Prozess Pumuckls Hochzeit vor Gericht
München - Diese unterstützt einen Kindermalwettbewerb, bei dem eine zeichnerische Darstellung einer Freundin des Pumuckl gesucht wird, wie das Gericht mitteilte. Dem Gewinner winkt die Teilnahme an einer "Hochzeit" des Pumuckl.
Das will die Erfinderin des rothaarigen Kobolds aber nicht erlauben und hat eine einstweilige Verfügung beantragt. "Der Pumuckl ist und bleibt ein Nachfahre der Klabauter, also ein Geistwesen. Grundsätzlich haben Geistwesen kein ausgeprägtes Geschlecht", begründete die Autorin ihre Zivilklage. Pumuckl heiraten zu lassen widerspreche seinem literarischen Charakter.
Barbara von Johnson hält dagegen, ihr stehe als Urheber der grafischen Figur das Recht zu, sich mit Pumuckl auseinanderzusetzen. Kaut hat den Pumuckl einst als Hörspiel für den Bayerischen Rundfunk erfunden. Von Johnson hat ihn dann im Jahr 1965 in ihrem Auftrag gezeichnet.
Doch seither kam es schon öfter zum Streit um den kleinen Kobold zwischen den beiden Frauen: So 1982, als der erste Kinofilm entstand. Damals zeichnete Kauts Schwiegersohn Brian Bagnall den frechen Klabautermann - und prompt ging es vor Gericht.
jjc/ddp