Prozessauftakt Ermordet und einbetoniert
Stuttgart - Die Leiche des 19-Jährigen wurde mit einem Beil zerstückelt und teilweise in Kübel einbetoniert. Als Hauptangeklagter gilt ein 19-Jähriger, der Freund des 17-jährigen Mädchens. Er war laut Anklage auf Yvan S. eifersüchtig. Das Mädchen habe ihm gegenüber behauptet, sie sei früher mit dem Opfer intim gewesen. Mit seinen beiden Freunden soll der junge Mann den Mord geplant haben. Bei diesen Mitangeklagten handelt es sich um einen 18-jährigen früheren Soldaten und um einen 23-Jährigen.
Laut Anklage lockte das 17-jährige Mädchen Yvan S. unter einem Vorwand in ein abgelegenes Gebiet in Rommelshausen. Auf einem Feldweg sollen der Hauptangeklagte und der 18-Jährige auf den Gymnasiasten eingeschlagen haben, bis er starb.
Gemeinsam hätten sie die Leiche in eine Halle nach Stuttgart transportiert. Dort sollen die Männer die Leiche zerhackt haben. Der Rumpf wurde nach der Aussage eines Tatverdächtigen im Wald von Großbottwar bei Ludwigsburg gefunden. Die anderen einbetonierten Leichenteile versenkten die Täter im Neckar bei Plochingen.
Ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten bescheinigt dem Hauptangeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit. Das könnte zu einer Strafmilderung führen. Eine Initiative aus dem Umfeld des Opfers sammelte Unterschriften, damit "bei diesem beispiellos grausamen Mord" nicht nach dem Jugendstrafrecht geurteilt werde.
Knapp 15.000 Personen haben bislang unterschrieben. Zum Prozessauftakt fanden sich Freunde und Angehörige des Mordopfers vor dem Gerichtssaal zu einem stillen Gedenken ein. Die Anwältin seiner als Nebenkläger zugelassenen Eltern, Margarete Haimayer, sprach von einer "monströsen, barbarischen Tat". Weiter forderte sie, der Prozess müsse frei von Politik und der laufenden Diskussion über Jugendkriminalität geführt werden.
Die Verfahren gegen den Vater des mutmaßlichen Haupttäters und einen Bekannten, die von dem Mordplan gewusst haben sollen, sind noch nicht abgeschlossen. Gegen sie werde wegen Nichtanzeigens einer geplanten Straftat ermittelt. Auch gegen die Inhaberin der Wohnung ist ein Verfahren anhängig. Gegen sie wird wegen Strafvereitelung ermittelt. In der Wohnung wurden die Leichenteile des Opfers einbetoniert.
jjc/AP/dpa/AFP