Ravensburg: Schulbusfahrer missbrauchte sieben Kinder - DER SPIEGEL
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Kindesmissbrauch Schulbusfahrer zu fünf Jahren Haft verurteilt

Weil er sieben Kinder sexuell missbraucht hat, muss ein Schulbusfahrer für mehrere Jahre ins Gefängnis. Er lernte seine Opfer bei der Arbeit kennen.
Ein Bild im Mauerwerk des Landgerichts Ravensburg
Ein Bild im Mauerwerk des Landgerichts Ravensburg

Ein Bild im Mauerwerk des Landgerichts Ravensburg

Foto: Felix Kästle/ dpa
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Das Landgericht Ravensburg hat einen Schulbusfahrer wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in mehreren Fällen zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Damit folgte das Gericht weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Dem 26-Jährigen wurde schwerer sexueller Missbrauch in drei Fällen vorgeworfen, hinzu kamen sexuelle Belästigung und die Verbreitung pornografischer Materialien. Bei der Urteilsverkündung kritisierte der Richter, dass der Beschuldigte "seine Stellung als Busfahrer ausgenutzt hat, um in Kontakt mit Kindern zu kommen".

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann sechs Jungen und ein Mädchen zwischen 12 und 18 Jahren zu sexuellen Handlungen verleitete. 18 derartige Vorfälle hatten sich im vergangenen Jahr und Anfang dieses Jahres im Landkreis Biberach in Baden-Württemberg ereignet.

Der Busfahrer hatte die Kinder und Jugendlichen bei der Arbeit kennengelernt und sie dann zu Freizeitaktivitäten eingeladen. Dabei kam es zu den Übergriffen. Das Gericht betonte, der Busfahrer habe trotz einer früheren Verurteilung wegen ähnlicher Vergehen weiterhin Kinder missbraucht.

Strafmildernd wirkte sich dem Richter zufolge aus, dass der 26-Jährige ein Geständnis abgelegt und damit den Kindern eine detailreiche Schilderung der Vorfälle erspart habe. Ohne dieses Geständnis hätte die Haftstrafe bis zu acht Jahre betragen können. "Den Beruf Busfahrer können Sie sich für alle Zeiten abschminken", sagte der Richter. Dies gelte auch für jeden anderen Beruf mit Kindern.

Die Staatsanwältin hatte eine um drei Monate längere Haftstrafe gefordert. Sie berief sich unter anderem auf ein psychiatrisches Gutachten, das dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit attestierte - auch weil er keine pädophilen Neigungen habe.

muk/dpa