Raser-Prozess: Staatsanwaltschaft legt Revision ein - DER SPIEGEL
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Raser-Prozess Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Zu drei Jahren und drei Monaten Haft hat das Landgericht Stralsund Elias P. in der vergangenen Woche verurteilt. Der 24-Jährige hatte im Juni einen Unfall verursacht, bei dem vier Jugendliche ums Leben gekommen waren. Nach den Verteidigern will nun auch die Staatsanwaltschaft das Urteil anfechten.
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Stralsund - Elias P. hätte nicht wegen fahrlässiger, sondern wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung verurteilt werden müssen, beklagte die Staatsanwaltschaft heute. Dieser Fehler könne sich bei späteren Entscheidungen - zum Beispiel über die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis - zu Gunsten des Verurteilten auswirken. Man wolle mit der Revision vor dem Bundesgerichtshof jedoch nicht die Höhe der Freiheitsstrafe anfechten, äußerte sich ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Das Landgericht Stralsund hatte den Angeklagten am vergangenen Dienstag wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen und fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung verurteilt.

Elias P. war am 4. Juni bei einem riskanten Überholmanöver auf der Insel Rügen in einen ihm entgegen kommenden Kleinwagen gerast. In seinem Blut konnten 1,6 Promille Alkohol und Kokain nachgewiesen werden. Bei dem Unfall waren vier Jugendliche im Alter von 18 Jahren getötet worden.

Die Anwälte des Angeklagten hatten bereits unmittelbar nach der Verurteilung Revision angekündigt. Sie wollen mit dem Gang vor den Bundesgerichtshof eine Verminderung der Strafe auf Bewährung erwirken. Nach Ansicht der Verteidigung könne eine Mitschuld der Fahrerin des Wagens nicht ausgeschlossen werden, da es die Ermittler unter anderem versäumt hätten, bei der 18-Jährigen eine Blutprobe zu entnehmen.

Das Urteil des Landgerichts war in der Bevölkerung Mecklenburg-Vorpommerns auf massive Proteste gestoßen, die Menschen hielten die Strafe für zu niedrig. Aus Furcht vor Racheakten hatte die Polizei den Angeklagten nach dem Unfall von der Insel bringen müssen.