Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung Lehrerin an Waldorfschule ohrfeigt Schüler
Wappen und Schrift am Landgericht Heilbronn
Foto:Dirk Sattler / IMAGO
Eine Angestellte einer Waldorfschule in Schwäbisch Hall verpasste einem Schüler eine Ohrfeige und musste vor Gericht – nun ist das Urteil rechtskräftig. Die Angeklagte muss eine Geldstrafe zahlen.
Wie die Staatsanwaltschaft Heilbronn am Montag bestätigte, ist der Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung rechtskräftig. »Der Beschuldigten wird vorgeworfen, dem Geschädigten einmal mit der flachen Hand gegen die linke Wange geschlagen und diesen schmerzhaft an einem Oberarm gepackt zu haben«, sagte Oberstaatsanwalt Harald Lustig dem »Haller Tagblatt«.
Die Angeklagte hatte zuvor Einspruch gegen den Vorwurf der Staatsanwaltschaft eingelegt. Doch kurz vor Prozessbeginn am 24. Januar habe sie den Widerspruch zurückgenommen, hieß es von der Anklagebehörde. Der Strafbefehl, gegen den kein Einspruch erhoben wurde, gilt demnach als Urteil.
An der Haller Waldorfschule war es in der Vergangenheit immer wieder zu gewalttätigen Vorfällen gekommen. Wie das Landgericht Heilbronn bestätigte, war im März 2021 ein Lehrer der Waldorfschule zu mehreren Jahren Haft verurteilt worden, weil er Schülerinnen sexuell missbraucht hatte.