Geburtstagsparty von Altkanzler Schröder Angeklagter bestreitet die Bombendrohung
Altkanzler Schröder: Bombendrohung störte Geburtstagsparty
Foto: Markus Schreiber/ APNach der Bombendrohung gegen die Geburtstagsfeier von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) im Mai 2014 steht jetzt der mutmaßliche Täter vor Gericht - und bestreitet die Tat.
Der 38-jährige Angeklagte räumte zum Prozessauftakt lediglich ein, dass die Bekennermails von ihm stammten. Als Begründung gab er vor dem Amtsgericht Königsstein an, er habe die Behörden in die Irre führen und den eigentlichen Täter schützen wollen. Diesen kenne er aber nicht.
Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte soll am Abend des 12. Mai 2014 von einer Telefonzelle in Berlin aus im vornehmen Schlosshotel Kronberg angerufen und mit einer Bombe gedroht haben. Dort feierte Schröder mit ranghohen Gästen seinen 70. Geburtstag nach. Das Hotel wurde evakuiert. Die Geburtstagsgesellschaft feierte in einem anderen Luxushotel weiter.
Der Berliner stellte sich selbst der Polizei. Ihm wird die Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten vorgeworfen. Er war unter anderem bereits wegen einer Bombendrohung gegen das Polizeipräsidium Frankfurt 2011 verurteilt worden. Wann das Urteil im aktuellen Fall gesprochen wird, ist noch offen.