Reemtsma-Entführer: Drachs Anwalt fordert Freispruch - DER SPIEGEL
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Reemtsma-Entführer Drach: "Natürlich schuldet mir mein Bruder Geld"

Foto: Ulrich Perrey/ dpa

Reemtsma-Entführer Drachs Anwalt fordert Freispruch

Im neuen Prozess gegen den 2001 verurteilten Reemtsma-Entführer Thomas Drach hat die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten - außerdem die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.
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Hamburg - Am Dienstag hielt zunächst Oberstaatsanwalt Karsten Hoffmann vor dem Hamburger Landgericht sein Plädoyer. Die Anklage hält demnach im Fall Thomas Drach den Vorwurf der versuchten Anstiftung zur räuberischen Erpressung im vollen Umfang für bestätigt. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Auch sei die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung anzuordnen, sagte Hoffmann.

Es sei bewiesen, dass der Reemtsma-Entführer im Februar 2009 mit zwei Briefen aus der Haft heraus einen Bekannten zur Erpressung seines jüngeren Bruders anstiften wollte. Das Motiv sei Drachs Kampf um das Millionen-Lösegeld aus der Reemtsma-Entführung. Der Angeklagte stritt die Vorwürfe im Prozess ab.

Verteidigung stellt Befangenheitsantrag

Drachs Anwalt Helfried Roubicek forderte einen Freispruch für seinen 51-jährigen Mandanten. Es habe keine Absicht zur versuchten räuberischen Erpressung gegeben. Roubicek stellte vor dem Hamburger Landgericht einen Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen in dem Verfahren. Er forderte einen neutralen Gutachter zur Frage der Schuldfähigkeit und der möglichen Unterbringung Drachs in der Sicherungsverwahrung.

Auch will Roubicek einen forensischen Linguistiker hinzuziehen, der die mutmaßlich von Drach verfassten belastenden Briefe aus dem Gefängnis begutachten soll. Darin soll der Reemtsma-Entführer versucht haben, einen Bekannten dazu zu bringen, seinen jüngeren Bruder zu erpressen.

Drach hatte 1996 mit Komplizen den Hamburger Millionenerben Jan Philipp Reemtsma entführt und ein Rekordlösegeld kassiert. Er wurde 2001 zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Eigentlich sollte er im Juli 2012 entlassen werden.

Der Multimillionär Jan Philipp Reemtsma war am 25. März 1996 entführt und 33 Tage lang als Geisel gehalten worden. Thomas Drach war nach Jahren der Flucht 1998 in Argentinien festgenommen und 2001 in Hamburg als Strippenzieher der Tat wegen erpresserischen Menschenraubes zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Er könnte frühestens am 21. Juli 2012 entlassen werden. Der größte Teil des Lösegeldes von damals - 15 Millionen D-Mark und 12,5 Millionen Schweizer Franken - ist nach wie vor verschwunden.

ala/dpa/dapd