Prozess: Pumuckl und der Sex - DER SPIEGEL
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Prozess Pumuckl und der Sex

Darf Pumuckl eine Freundin haben? Das Landgericht München wollte sich heute noch nicht festlegen. Die Lage ist verworren: Kobold-Schöpferin Ellis Kaut beklagt eine Verletzung ihres Urheberrechts, die Gegenseite müht sich um die sexuelle Identität des kleinen Klabauters.
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München - "Heit' kimmt da Pumuckl", kündet fröhlich ein bayerischer Gerichtsdiener von der nahenden Verhandlung in Saal 301. Ein Fernsehteam drapiert derweil das Fünfziger-Jahre-Treppenhaus mit einem Stoff-Pumuckl für die Schnittbilder, Sekretärinnen lesen sich die Pumuckl-Schlagzeilen des örtlichen Boulevards vor. Und ein extra angereister weiblicher Pumuckl-Fan in den besten Jahren weiß sehr glaubhaft vom "gottähnlichen Wesen" des Kobolds mit den roten Haaren zu berichten.

Ausnahmezustand im Münchner Landgericht am Lenbachplatz. Der Grund: Pumuckl-Schöpferin Ellis Kaut verklagt die frühere Pumuckl-Zeichnerin Barbara von Johnson.

Alles begann mit einem Kindermalwettbewerb unter dem Motto "Eine Freundin für Pumuckl" Anfang März. In einem Einkaufszentrum im niederbayerischen Landshut engagierte sich die 65-jährige von Johnson für diesen Wettbewerb, so der Vorwurf der Klägerin. Einem TV-Sender erklärte die ausgebildete Kunsttherapeutin der von Kauts Anwältin vorgelegten Mitschrift des Fernsehbeitrags zufolge, Pumuckl habe "es verdient, eine Freundin zu bekommen". Der vor rund 40 Jahren erschaffene Kobold habe "nie Verantwortung für seinen Schmarrn übernommen und jetzt denke ich mir, wenn er eine Freundin hat, die sagt schon mal, geh' Pumuckl, so wild brauchst nicht sein".

"Geistwesen haben kein ausgeprägtes Geschlecht"

Ein Galerist aus dem Einkaufszentrum wurde daraufhin mit den begeisterten Worten zitiert, der Gewinner des Malwettbewerbs dürfe von Johnson in ihrer Münchner Villa besuchen und "an der Hochzeit zwischen Pumuckl und seiner Freundin" teilnehmen.

Eine Pumuckline für den Pumuckl? Nicht mit Ellis Kaut. "Das Hinüberziehen ins Sexuelle, das ist nicht drin", sagt sie heute, der Pumuckl sei eine "unsexuelle Figur". Sie hat eine einstweilige Verfügung beantragt. "Der Pumuckl ist und bleibt ein Nachfahre der Klabauter, also ein Geistwesen. Grundsätzlich haben Geistwesen kein ausgeprägtes Geschlecht", heißt es in der Begründung. Es widerspreche seinem literarischen Charakter, wenn der Pumuckl heiraten würde.

Kauts Anwältin Dorothee Wilcke betont, dass es im Kern nicht um die Frage gehe, ob der Kobold heiraten dürfe. Die Grundsatzfrage sei vielmehr: "Wer hat das Recht, die Figur des Pumuckl weiter zu entwickeln?" Dies sei eben allein das Recht von Ellis Kaut, die die literarische Figur erfunden, ihr die Wesens- und Charakterzüge verliehen habe. Deshalb moniert Wilcke eine Verletzung der Urheber-Persönlichkeitsrechte, stützt ihr Unterlassungsbegehren aber außerdem auf wettbewerbs- und markenrechtliche Ansprüche. Denn die Landshuter Galerie biete von Johnsons Bilder zum Verkauf an.

Single Pumuckl? "Es gibt Klabautermann, -frau und -kind"

Während die 86-jährige Ellis Kaut mit freundlichem Lächeln in hellblauem Rollkragenpullover und Strickjacke mit energischen Schritten den Gerichtssaal betreten hat, erscheint von Johnson nicht. Dafür hat deren Anwalt Nikolaus Reber "den Herrn Krause" als Vertreter mitgebracht. Reber selbst hat eine Pumuckl-Schneekugel dabei, die er vor sich auf dem Tisch drapiert. Aus der Brusttasche seines Jacketts lugt außerdem ein kleiner Gummi-Kobold.

