Prozess: Mutter flößte Sohn Reinigungsmittel ein - DER SPIEGEL
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Prozess Mutter flößte Sohn Reinigungsmittel ein

Nach monatelangem juristischen Hickhack wird in Tübingen ein bedrückender Prozess fortgesetzt. Ein Junge wäre fast umgekommen, weil seine Mutter ihn absichtlich krank machte. Der Grund: Sie leidet am Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom.
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Tübingen - Sie wollte, dass er krank wird: Immer wieder gab die Mutter ihrem sechs Jahre alten Sohn gefährliche Medikamente - bis er in Lebensgefahr geriet. Als der Anwalt der 30-Jährigen am Mittwoch vor dem Tübinger Landgericht das Geständnis vorlas, fiel die Frau in Ohnmacht. Sie leidet unter dem sogenannten Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom. Dabei macht der Betroffene eine ihm nahestehende Person bewusst krank, um schließlich selbst Aufmerksamkeit und Zuwendung zu bekommen.

Monatelang hatte es juristisches Hickhack um den Fall gegeben. Der erste Prozess von Anfang des Jahres musste wegen verschiedener Formfehler komplett neu aufgerollt werden. Damals hatte die Angeklagte mit leiser aber doch gefasster Stimme noch ein umfassendes Geständnis abgelegt. Sie sagte aus, ihrem sechsjährigen Sohn im vergangenen Jahr unter anderem Reinigungsmittel verabreicht zu haben.

Am Mittwoch saß sie hingegen laut weinend auf ihrem Platz. Umfassend zur Tat äußern wollte sie nicht: "Im Moment geht's nicht", sagte sie. Mehrmals musste der Prozess unterbrochen werden, damit sie sich sammeln und telefonisch Beistand von ihrem Therapeuten holen konnte.

Seine Mandantin habe Aufmerksamkeit der Ärzte erwecken wollen, sagte der Verteidiger zum Geständnis der Frau. Sie habe ihrem Sohn helfen wollen. Dass sie den Sechsjährigen schließlich in akute Lebensgefahr brachte, habe sie sehr erschreckt und belaste sie bis heute. "Mir ist klar geworden, dass der entscheidende Faktor für seine Erkrankung ich - seine Mutter - war."

Als im ersten Verfahren Anfang des Jahres nach und nach die Details der Taten offenbar wurden, hatte das Gericht den Tatverdacht des versuchten Mordes ins Spiel gebracht. Die Staatsanwaltschaft hatte die 30-Jährige zuvor wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Durch den schwerer lastenden Tatvorwurf musste das Verfahren an eine andere Strafkammer des Tübinger Landgerichts verwiesen werden. Dabei geschahen formale Fehler, die schließlich zum Abbruch des Verfahrens führten. Dem Jungen geht es inzwischen nach mehreren Krankenhausaufenthalten wieder gut.

tht/dpa

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