Fehlverhalten war, ist klar", sagte der Vorsitzende Richter Dieter Seyb.
Die sechs Männer im Alter von 30 bis 55 Jahren waren in erster Instanz im November 2007 vom Nürnberger Amtsgericht wegen versuchten schweren Bandendiebstahls zu Bewährungsstrafen zwischen neun und 20 Monaten und Bewährungsauflagen von insgesamt 35.000 Euro verurteilt worden.
Sie hatten zugegeben, mindestens seit 2001 nach Feuerbestattungen Zahngold aus Auffangbehältern gefischt und für insgesamt 135.000 Euro an Juweliere verkauft zu haben.
Vom Vorwurf der Störung der Totenruhe wurden die sechs Männer freigesprochen. Nach Auffassung des Gerichts wäre das Zahngold ohnehin nicht in die Urne gekommen, sondern weggeworfen worden.
kfi/dpa/AP