Reber konzentriert sich jetzt erstmal auf die Heiratsfrage: "Die Frau Kaut beansprucht, dass Pumuckl ein asexuelles Wesen ist." Dabei sei der Kobold doch auch schon mal verliebt gewesen. Außerdem sei Pumuckl ein Urenkel der Klabauter. Bei denen gebe es, das habe Christian Morgenstern geschrieben, Klabautermann, Klabauterfrau und Klabauterkind. Er wisse also nicht, ob Pumuckl "sich dann nicht mit dem anderen Geschlecht beschäftigen darf", sagt Reber provozierend Richtung Ellis Kaut.

Deren Mund wird immer spitzer, die Augenbrauen sinken tiefer. Die Anwältin legt ihr die Hand auf den rechten Arm. Reber weiter: Ellis Kaut erwecke den Eindruck, sie habe früher mit Barbara von Johnson als der "Urheberin der grafischen Figur" harmonisch zusammengearbeitet. Doch dies sei nur bedingt richtig, denn Kaut habe von Johnson "einfach verschwiegen". Jetzt hält es Ellis Kaut nicht mehr: "Ach, also des is' jetzt aber..." Wieder beruhigt die Anwältin. "Ich habe auch die größere Leistung gebracht", sagt Kaut schließlich.

Zwei-Mütter-Streit um Pumuckl

Eigentlich geht es heute um eine mögliche Urheberrechtsverletzung. Doch der Zwei-Mütter-Streit kocht immer wieder hoch. Der geht so: Ellis Kaut hatte 1961 die Pumuckl-Idee, erfand ihn als Figur für Hörspiele. Mitte der Sechziger brachte sie auch Bücher mit dem rothaarigen Kobold auf den Markt. In Folge einer Schulaufgabe an der "Graphischen Akademie" in München wählte sie nach Darstellung ihrer Anwältin die Studentin Barbara von Johnson als Pumuckl-Zeichnerin aus. Eine Zeit lang bildeten sie ein Team, für die Pumuckl-Fernsehserie in den Achtzigern wurde dann ein anderer Zeichner verpflichtet.

Ellis Kaut lehnt die Zwei-Mütter-Theorie vehement ab. Sie habe auch ein Kind, "ich suche bis heute die zweite Mutter", sagt sie ironisch. Warum wolle denn Barbara von Johnson unbedingt Mutter sein, "warum denn nicht einfach Tante?". Ellis Kaut hat Angst um ihr Lebenswerk. "Man nimmt mir einfach die Sache weg und führt sie fort".

Anwalt Reber hingegen betont, die Zeichnerin von Johnson habe in Landshut nicht die Geschichte des Pumuckl fortschreiben, sondern nur kleine Kinder in der Vorstellung einer Pumuckl-Freundin animieren wollen. Doch dies wollen Kaut und Anwältin nicht glauben, seien doch nach ihren Informationen die Veranstalter von der Zeichnerin nicht darauf hingewiesen worden, dass sie nur Urheberin der grafischen Figur sei, nicht aber der literarischen. Damit könne sie den Eindruck erwecken, die weitere Geschichte des Kobolds zu beeinflussen. Barbara von Johnson hat dazu eine gegenteilige eidesstattliche Erklärung abgegeben.

Am Ende bleibt Ratlosigkeit. Auch bei Richter Konrad Retzer. "Wir sehen uns nicht in der Lage, das heute abschließend zu entscheiden", sagt er nach eineinhalb Stunden und legt die Verkündung des Urteils auf den 24. Mai.

"Das würde sie als Attentat empfinden"

Und Ellis Kaut? "Jetzt müssen wir warten", sagt sie, "aber Warten ist nicht so leicht." Sie sei das erste Mal aktiv vor Gericht gezogen. Offensichtlich würde sie lieber arbeiten. Es soll weitergehen mit dem Pumuckl. Wie? Das will sie nicht verraten. Bei den Journalisten wirbt sie um Verständnis: Man stelle sich doch einmal vor, hier im Saal wäre eine Zeichnung von Frau von Johnson - "und ich würde sagen: Da fehlt die Farbe Blau, aus psychologischen Gründen muss Blau rein." Sie nehme also einen Pinsel und verändere das Bild. "Aber das würde sie doch als Attentat empfinden, und ich soll es einfach schlucken."

Es ist dem RTL-Journalisten vorbehalten, die alles entscheidende Frage dieses Gerichtstages zu stellen. Mit wem ihr Kobold denn hier und heute hätte Schabernack treiben sollen? Ellis Kaut muss nicht lange überlegen: "Ich wüsste, wem der Pumuckl hier im Raum etwas angetan hätte - aber ich sag's nicht."

Dann lacht sie genüsslich vor sich hin. Und ein bisschen erkennt man darin diesen kleinen, rothaarigen Kobold.