Prozessbeginn Mutter der verhungerten Jessica will gestehen
Hamburg - Die Anklage wirft den Eltern, der 36-jährigen Mutter Marlies Sch. und dem 49-jährigen Burkhard M., Mord durch Unterlassen vor. Die Angeklagten hätten in gegenseitigem Einvernehmen beschlossen, Jessica sterben zu lassen, sagte Staatsanwalt Bernd Mauruschat heute. Das Mädchen wurde jahrelang in einem dunklen Zimmer wie eine Gefangene gehalten.
Laut Anklage durchlitt Jessica über mindestens fünf Jahre unvorstellbare Qualen. So sollen die Eltern das Kinderzimmer zu einem Verlies umgestaltet haben. Die Fenster waren demnach mit schwarzer Folie zugeklebt und die Glühbirne der Lampe herausgedreht, so dass Jessica in Dunkelheit leben musste. Die Heizung soll auch im Winter nur auf Minimaltemperatur festgestellt gewesen sein.
Aus dem Lichtschalter im Kinderzimmer ragte ein unisolierter Draht - die Staatsanwaltschaft vermutet, der Vater habe damit eine Art Stromfalle gebaut. Womöglich hätten die Eltern damit einen Haushaltsunfall oder den natürlichen Tod des Mädchens vorzutäuschen. Als die Stromfalle nicht funktionierte, gaben die Eltern dem Kind über längere Zeit nicht genug zu essen und zu trinken. Als Jessica am 1. März starb, wog sie nur 9,6 Kilo. Zuletzt hatte Jessica aus Verzweiflung ihre eigenen Haare gegessen und erstickte laut medizinischem Gutachten an erbrochenem Speisebrei.
Die Staatsanwaltschaft wirft den in Untersuchungshaft sitzenden Eltern vor, sie hätten das Kind umkommen lassen, um die Misshandlung zu vertuschen. Bei einer Verurteilung droht ihnen eine lebenslängliche Haftstrafe. Das Gericht hat in dem Verfahren zunächst zehn Verhandlungstage bis Ende September angesetzt. Sechs Sachverständige und neun Zeugen sollen gehört werden.
Anwalt Manfred Getzmann sagte zu Prozessbeginn, Marlies Sch. werde am Dienstag selbst aussagen. "Meine Mandantin wird sich zu ihrer Schuld bekennen", erklärte er. Das werde nicht leicht für sie. "Meine Mandantin wird keine Rücksicht verlangen, und sie erwartet kein Verständnis".
Nicht äußern will sich hingegen der Vater. Burkhard M. sei eine "wenig dynamische Person", in sich gekehrt und wenig durchsetzungsfähig, sagte seine Anwältin zur Begründung. "Er schafft es schlichtweg nicht", sagte sie.
Der Hungertod Jessicas hatte bundesweit für Bestürzung gesorgt. Gegen die Hamburger Behörden waren Vorwürfe laut geworden, weil das Jugendamt die Akte von Marlies Sch. geschlossen hatte, nachdem diese vor Jahren einen Sohn zur Adoption freigegeben hatte und zwei weitere Kinder dem Vater zugesprochen worden waren. Zudem hatte das Fehlen Jessicas bei der Einschulung nicht zu konsequenten Nachforschungen über die Familie geführt. Mitarbeiter der Schulbehörde leiteten lediglich ein Bußgeldverfahren ein, als sie Jessicas Eltern zu Hause nicht antrafen. Mittlerweile hat die Bildungsbehörde die Schulpflicht verschärft. Dem nun eingeführten Schulzwang zufolge können sich Behördenmitarbeiter und Polizei Zutritt zu Wohnungen von Eltern verschaffen, die der Schulpflicht ihrer Kinder nicht nachkommen. , die der Schulpflicht ihrer Kinder nicht nachkommen.