Sabasch-Prozess: "Ein zweites Mal vergewaltigt" - DER SPIEGEL
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Sabasch-Prozess "Ein zweites Mal vergewaltigt"

Wegen eines besonders schweren Falls der Vergewaltigung und schwerer räuberischer Erpressung ist der Serientäter Wilfried Sabasch, 49, zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter kritisierte während der Verhandlung die ungewöhnlichen Entgleisungen der Verteidigung.
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Vergessen wird die heute 21-jährige blonde Frau den 25. Juli 2002 nie. Den Tag, an dem sie von einem Unbekannten auf dem Parkplatz eines Baumarktes in Uetersen in ihr Auto gedrängt wurde und dieser Mann ihr brutal eine Waffe in den Mund schob. Kein Zweifel, was er wollte, als er sie anherrschte loszufahren - zu einem abgelegenen Ort, an dem er sie ungestört auf unbeschreiblich widerliche Art sexuell misshandelte und vergewaltigte.

Sie wird auch den März dieses Jahres nicht vergessen, als sich ihr Peiniger, der aus der Neustädter Psychiatrie entlassene Wilfried Sabasch, 49, vor dem Itzehoer Landgericht verantworten musste und es zu keinem Urteil kam, weil sein kenntnislos hin- und hertaktierender Verteidiger - ein Mann namens Achim Lüdecke aus Raisdorf - den Prozess zum Platzen brachte. Auffallend war damals die laut vorgebrachte Klage der meisten Prozessbeteiligten, dass die junge Frau nun noch einmal alles durchstehen müsse.

Was sollte daran so schlimm sein? Ging es doch darum, ein überzeugendes Urteil über einen Angeklagten zu finden, der, obwohl nach wie vor hochgefährlich, durch das leichtfertige Gutachten eines willfährigen Psychiaters (Johann Glatzel) und die Inbrunst einer Anwältin (Christa Peter), unterstützt von der Illustrierten "Stern", nach mehr als 30 Jahren Aufenthalt in der Psychiatrie unvorbereitet in die Freiheit gelangt war. Es galt, einer solchen Ansammlung von Fehlleistungen ein für allemal vorzubeugen. Es galt, ein Urteil zu finden, das einen gefährlichen Straftäter hinter Gitter bringt, aber - bei aller Empörung über sein Freikommen und die Scheußlichkeit der Tat - auch der Person Sabasch und damit einem ungewöhnlich trostlosen Schicksal gerecht wird. Dafür, so schien es, war ein zweiter Anlauf hinzunehmen, zumal sich der Vorsitzende Richter der 2. Strafkammer des Landgerichts Itzehoe, Eberhard Hülsing, durch besonders feinfühlige und zurückhaltende Verhandlungsführung auszeichnete.

Am heutigen Donnerstag fiel nun endlich das Urteil, und es ist in der Tat ausgewogen und gerecht: Sabasch wurde wegen eines besonders schweren Falls der Vergewaltigung und schwerer räuberischer Erpressung (er hatte die junge Frau nach der Vergewaltigung gezwungen, mit ihm zur Sparkasse zu fahren und 400 Euro von ihrem Konto für ihn abzuheben, wobei er noch immer die Waffe bei sich führte) zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe in einer Haftanstalt wird er wieder in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht werden, voraussichtlich nicht in Neustadt, sondern andernorts, in der Hoffnung, dass sich seine Widerstände und Verhärtungen nicht erneut verschlimmern.

Das Gericht folgte damit dem Strafantrag des neuen Verteidigers des Angeklagten, Rechtsanwalt Peter Wiebensohn, einem angesehenen Anwalt in Itzehoe, der, hätte er von Anfang an verteidigt, nicht einen solchen Scherbenhaufen angerichtet hätte, wie Lüdecke es tat. Das Ausmaß dieses Scherbenhaufens aber wurde erst heute in der Urteilsbegründung sichtbar.

Lüdecke schien zunächst als Verteidiger die bessere Wahl zu sein als Sabaschs Vertraute Christa Peter, wenngleich auch er wie Frau Peter die Entlassung des Mandanten aus der Psychiatrie anstrebte, wenn dieser einst die zu erwartende Strafe verbüßt hat. Doch was Lüdecke sich in den Sitzungen, bei denen die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, geleistet haben muss - es nötigte dem Vorsitzenden Richter ein "persönliches Wort" am Ende der Urteilsbegründung ab. Ein Wort, das wie ein reinigendes Gewitter über den Saal kam. Und glaubt man Hülsing, so wurde das Opfer tatsächlich ein zweites Mal vergewaltigt - und zwar durch einen Rechtsanwalt, der nicht nur in seiner Wortwahl selbst das unterste Niveau noch unterschritt.

