Prozess in Bielefeld Vergiftete Pausenbrote - Anklage fordert lebenslange Haft
Angeklagter und seine Verteidigerin (Archivbild)
Foto: Friso Gentsch/ dpaIm Prozess um vergiftete Pausenbrote fordert die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Anklage sprach sich am Landgericht Bielefeld zusätzlich für eine anschließende Sicherungsverwahrung des Angeklagten aus.
Der Staatsanwalt sieht es nach dem Indizienprozess als erwiesen an, dass der 57-Jährige über Jahre Kollegen in einem Betrieb in Ostwestfalen mit Gift auf Pausenbroten und Getränken gesundheitlich schwer geschädigt hat. Da der Angeklagte sich über Jahre intensiv mit dem Thema Gift beschäftigt habe, sei ein Hang zu weiteren Straftaten eindeutig.
Zwei der Opfer sind schwer nierenkrank, ein dritter Kollege liegt mit einem nicht heilbaren Hirnschaden im Wachkoma und muss als Pflegefall betreut werden. "Der Versuch des Mordes liegt in diesem Fall sehr nah am Tod", sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer.
Die Anwälte der drei Nebenkläger schlossen sich der Forderung des Staatsanwalts an. Mit einer Ausnahme: Sie beantragten die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, womit eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen ist. Außerdem kritisierten die Anwälte im Namen ihrer Mandanten, dass der Angeklagte keine Antwort auf die Frage gegeben habe, warum er die Opfer vergiftete. Wie zuvor im Prozess äußerte sich Klaus O. nicht und zeigte während der Plädoyers keine Regung.
Blei-, Quecksilber- und Cadmiumverbindungen
Zuletzt hatte in dem Prozess ein Experte neue Indizien geliefert. Die beim Angeklagten gefundenen Giftstoffe passten zu den Krankheitsbildern der Opfer, sagte der Toxikologe und Rechtsmediziner Thomas Daldrup. Bei den gefundenen Stoffen handelt es sich vor allem um Blei-, Quecksilber- und Cadmiumverbindungen. Vergiftungen dieser Art seien heutzutage sehr selten und kämen vermehrt in unterentwickelten Ländern vor, sagte er.
Im Dezember hatten die Eltern eines der mutmaßlichen Opfer vor Gericht den körperlichen Verfall ihres Kindes geschildert. Ihr Sohn sei bis zu seiner plötzlichen Erkrankung ein sportlicher junger Mann gewesen, sagten die beiden. Er arbeitete als Aushilfe während seines Studiums in dem Betrieb.
Am Donnerstag sollen die Verteidiger ihr Plädoyer vortragen. Ein Urteil will das Gericht am 7. März fällen.