Revisionsantrag BGH prüft Freisprüche im Pascal-Prozess
Saarbrücken - Es war einer der spektakulärsten Prozesse der deutschen Rechtsgeschichte: 150 Verhandlungstage innerhalb von drei Jahren, 300 Zeugen - und keine Beweise für Mord oder Vergewaltigung des kleinen Pascal. Letztendlich wurden im Fall um den vermissten Jungen aus Saarbrücken die zwölf Angeklagten freigesprochen - aus Mangel an Beweisen. Am heutigen Dienstag verhandelt der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) über den Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft gegen die Freisprüche.
Die Anklagebehörde hat ihren Revisionsantrag auf vier mutmaßliche Beteiligte beschränkt: die Wirtin der "Tosa-Klause" und die Frau, die Pascal getötet haben soll, sowie zwei Männer. Der BGH entscheidet, ob der Prozess neu aufgerollt werden muss. Wann das Urteil fällt, ist offen.
Pascal verschwand am 30. September 2001 spurlos mit seinem Fahrrad von der Straße in Saarbrücken-Burbach und wurde nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Opfer eines Kinderschänderrings in der Kneipe "Tosa-Klause". Die Staatsanwaltschaft hatte gefordert, sechs Angeklagte wegen Mordes und Sexualstraftaten zu verurteilen und gegen vier von ihnen Sicherungsverwahrung zu verhängen.
Richter hielt Mord und Missbrauch "durchaus für möglich"
Nach dreijähriger Verhandlungsdauer sahen die Richter es jedoch nicht als erwiesen an, dass der damals Fünfjährige im September 2001 im Hinterzimmer einer Kneipe von mehreren Angeklagten vergewaltigt und getötet wurde. Der Vorsitzende Richter Ulrich Chudoba sagte in der Urteilsbegründung: "Der Verdacht bleibt, aber auf Verdacht hin darf niemand verurteilt werden."
Er halte es "durchaus für möglich", dass sich das Geschehen so abgespielt habe wie von der Staatsanwaltschaft dargestellt. Den Angeklagten sei aber weder Schuld noch Unschuld nachgewiesen worden.
Lediglich die Hauptangeklagte Christa W. wurde zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, weil sie mit Betäubungsmitteln gehandelt habe. Sie hatte für ihren Sohn Drogen ins Gefängnis geschmuggelt.
Pascal soll mit Süßigkeiten in die "Tosa-Klause" gelockt und von vier Männern vergewaltigt worden sein. Einer der Täter soll gemeinsam mit der Wirtin der Aushilfe Andrea M. befohlen haben, das schreiende Kind mit einem Kissen ruhig zu stellen. Andrea M. hatte die Tötung zunächst gestanden, später aber ihre Aussage widerrufen. Für sie hatte Oberstaatsanwalt Josef Pattar eine Haftstrafe von 14 Jahren und neun Monaten gefordert und eine Unterbringung in der Psychiatrie beantragt.
Andrea M. und Dieter S. sollen die Leiche des Kindes in einen blauen Müllsack gelegt und gemeinsam mit der Wirtin zu einer Kiesgrube im nahen Forbach (Frankreich) gebracht haben. Sie wurde bei den Suchaktionen nicht gefunden. Die Wirtin war zeitweise Vormund von Andrea M. und Pflegemutter von deren 1995 geborenem Sohn. Dieser hatte Anfang 2002 das Verfahren ins Rollen gebracht, nachdem seine Betreuer bei ihm sexuellen Missbrauch vermutet hatten. Einigen Angeklagten wurde auch Kindesmissbrauch an diesem Jungen und einem zehnjährigen Mädchen vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihren Plädoyers für fünf Hauptangeklagte lebenslange Freiheitsstrafen wegen Mordes und Missbrauchs gefordert. Weitere sechs Angeklagte sollten für mehrere Jahre ins Gefängnis. Nur im Fall eines 39 Jahre alten Mannes, der der Beihilfe zum sexuellen Missbrauch beschuldigt wurde, plädierte die Staatsanwaltschaft aus Mangel an Beweisen auf Freispruch.
Die Verteidiger hatten hingegen Freisprüche und die Feststellung der Unschuld ihrer Mandanten gefordert. Außerdem hatten sie die Ermittlungsarbeit der Behörden kritisiert. Es fehlten "jegliche objektive Beweise", hatte einer der Verteidiger gesagt.
Von Pascal fehlt seit seinem Verschwinden jede Spur.