"Ich habe Verteidiger bisher nie öffentlich kritisiert", sagte Hülsing, "sondern selbst ungewöhnliches Verteidigerverhalten immer demütig hingenommen. Denn ich ging davon aus, dass jeder Verteidiger versucht, das Beste für seinen Mandanten herauszuholen. Aber was Herr Lüdecke hier gemacht hat, steht nicht mehr im Einklang mit seinen Standesregeln." Hülsing zitierte eine der offenbar zahlreichen Entgleisungen Lüdeckes: "Er bezeichnete tatsächlich das Verhalten seines Mandanten als 'kooperativ', weil die junge Frau ihre Regel hatte und er sie deshalb anal vergewaltigte. Sein Mandant, meinte Herr Lüdecke hier im Saal, hätte ja auch sagen können: Ist mir scheißegal, ob du deine Tage hast, ich bums' dich auch von vorn." Man stehe fassungslos, so der Vorsitzende, vor einem solchen Ausmaß an Gefühlskälte, Kaltschnäuzigkeit und Unmenschlichkeit. Nicht des Angeklagten, sondern des Anwalts. "Ich würde mich entschuldigen bei Ihnen", wandte er sich an die junge Frau, "wenn ich so etwas zu vertreten hätte. Es tut mir jedenfalls sehr leid, dass Sie solche Dinge in meinem Gerichtssaal erleben mussten. Sie werden den Tag, an dem das passierte, nicht vergessen. Aber vielleicht werden Sie die Dinge einigermaßen zu verarbeiten lernen. Ich wünsche Ihnen, dass Sie dann nicht alleine sind."

Auch für Frau Peter fand der Vorsitzende Worte. "Wer nicht begreift, dass der Angeklagte eine tickende Zeitbombe ist, wie es die Staatsanwaltschaft ausdrückte, der macht sich mitschuldig an solchen Taten. Ein wie auch immer geartetes Sendungsbewusstsein ist völlig unangebracht. Wir alle haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass so etwas nicht wieder vorkommt."

Sabasch, der bereits im Alter von zwölf Jahren eine Frau gewalttätig angriff, habe seine Taten immer weiter gesteigert. "Wir fürchten daher, dass, wenn Herr Sabasch Gelegenheit dazu bekommt, er noch Schlimmeres tut, als er seinem jüngsten Opfer angetan hat. Denn er hat jetzt ja erfahren, dass sich Frauen durch die bloße Drohung, sie umzubringen, nicht abhalten lassen, zur Polizei zu gehen."

Ob Frau Peter diese Worte vergessen wird? Ob sie sie überhaupt erreichten? Als sie am vergangenen Montagabend bei "Beckmann" im Fernsehen auftrat, hatte sie gerade den Disput mit dem psychiatrischen Sachverständigen hinter sich, der Sabasch als letzter begutachtet hatte: Professor Hans-Ludwig Kröber aus Berlin. Mit allem Nachdruck und unbestreitbarer Kompetenz hatte er ihr nahe zu bringen versucht, dass es nicht darauf ankomme, ob vor zehn, zwanzig oder dreißig Jahren etwas schief gelaufen sei in der Behandlung ihres Mandanten. Dass es nicht darauf ankomme, ob ihm mal Unrecht widerfuhr oder er sich missverstanden fühlte. Sondern dass es darum geht, ob er heute gefährlich ist und ob sich daran künftig viel ändern wird. Die Behandlungschancen bei Sabasch gingen, so Kröber, "hart gegen null".

An Frau Peter, immer mit einem sanften Lächeln auf den Lippen - genau wie ihr Mandant übrigens - schien jedes Argument abzuperlen. Die letzte Tat, der beste Beleg der schweren Persönlichkeitsstörung ihres Mandanten? I wo - das Resultat rechtswidriger Freiheitsentziehung und so fort. Bei "Beckmann" unterließ sie es nicht einmal, im Angesicht der jungen Frau ihren Mandanten als das eigentliche Opfer zu bezeichnen. Ob diese Anwältin, die sich für eine Heilige Johanna der Neustädter Psychiatrie halten mag, schon mal überlegt hat, wie viele Menschen in Freiheit sich unverstanden fühlen, gegen Lebensumstände rebellieren ohne Aussicht auf Erfolg, wie viele sich in Ketten vorkommen mögen, wie oft Unrecht zugefügt wird - ohne dass die Betreffenden vergewaltigen?